Ist das wirklich so dass man bei einer Wohngemeinschaft 2 Stellplätze vorweisen muss?

3 Antworten

Lasst die WG Sache sein und du ziehst einfach als Partnerin ein. Informiert die Vermieterin darüber. Sie kann da nichts gegen tun.

Dass wollten wir ja so also nicht als WG sondern als Partnerin... und dass geht nicht weil sie ja diese Wohnung als sogenanntes "Loft" gemeldet ist. Wenn sie mich als Patnerin mitreinnimmt muss ein weiterer Stellplatz her, denn es nicht gibt ... sonst bekommt sie anscheinend Probleme

@Lene2308

Das ist schlicht nicht wahr, was sie da meint!

Ich kenn mich mit den Regelungen deines Wohnorts nicht aus, aber üblicherweise geben die Gemeinden die Anzahl der Stellplätze nicht anhand der Personen vor, sondern nach Wohneinheiten, also z.B. 1 Wohnung = 1 Stellplatz.

Deine Vermieterin scheint aber selbst gegen eine Regelung zu verstoßen: Garagen dürfen in den meisten Gemeinden nicht als Lagerfläche sondern ausschließlich als Kfz-Abstellplatz genutzt werden!

Bis vor kurzen stand in der Garage noch ein Auto.. 

Hier wohnt eben nur noch ihre Mutter ansonsten niemand... und ihr gehört das Haus deshalb ist es mir eigentlich egal was die mit ihrer Garage macht ... 

Wo finde ich das raus wieviel Stellplätze pro Wohneinheiten???. hab schon ein wenig gegoogel aber finde nix...

@Lene2308

Also wer will denn das mit den Garagen kontrollieren????
Unsre Garage ist schon seit ich denken kann, Werkstatt und Abstellplatz für Fahrräder...

@Xirain

Es geht ja nicht darum, wer das kontrollieren will. Es ist nicht erlaubt und wenn man "erwischt" wird, kann es eine Strafe geben. In Wohngebieten mit sehr wenigen Stellplätzen wird es aber tatsächlich kontrolliert. Dann kommt aber keiner, der klingelt und fragt, ob er sich mal die Garage anschauen darf. Wenn die Garage aber offen steht und als Lagerraum erkennbar ist, dann sieht es das Ordnungsamt auch im Vorbeifahren.

@Genesis82

Garage als Lagerraum? Da gibt es im Grunde drei Gesichtspunkte:

1. Dass man in einer Garage Gerümpel lagert und das Auto darin abstellt. Das ist nicht erlaubt.

2. Dass man eine Garage zum Lagern von Gerümpel nutzt und deswegen das Auto auf die Straße stellen muss.

Bei beiden wird es früher oder später Probleme geben.

Wenn aber die Zufahrt zur Garage Platz bietet für ein ganzes Auto, sodass kein Platz auf der Straße beansprucht wird, hat niemand was dagegen. Eine Garagenzufahrt gilt nicht als Stellplatz. Zufahrt und Garage bilden in so einem Fall praktisch einen gemeinsamen Stellplatz. Ob das Auto dann vor oder in der Garage abgestellt wird, ist jeder Behörde total egal.

Also ich kenn mich da nicht aus, aber dass du generell nicht vor Garagen stehen darfst, ist SCHWACHSINN.
SIE will das nur nicht. Und da sie ihr gehört, darf sie dir das aber verbieten, obwohl ich es schon ein bisschen abgedreht finde, aber sie könnte es halt für sich als Parkplatz wollen.

Sie selber wohnt da nicht ... es ist ja noch dass kleinere Problem mit Parkplatz. Schlimmer ist eher dass mit dem Ummelden :-(

Uns bleibt nichts übrig außer auszuziehen und dass will ich eigentlich nicht ..

@Lene2308

Vielleicht hat sie diesen Stellplatz aber schon einem andren Mieter versprochen, nur finde ich sollte sie dann Klartext reden...
Rechtlich gesehen ist es nicht verboten vor einer Garage zu stehen, aber der Besitzer kann dich abschleppen lassen, wenn er nicht raus/rein kommt.

Der Rest ist undurchsichtig... Aber ich hab da was im Internet gefunden...
http://www.freenet.de/finanzen/recht-steuern/rechtliche-besonderheiten-untermiete-und-wg_600188_4707830.html

Vielleicht hilft dir das?

Ich schätze die vermieterin hat Angst vor den Konsequenzen, wenn mehr als nur ein Mieter da ist.

@Xirain

Wir sind halt die einzigsten Mieter in dem Haus ... darunter wohnt niemand und wird auch nicht vermietet und ganz unten wohnen ihre Mutter ... und die fährt kein Auto mehr!!!