Ist das rechtlich gesehen Fahrerflucht?
Hallo
ich habe heute meine kleine Schwester von der Kita abgeholt und bin dann kurz zum halten zugegebenermaßen in eine garageneinfahrt reingefahren. Als ich nach 1-2 Minuten zurück kam stand sofort ein aufgebrachter Mann da und hat sofort geschriehen : Du darfst da nicht parken! Dann hab ich gesagt: jaja komm ist gut. Dann hat er gesagt: hau ab und dann hab ich gesagt Halts Maul. Dann kam er und hat gesagt ich ruf die Polizei bleib hier. Da ich aber sehr im Zeitdruck war bin ich weg gefahren, während er mit der Polizei schon telefoniert hat. Er hat sich auch mein Kennzeichen gemerkt.
Meine 4 fragen jetzt
War was Fahrerflucht?
Was kommt im schlimmsten Fall auf mich zu ?
Was kommt im besten Fall auf mich zu?
Was kommt am wahrscheinlichsten auf mich zu ?
17 Antworten
Fahrerflucht wegen was? Du hast doch, wenn ich richtig verstanden habe, nichts beschädigt.
Du hast unberechtigt dort geparkt, was dem Herrn nicht gefallen hat bzw. gefällt, wahrscheinlich kommt das dort öfter mal vor.
Aber das liegt ja schon in der Vergangenheit.
Ich sehe nicht, wegen was irgendwas auf dich zukommen sollte.
"Halts Maul" ist ein bisschen sehr uncharmant, das nächste Mal in Fällen wie diesem, wie wärs mit einer kleinen Entschuldigung und einem Lächeln?! Das ist meist wirkungsvoller als diese "Streit-Dynamik"!
"Fahrerflucht" kannst du nur begehen, wenn du einen Unfall hattest, bzw. etwas beschädigt hast. Du hast aber nur unberechtigt auf einem Privatgrundstück geparkt. Selbst wenn die Polizei gekommen wäre, hätte sie nur angeordnet, dass du weg fährst.
Da passiert vermutlich gar nix. Selbst wenn er dich wegen Beleidigung angezeigt hat, wegen der Aufforderung "halts Maul" wird das wohl im Sande verlaufen.
Die Fahrerflucht heißt im Juristendeutsch "Verkehrsunfallflucht" Lag ein Unfall vor? Dann ist alles gut. Im schlimmsten Fall kann er dich der Beleidigung und Nötigung bezichtigen. Da du das aber bestreiten wirst, passiert gar nichts.
Lag ein Unfall vor? Dann ist alles gut.
Wenn keine Verkehrsunfallflucht begangen wurde, ist alles gut. ;)
Die Fahrerflucht heißt im Juristendeutsch "Verkehrsunfallflucht"
Eigentlich heißt es "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", auf eine Flucht wird gar nicht abgestellt ;-)
Ohne Unfall keine Fahrerflucht.
Was kommt am wahrscheinlichsten auf mich zu ?
Möglicherweise eine Belehrung durch Polizeibeamte, daß Du mit Deinem Auto in fremden Garageneinfahrten nicht zu parken hast und die Ermahnung, Dich in Zukunft nicht mehr provozieren zu lassen.
Nix.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kommt nicht in Betracht, weil es keinen Unfall mit Personen- und/oder Sachschaden gegeben hat und der nette Nachbar diesen "Unfall" mittels Beleidigung nicht beweisen kann.