Ist der Betriebssanitäter ein normaler Sanitäter?

3 Antworten

Nein, "Sanitäter" ist ein allgemeiner Begriff für sämtliche Personen, die eine sanitätsdienstliche oder eine rettungsdienstliche Ausbildung absolviert haben. Auch im Rettungsdienst, gibt es ganz unterschiedliche Qualifikationsgrade, jede davon, hat eine unterschiedliche Ausbildungsdauer, unterschiedliche Ausbildungszielbestimmungen und nimmt unterschiedliche Funktionen innerhalb des Rettungsdienstes wahr. Im Rettungsdienst, gibt es folgende Qualifikationsgrade:

1.) Rettungshelfer/in. In den meisten Bundesländern eine Ausbildung von mindestens 320 Stunden bestehend aus 160 Stunden Lehrgang mit Prüfung und 160 Stunden Praxisausbildung. Gemäß der Rettungsdienstgesetze der Länder, dürfen Rettungshelfer in den meisten Bundesländern heutzutage nur noch als zweite Personen und Fahrer im qualifizierten Krankentransport zum Einsatz kommen, in der Notfallrettung i.d.R. nicht mehr.

2.) Rettungssanitäter/in. Dieser durchläuft eine mindestens 520 Stunden umfassende Ausbildung bestehend aus den vier Modulen mindestens 160 Stunden Grundlehrgang, 160 Stunden klinische Ausbildung (i.d.R. Aufteilung in 80 Stunden Anästhesie/OP und 80 Stunden Notaufnahme oder Intensivstation), 160 Stunden Ausbildung im Rettungsdienst an einer anerkannten Lehrrettungswache, davon sollen mindestens 80 Stunden an einer Lehrrettungswache mit einem Notarztstandort auf dem Gelände erfolgen und mindestens 40 Stunden Abschlusslehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschlussprüfung. Der Rettungssanitäter, kommt in der Notfallrettung als zweite Person (Assistenzleistungen) und Fahrer des Rettungswagens und im qualifizierten Krankentransport verantwortlich in der Betreuung von Patienten, die keine akuten Notfallpatienten sind, aber einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/oder der Ausstattung des Fahrzeuges bedürfen, zum Einsatz. In manchen Bundesländern, dürfen Rettungssanitäter/innen auch noch das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) fahren, in Hessen jedoch mit der Einschränkung, dass sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung auf dem Rettungswagen haben müssen.

3.) Rettungsassistent/in. Der Neubeginn dieser Ausbildung, ist seit 2015 nicht mehr möglich, es war eine zweijährige Berufsausbildung bestehend aus 1.200 Stunden Fachlehrgang an einer staatlich anerkannten Rettungsassistentenschule und in verschiedenen Fachabteilungen eines geeigneten Krankenhauses sowie einem Einführungspraktikum im Rettungsdienst mit staatlicher Prüfung am Ende und eine praktische Ausbildung im Rettungsdienst an einer anerkannten Lehrrettungswache im Umfang von 1.600 Stunden, die mit einem Abschlussgespräch endete. Gemäß der Ausbildungszielbestimmungen des Paragraph 3 Rettungsassistentengesetz (RettAssG), kamen und kommen Rettungsassistenten aktuell noch als Verantwortliche auf dem Rettungswagen in der Notfallrettung zum Einsatz, sie werden aber zunehmend von Notfallsanitätern (siehe unten), abgelöst.

4.) Notfallsanitäter/in. 2014 neu eingeführtes Berufsbild im Rettungsdienst mit einer dreijährigen Berufsausbildung, die sich zum Teil grundlegend von der Ausbildung des früheren Rettungsassistenten unterscheidet. Im Einzelnen, umfasst die Ausbildung zum Notfallsanitäter 1.920 Stunden Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule, 720 Stunden praktische Ausbildung in verschiedenen Fachabteilungen eines geeigneten Krankenhauses (insbesondere in der Anästhesie, Intensivstation und der Notaufnahme) und 1.960 Stunden praktische Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache, sie schließt mit einer mehrteiligen staatlichen Prüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres ab. Die Ausbildungszielbestimmungen in Paragraph 4 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG), sind sehr umfangreich und umfassen auch explizit invasive medizinische Maßnahmen (eigentlich ärztliche Maßnahmen).

Darunter gibt es die organisationsinternen Sanitätsausbildungen für ehrenamtliche Helfer/innen im Sanitätsdienst auf Veranstaltungen. Diese "Ausbildung", ist ein ausschließlicher Lehrgang, der je nach ausbildender Hilfsorganisation einen Umfang von 48 bis 80 Stunden hat. Auch der Betriebssanitäter, ist eine solche Sanitätsausbildung, "nur", dass es für ihn einheitliche Ausbildungsvorschriften der Berufsgenossenschaft gibt. Der Betriebssanitäter hat eine Dauer von 95 Stunden und er beinhaltet ebenfalls keine Praxisausbildung im Krankenhaus und/oder im Rettungsdienst, er steht daher keinesfalles auf derselben Ausbildungsstufe wie das oben aufgezählte Rettungsfachpersonal!. Da der Betriebssanitäter aber im Grunde eine "Kurzversion" des Rettungshelferlehrganges ist, ist es ggf. möglich, im Anschluss verkürzt Rettungshelfer zu werden und dann darauf aufbauend Rettungssanitäter. Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Hi,

Ist der Betriebssanitäter ein normaler Sanitäter?

Gibt es "unnormale" Sanitäter? Spaß beiseite ;-)

"Sanitäter" ist an sich nur ein Überbegriff, der alle Personen mit einer sanitäts- oder rettungsdienstlichen Ausbildung umfasst - dementsprechend groß ist die Spannweite der tatsächlichen Qualifikation.

Das reicht vom Sanitäter im rein ehrenamtlichen Bereich der Hilfsorganisationen (48 - 80 Stunden Ausbildung) bis hin zum Notfallsanitäter (3 Jahre Berufsausbildung in Vollzeit).

und wollte mal fragen ob der gleichwertig zählt als der normale Sanitäter wie beim Rettungsdienst

Kurzum: Nein - der Betriebssanitäter nach den DGUV-Vorschriften (Grund- und Aufbaukurs 95 Stunden Ausbildung) reicht für eine rettungsdienstliche Tätigkeit nicht aus.

Dafür ist die Ausbildung schlicht zu kurz und setzt andere Schwerpunkte, als sie im Rettungsdienst notwendig sind.

Für eine Tätigkeit im Rettungsdienst ist mindestens der Rettungshelfer (320 h Ausbildung im Regelfall), der Rettungssanitäter (520-h-Ausbildung) oder eben der Notfallsanitäter erforderlich.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Es gibt nicht den Sanitäter,

es gibt bei den Hilfsorganisationen im Ehrenamt 3 Arten von Sanitäter und im Rettungsdienst noch mal zwei weitere.