Ist das ein Gefährlicher eingriff im Straßenverkehr von meinem Nachbarn?
Hallo,
Ist das ein Eingriff im Straßenverkehr von meinem Nachbarn?
und zwar hat er Straßenpfeiler einbetoniert aufem Stadtgrund. Ohne eine Genehmigung. Ich habe mehrmals unsere Stadt darauf hingewiesen aber die verweigern sich was zu unternehmen. Was hilft da ?
Es ist Nachbarschaftstreit mit diesem Mann
Die Pfeiler sind keine 80 cm von der Straße entfernt.
11 Antworten

Da Niemand die Örtlichkeit kennt, kann man auch Niemand sagen, ob es ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr ist.

Da der Pfosten wohl eine Signalmarkierung hat und nicht direkt auf der Fahrbahn einbetoniert ist.( Schließe ich aus,hier wäre die Stadt verpflichtet ,die Entfernung zu veranlassen .)sondern entweder auf seinem,oder städtischen Grundstück,es ist möglich das z.B.der Fußweg nicht ! städtisches Grundstück darstellt,sondern das es der Stadt überlassen wurde.
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wäre das in keinem Falle.
Ob diese Handlung im Einvernehmen mit der Stadt,möglicherweise ohne schriftlichen Antrag / Genehmigung ausgeführt wurde,kannst Du nicht erfahren.
Ob Du das hinnehmen musst,oder in Deinen Rechten verletzt bist,könnte man nur nach eingehender rechtlicher Prüfung,Hinzuziehung des Katasters etc.,genaue Umstände ,feststellen.

Also das sich die Stadt weigert etwas zu machen ist schon sehr arg… da kannst du nichts machen. Wenn das Gebiet der Stadt ist, hat sie sich darum zu kümmern.

Ist es aber wohl nicht, weil die sich bei sonner Gefährlichkeit nicht blicken lassen.

und vor allem bestimmt die Stadt, ob sie einen Grund zum Eingreifen sieht oder nicht
in diesem Fall offensichtlich: oder nicht

finde Dich einfach mit dem Pfeiler ab, die Stadt findet es offensichtlich auch in Ordnung, dass er da steht (bzw. hat ihn selbst aufgestellt)


Nein, wenn es einer wäre, wäre längst die Polizei und das Ordnungsamt vor Ort.
Keine Genehmigung etc vorhanden... Hat die Stadt mir selber bestätigt... und die Pfeiler sind keine 80cm von Straßenrand entfernt.