Ist das Einzementieren von Nägeln und Glasscherben in Mauern legal, wenn die Mauer keine Grenzmauer ist, und das dazugehörige Grundstück abgelegen ist?

6 Antworten

Grundsätzlich fällt die Bauordnung in den Wirkungsbereich der Gemeinde (Baupolizei) - allgemein ist es jedoch so dass man mit seiner Grundstücksabgrenzung andere nicht gefährden darf, also ein Stacheldraht an der Grundstücksgrenze ist so z.B jedenfalls nicht gestattet. Was du hinter deinen Mauern machst bleibt dir überlassen, solange du niemanden gefährdest dem ein Zutritt auf dein Grundstück möglich ist.

Z.B darfst du den Zeitungsausträger der die Zeitung vor die Tür bringt nicht in irgend einer Weise gefährden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student der Rechtswissenschaften
Coffeman444  19.12.2020, 19:50

Der Grundsatz in Zusammenhang mit deiner Frage lautet übrigens: "Wer eine Gefahrenquelle schafft hat die Pflicht Vorkehrungen zu treffen um die Schäden anderer zu verhindern" - also wenn dein Grundstück sehr gut abgesichert und das Eingangstor hoch genug und versperrt ist (z.B könnten ja auch Kinder weil sie eben Kinder sind auf dein Grundstück kommen um ihren Ball zu holen, stolpern und in die Mauer laufen etc.) dürfte das als Absicherung reichen. Das letzt Wort hat natürlich der Richter..

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Waldwanderer01 
Fragesteller
 19.12.2020, 19:52
allgemein ist es jedoch so dass man mit seiner Grundstücksabgrenzung andere nicht gefährden darf

Und wenn die Mauer gar keine sichtbare und als solche zu erkennende Begrenzung des Grundstückes darstellt, sondern einfach das Haus umringt, und außerhalb des ummauerten Bereiches, aber innerhalb des Grundstückes noch viel Platz bis zur tatsächlichen Grundstücksgrenze ist?

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Coffeman444  19.12.2020, 19:55
@Waldwanderer01

Dann haben wir das Problem dass der Rest deines Grundstückes öffentlich zugänglich ist.. und dann gilt das gleiche wie bei einer Grundstücksgrenze: Keine Gefährdung anderer Menschen die leicht von öffentlichem Grund auf deinen Grund gelangen könnten.

So gibt es z.B auch Leute die meinen die StVO gilt auf ihrem Weg nicht da er ein Privatweg ist. Dies ist ein Irrtum: Mündet der Weg in eine Straße und ist durch keine Absperrung oder zumindest durch auch in der Nacht leicht erkennbare Hinweistafeln gekennzeichnet gilt die StVO.

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Keine Ahnung, um ehrlich zu sein. Tatsächlich geht es hier scheinbar darum eine Gefährdung anderer zu vermeiden. Wenn die per se vermieden ist, dann ist das vermutlich okay (also wenn du nur aus welchem Grund auch immer auf deinem klar als Grundstück erkenntlichen und vermutlich auch irgendwie deutlich begrenzten Grundstück, eine solche Mauer bauen willst)

Sollte sich allerdings jemand an dieser Mauer verletzen kann er dich allerdings vermutlich auf Schadenersatz verklagen.

Der Eigentümer und Nutzer hat Sorgfaltspflichten /Verkehrsicherungspflichten , damit sich keine Besucher (auch ein Einbrecher) verletzt.

Obwohl ein unbefugtes Betreten eines gesicherten Grundstückes ein Eigenverschulden beinhaltet, etwa 50 % könnte der Richter sagen. Trotzdem zahlt der Eigentümer / Nutzer des Grundstückes die Krankheitskosten, etc.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....
DerBayer80  19.12.2020, 19:54

Zumal ja in so einem Fall der Grundstückseigentümer das verletzen oder vielleicht sogar das töten der Person billigend in kauf nimmt. Je nach Richter könnte das ganz böse ausgehen für den Eigentümer

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BVBDortmund  19.12.2020, 21:36
@DerBayer80

Kleiner Unterschied zwischen fahrlässig und vorsätzlich;

vorsätzlich handelt der Grundstückseigentümer, wenn er eine Selbstschussanlage betreibt und Einbrecher abhalten will das Grundstück zu betreten. Dann geht es gar nicht mehr um Schadensersatz, sondern um ein Strafverfahren mit Aussicht des Grundstückseigentümer eine erhebliche Haftstrafe zu bekommen.

Schwierig zu beurteilen finde ich es mit Glasscherben, das sind unsichtbare Gefahrenquellen, es kann sein, das der Richer hier auch Vorsatz sieht und im Strafverfahren den Grundstückseigentümer verurteilt.

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DerBayer80  19.12.2020, 21:39
@BVBDortmund

Wobei ich der Meinung bin, das jemand der Nägel und Scherben einmauert in kauf nimmt das jemand verletzt wird und somit ja eigentlich mit Vorsatz handelt da er das Risiko mit vollem Bewusstsein eingeht.

Aber letztlich werden in solchen Fällen bei 10 Richtern 10 verschiedene Urteile fallen

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BVBDortmund  19.12.2020, 21:41
@DerBayer80

Wissen wir nicht, wenn die Mauer 3 Meter hoch ist, eine Hecke die Mauer verstellt und davor ein Wachhund Streife läuft. Also kommt es auf die genauen Umstände an.

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DerBayer80  19.12.2020, 21:42
@BVBDortmund

Genau so ist es. Wäre aber allerdings Mal ein interessantes Thema ob man dazu ein Reverenz Urteil findet .

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BVBDortmund  19.12.2020, 21:45
@DerBayer80

Der Grad der Selbstverschuldung kann den Einbrecher schaden, wenn er den Hund erschießt, eine Leiter anstellt und drüberklettern will, obwohl der Grundstückseigentümer ihn bittet es zu unterlassen.

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Du meinst als Schutz vor Eindringlingen und Angreifern?

So eine Wand könntest du als Künstler gut als eigene Kreation deklarieren. Beschrifte jede Wand mit einem Namensschild - das wäre mal ein Anfang.

Ich denke, Josef Beuys wäre sowas Ähnliches auch eingefallen. Er würde vielleicht noch Margarine drübergegossen haben.

Hätte ich die Wahl, meine Gefährdung zu vermeiden oder die von anderen, würde ich zuerst mal meine Gefährdung vermeiden - zumal auf meinem eigenen Grundstück. Das finde ich auch gar nicht zynisch, sondern legitim.

Ich würde es lassen, wo immer diese Mauer auch steht. Ich würde kein Verletzungsrisiko in Kauf nehmen wollen.