Ist das Finanzamt verpflichtet mir kostenfrei Auskunft zu geben?

7 Antworten

als ich im letzten Jahr meine Steuererklärung beim Finanzamt Lörrach abgeben wollte und dazu noch ein paar Fragen hatte, lehnten die die Hilfe ab

Und?

Gibt es nicht ein Gesetz was das Finanzamt verpflichtet mir zu helfen?

Nein. Geregelt ist vielmehr, dass Ämter / Behörden zu beschränkter Hilfe in Steuersachen befugt sind im Rahmen ihrer Tätigkeit, aber nirgendwo steht, dass sie dazu verpflichtet wären.

§ 89 Abs. 1 der Abgabenordnung:

Die Finanzbehörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten.

Hieraus ergeben sich deine Ansprüche. Diese sind genauer im Anwendungserlasszu § 89 der Abgabenordung geregelt. Hier ein Ausschnitt:

Beratung des Steuerpflichtigen

In § 89 Abs. 1 Satz 1 sind Erklärungen und Anträge gemeint, die sich bei dem gegebenen Sachverhalt aufdrängen. Im Übrigen ist es Sache des Steuerpflichtigen, sich über die Antragsmöglichkeiten zu unterrichten, ggf. durch Rückfrage beim Finanzamt (§ 89 Abs. 1 Satz 2). Die Finanzämter wären überfordert, wenn sie darauf zu achten hätten, ob der Steuerpflichtige jede sich ihm bietende Möglichkeit, Steuern zu sparen, ausgenutzt hat (BFH-Urteil vom 22.1.1960 - VI 175/59 U - BStBl III, S. 178).

Auskünfte nach § 89 Abs. 1 Satz 2

In § 89 Abs. 1 Satz 2 sind Auskünfte über das Verfahren (z.B. Fristberechnung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Aussetzung der Vollziehung) gemeint. Die Erteilung von Auskünften materieller Art ist den Finanzbehörden gestattet; hierauf besteht jedoch kein Anspruch.


--> Somit kann bestenfalls von einer beschränkten Hilfeleistungspflicht ausgegangen werden.

Ja der zuständige Sachbearbeiter sollte dir behilflich sein. Mache Druck damit die Jungs aus der Hüfte kommen.

Gibt es ein Gesetz welches die dazu verpflichtet?

@DekaDent

nicht verpflichtet aber zur beschränkten Hilfeleistung befugt, siehe § Link

@newcomer

befugt != verpflichtet.

@DekaDent

Ja, das Bürgerhilfe- und Spargesetz, erlassen auf Ersuchen der Bundesteuerberaterkammer.

Ja, bitte. Wenn der Finanzbeamte noch gratis Steuerberatung macht, wer macht dann die Bescheide und zahlt Geld aus? Die Steuerberater vielleicht? Das ist nebenbei ein Interessenskonflikt, oder? Das Finanzamt ist doch nicht daran interessiert, dass der Bürger Steuern spart.........

Individuell steuerberatend dürfen Finanzbeamte nicht tätig werden!

Sie können dir nur versuchen allgemein zu helfen bei Ablauffragen oder dir Gesetze näher bringen. Was genau ist denn dein Anliegen?

Die Fragen damals konnte ich mir durch recherchieren später selber beantworten. Es ging in diesem Fall nur darum wo ich etwas eintrage im Formular. Also nicht wirklich eine beratende Tätigkeit.