Ist das Besatzungsstatut von 1945 immer noch Aktiv?

6 Antworten

Das Besatzungsstatut in den drei westlichen Besatzungszonen trat 1949 in Kraft und wurde bereits 1955 wieder außer Kraft gesetzt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Besatzungsstatut

Und was war mit der Ost-Zone?

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@666Phoenix

Muss ich dir das erklären? Ich dachte, du kennst dich mit der Geschichte der DDR aus.

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@PatrickLassan

Kenne ich mich auch! Aber wenn Du und Co. hier von der einen Besatzungszone schwafeln, dann solltest Du auch die andere zumindest andeutungsweise erwähnen!

DU musst mir im Übrigen gar nichts erklären!

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@666Phoenix

In der Frage geht es um das Besatzungsstatut, das gab es nun mal nur in den drei Westzonen. Dass die UdSSR 1954 die Beendigung des Besatzungszustands in der sowjetischen Zone erklärte, ist mir bekannt, hat aber direkt mit der Frage nichts zu tun.

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@PatrickLassan

PS: Du solltest dir aber mal bei Gelegenheit die Begriffe 'Höflichkeit' und 'Sachlichkeit' erklären lassen.

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In den 50er Jahren hat man das " Bedatzungsstatut" aufgehoben! Damit was die BRD aber nicht Souverän! War sie noch NIE! Die BRD ist das, was sie seid den 23.05.1945 bis zum heutigen Tag ist! Eine " Besatzungsverwaltung " der Alliierten! Zweitens! Sie ist kein STAAT! Sie ist nur eine " STAATSSIMULATION" Das hatte schon Carlo Schmidt in seiner Parlamentarischem Rede geäußert. Zweitens: Die BRD hat keine " Verfassung"! Die hat nur ein " GRUND GESETZT"! Weil! Eine Verfassung braucht keinen " GELTUNGSBEREICH! "! Ein Grundgesetz wohl! Viele Hirnlose meinen immer, mit dem 2+4 Vertrag von 1990, hätten wir jetzt endlich einen Friedensvertrag! 😂 Oh man! Tut das weh! Mit dem 2+4 Vertrag wurde nur was neu geregelt zwischen den Siegermächten und des Vereinten Deutschland! Und zwar, wurde am 27./ 28. September 1990 der "Überleitungsvertrag" Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen Suspendiert! Aber! Jetzt kommt es! Folgende Artikel bleiben weiterhin in Kraft! So! Wenn etwas weiterhin in Kraft bleibt der Alliierten, heißt das was? Richtig! DEUTSCHLAND bleibt weiterhin Besetztes Land und deren Gesetzte bleiben auch weiterhin in Kraft, bis es zu einem Friedensvertrag kommt, mit DEUTSCHLAND! Nicht mit der Bundesrepublik Deutschland! Sie ist nicht mit " DEUTSCHLAND " gemeint! Die Alliierten haben in ihren Gesetzen klar und deutlich geschrieben, was mit " DEUTSCHLAND " gemeint ist! Das deutsche Reich in den Grenzen von 31.12.1939.... 

In den 50er Jahren hat man das " Bedatzungsstatut" aufgehoben! Damit was die BRD aber nicht Souverän!

Abgesehen von einigen Vorbehaltsrechten der Alliierten war sie es, seit Inkrafttreten des 2+4-Vertrags ist sie es definitv.

Sie ist kein STAAT! Sie ist nur eine " STAATSSIMULATION" Das hatte schon Carlo Schmidt in seiner Parlamentarischem Rede geäußert.

Doch, sie ist ein Staat, und Carlo Schmid  (ohne t übrigens) hat nie behauptet, sie wäre eine 'Staatssimulation'

Die BRD hat keine " Verfassung"! Die hat nur ein " GRUND GESETZT"!

Grundgesetz ist ein Synonym für Verfassung. Es gab und gibt eine Reihe von Staaten, deren Verfassung genau diese Bezeichnung trägt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Grundgesetzen

Viele Hirnlose meinen immer, mit dem 2+4 Vertrag von 1990, hätten wir jetzt endlich einen Friedensvertrag!

Einige intellektuell Geforderte meinen, zur Beendigung eines Kriegs wäre ein Friedensvertrag erforderlich. Dass man einen Krieg auch durch einseitige Erklärung oder durch die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen beenden kann, verstehen sie anscheinend nicht.

Nicht mit der Bundesrepublik Deutschland! Sie ist nicht mit " DEUTSCHLAND " gemeint!

Doch.Siehe Artikel 1 des 2+4-Vertrags.

https://de.wikisource.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag

Die Alliierten haben in ihren Gesetzen klar und deutlich geschrieben, was mit " DEUTSCHLAND " gemeint ist! Das deutsche Reich in den Grenzen von 31.12.1939.... 

Unfug.

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@PatrickLassan

Eine Verfassung braucht keinen " GELTUNGSBEREICH! "! Ein Grundgesetz wohl!

Quatsch. Mal davon abgesehen, dass Grundgesetz und Verfassung Synonyme sind, braucht kein Gesetz einen im Gesetz angegebenen Geltungsbereich, da Gesetze grundsätzlich immer im gesamten Staatsgebiet des Gesetzgebers gelten-

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@PatrickLassan

Absoluter Quatsch! Verfassung und Grundgesetz sind Synonyme? Eine Verfassung braucht kein Geltungsbereich aber ein Grundgesetz wohl! Und das Grundgesetz brauchte ein Geltungsbereich :) Die Gesetze und Verordnungen, weil DEUTSCHLAND geteilt war in einer West und einer Ostzone! Und da das Gebiet Deutschlands ( deutsches Reich ) sehr groß ist, musste man ja ein Geltungsbereich haben, um überhaupt zu wissen, wo das Grundgesetz nun mal gelten soll. Deswegen stand ja auch " für die Bundesrepublik Deutschland " und nicht dieses Grundgesetz gilt für die Bundesrepublik Deutschland, DDR und die anderen Gebiete von Deutschland! Und man irgendwas von " Rechtschreibung " und " Duden " zeigt das nur, das ich mit meiner These recht habe und sie keine Argumente mehr diesbezüglich haben. Machen Sie dich erstmal schlau, bevor Sie von Dingen schreiben die vollkommen aus der Luft gegriffen sind! Die haben von Militärregierungsgesetze, vom Überleitungsvertrag usw soviel Ahnung wie das Melken einer Kuh!

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@Ocnarf56


Verfassung und Grundgesetz sind Synonyme?

Ja. Das merkt man z.B. daran, dass die Verfassungen diverser Staaten diese Bezeichnung hatten bzw. haben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste\_von\_Grundgesetzen


Eine Verfassung braucht kein Geltungsbereich aber ein Grundgesetz wohl! Und das Grundgesetz brauchte ein Geltungsbereich :)

Nein. Gesetze brauchen keinen darin angegebenen räumlichen Geltunsgbereich, da sie grundsätzlich im gesamten Geltungsbereich des Gesetzgebers gelten. Das ergibt sich aus dem Territorialitätsprinzip.


Deswegen stand ja auch " für die Bundesrepublik Deutschland "

Steht doch immer noch dort.


Die haben von Militärregierungsgesetze, vom Überleitungsvertrag usw soviel Ahnung wie das Melken einer Kuh!

Die Militärregierungsgesetze wurden durch den erwähnten Überleitungsvertrag in deutsches Recht überführt und mittlerweile aufgehoben. Dass sie noch gelten sollen, behaupten nur die sogenannten Reichsbürger, deren Thesen du hier nachplapperst.


Und man irgendwas von " Rechtschreibung " und " Duden "
zeigt das nur, das ich mit meiner These recht habe


Das beweist nur, dass du wie viele deiner 'Glaubensgenossen' Probleme mit der deutschen Sprache hast und ich dich darauf hingewiesen habe.




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@PatrickLassan

Nun! Ich möchte ja nicht wieder unhöflich erscheinen... Da Sie ja alles zu wissen scheinen, können Sie mir doch bestimmt hier schreiben, seid wann die " Militärregierunggesetze" der Alliierten hier aufgehoben wurden? Ich zu meiner Person plapperte nicht alles nach, was angeblich " Reichsdeppen " von sich geben. Ich lese Gesetzestexte, die Hier noch Gültigkeit haben. Sie sind offenbar ein BRD Liebhaber! Nun! So eine Wohlfühlbesatzungsverwaltung kann man lieb haben oder auch nicht! Das steht jeden frei zu! Also! Seid wann sind die Militärregierungsgesetze hier aufgehoben? Ich bin mal gespannt, was da jetzt für ein Schwachsinn herauskommt. 

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@PatrickLassan

Nun! Da ich Ausländer Italiener bin, sei  dieses mir Verziehen, das es mit meiner Rechtschreibung und der Deutschen Sprache etwas hapert. Nett, das Die mich darauf hingewiesen haben! Wenigstens etwas, in denen sie gut sind. 

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@Ocnarf56

Da Sie ja alles zu wissen scheinen, können Sie mir doch bestimmt hier schreiben, seid wann die " Militärregierunggesetze" der Alliierten hier aufgehoben wurden?

Die meisten wurden bereits in den 1950er Jahren, also unmittelbar nach Inkrafttreten des Überleitungsvertrags aufgehoben.

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@PatrickLassan

Aha! " Die meisten....." also sind einige noch gültig? Ja! Hier! Was zum lernen! 1997 Urteilte das LG Berlin den HERRN Schalk- Gologkowski wegen Divisenhandel und wurde nach den Militärregierungsgesetze Nr. 53 Verurteilt. Als der Herr Schalk- Gologkowski sich 1999 beim Bundesverfassungsgericht beschwerte, Urteilte das BVerfG :" Nöö! Das LG Berlin hat richtig geurteilt und er zurecht der Militärregierungsgesetze Nr. 53 Verurteilt wurde. Das war 1999! Ergo! Alles geschwafelt von Ihnen. Sie sollten schon etwas tiefer in ihrer Trickkiste greifen junger Mann! Was die BRD entscheidet oder nicht, interessiert die nicht. Die BRD ist das was sie schon immer war und ist! Eine Herrschaftsgewalt- Besatzungsverwaltung. So steht's im Überleitungsvertrag. Den sollten die sich mal durchlesen. Erst lesen, dann Kommentieren.........

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@Ocnarf56

So steht's im Überleitungsvertrag. Den sollten die sich mal durchlesen

Lesen und verstehen sind zweierlei.

Was du offenseichtlich nicht verstehst, ist die Tatsache, dass durch den Überleitungsvertrag aus Besatzungsrecht deutsches Recht wurde (vorkonstitutionelles Recht nach Artikel 123 Grundgesetz).

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_123.html

Schalck-Goldokowski wurde von einem deutschen Gericht nach deutschem Recht verurteilt.

Da du ja deinen eigenen Angaben zufolge aufgrund deines Migrationshintergrunds Probleme mit der deutschen Sprache hast, hoffe ich, dass du zumindest die Wikipedi-Artikel verstehst:

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberleitungsvertrag

https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Schalck-Golodkowski

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@Ocnarf56

Ich zu meiner Person plapperte nicht alles nach, was angeblich " Reichsdeppen " von sich geben

Doch, genau das tust du. Ich bezweifele stark, dass du auch nur eines der von dir genannten Urteile oder Gesetze gelesen hast und wenn doch, dann hast du den Sinn nicht verstanden.

Ich möchte ja nicht wieder unhöflich erscheinen. ...
Ich bin mal gespannt, was da jetzt für ein Schwachsinn herauskommt.

Finde den Fehler.

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@PatrickLassan

Nun! Das der Herr Golokowski von einem Deutschen Gericht, und zwar von LG Berlin verurteilt wurde, habe ich auch NIE angezweifelt. Er wurde auf Grund der noch hier gültigen Militärregierungsgesetze verurteilt. 

Damit ist der Beweis erbracht, dass die Militärregierungsgesetze der Besatzung, also auch die SMAD- Befehle und Shaef-Gesetze von den USA im vollem Umfang angewendet werden. Auch im Jahre 1999! Also nix mit 2+4 Vertrag ist ein Friedensvertrag! Bullshit!

Es sei denn, Sie zweifeln an dem Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1999. 

Und zum Überleitungsvertrag! 

ERSTER TEIL: Artikel 2, Absatz 1
(ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN)

(1)Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind"

Das ist das, worauf Sie sich berufen!  Und was ist denn hiermit!

Neunter Teil: Artikel 1:
(GEWISSE ANSPRÜCHE GEGEN FREMDE NATIONEN UND STAATSANGEHÖRIGE)

Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen.

Aha! "Vorbehaltlich der Bestimmung einer Friedensregelung..."

Es gibt also noch kein Friedensvertrag!

Und dann:

...." Friedensregelung mit DEUTSCHLAND!".... 

Damit ist nicht die Bundesrepublik Deutschland gemeint! 

Und es kommt noch besser! 

...." dürfen deutsche Staatsangerhörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik Deutschland unterliegen"....

Aha! Die deutschen Staatsangerhörige ( die des deutschen Reichs ) unterliegen der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik Deutschland"... 

Artikel 120 Grundgesetz:

(1) 1Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. 2Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. 3Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. 4Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. 5Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.

(2) Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.

Wie waren ihre Worte nochmal!

Verfassung und Grundgesetz sind Synonyme. 

..... Klar! Jeder Freie und voll Souveräne Staat gibt in seiner Verfassung schon mal bekannt, in Falle einer Besetzung eines fremden Staates, wird schon mal im Vorfeld reingeschrieben, das wir für die Besatzungskosten deren Besetzung aufkommen!...

Damit ist schon alles gesagt hier! Was sie hier verzapfen ist der größte Bullshit. Ich kann wenigstens Gesetzes Texte lesen im Gegensatz zu Ihnen!.....😂😂😂😂😂

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@Ocnarf56

Es gibt also noch kein Friedensvertrag!

 Man kann einen Krieg auch anders beenden, z.B. durch einseitige Erklärungen oder Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen. Das ist lange schon geschehen.

Damit ist nicht die Bundesrepublik Deutschland gemeint! 

Es gibt derzeit keinen anderen deutschen Staat, also ist sehr wohl die Bundesrepublik Deutschland gemeint.

Die deutschen Staatsangerhörige ( die des deutschen Reichs ) unterliegen der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik Deutschland"...

Es gibt keine 'Staatsangehörigen des Deutschen Reichs' mehr. Dass Staatsangehörige der Herrschaftsgewalt ihres Staats unterliegen, ist eine Binsenweisheit.

Verfassung und Grundgesetz sind Synonyme. 

Stimmt, daran ändert sich auch durch den darauffolgenden Text nichts.

Jeder Freie und voll Souveräne Staat gibt in seiner Verfassung schon mal bekannt, in Falle einer Besetzung eines fremden Staates, wird schon mal im Vorfeld reingeschrieben, das wir für die Besatzungskosten deren Besetzung aufkommen!...

Das Gundgesetz trat 1949 in Kraft, da war Deutschland noch kein souveräner Staat. Das war erst mit Einschränkungen ab 1955 anders.

Dass ein besetzter Staat die Besatzungskosten zu tragen hat, ergibt sich schon aus der Haager Landkriegsordnung. Artikel 120 GG stellt nur fest, dass derartige Kosten, solange es sie noch gab, vom Bund und nicht von den Bundesländern zu tragen waren.

Artikel 120 GG bezieht sich aber außer auf Besatzungskosten auch auf Kriegsfolgelasten. Besatzungskosten gibt es seit langem nicht mehr, Kriegsfolgelasten hingegen immer noch, deshalb wurde der Artikel noch nicht gestrichen.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_120.html

Ich kann wenigstens Gesetzes Texte lesen im Gegensatz zu Ihnen!..

Lesen und verstehen sind zweierlei.

Kleiner Tipp zum Lesen:

https://www.sonnenstaatland.com/download/1558/

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@Ocnarf56

Als der Herr Schalk- Gologkowski sich 1999 beim Bundesverfassungsgericht beschwerte, Urteilte das BVerfG : "Nöö! Das LG Berlin hat richtig geurteilt und er zurecht der Militärregierungsgesetze Nr. 53 Verurteilt wurde

Klar, denn die Taten, für die er verurteilt wurde, spielten sich in den 80er Jahren ab, da galt das noch. Inzwischen nicht mehr.

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nein passiv, außer in der Zone von der ehemaligen DDR

Hast Du Dir das ausgedacht oder kannst Du Belege bringen?

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Nein, auch wenn Dir hier einige bildungsresistente User was anderes erzählen wollen.

Mit Gründung der DDR (7.10.1949) war die Besatzung der SU in den Ostgebieten beendet, auch wenn durch in den 50.er Jahren die SU noch diverse Kontrollfunktionen innehatte. Sie wollte damit, im Unterschied zu den Westmächten auf ihren Territorien, eine Wiederbelebung des Faschismus auf östlichem Territorium verhindern. Im Westen war die Besatzung erst 1955 beendet (siehe "Pariser Verträge"). Die BRD, die noch vor der DDR gegründet wurde und damit ein "Pionier" der deutschen Spaltung war, anerkannte die DDR lange Zeit nicht und nannte sie in vielen Medien und Politikerreden nur "SBZ" oder setzte die Abkürzung DDR in Anführungszeichen. 

Einige Gebiete Polens und des ehemaligen Ostpreußens, die gemäß der Konferenz in Jalta zunächst von der SU besetzt waren und in deren Besatzungsansprüche fielen, hatten erst mit dem 2+4-Vertrag einen offiziellen völkerrechtlichen Status und wurden Teile der Länder Polen und Sowjetunion.

Kann man im Übrigen in jedem Geschichtsbuch und allen gängigen Nachschlagewerken des Internets nachlesen!

Einige Gebiete Polens und des ehemaligen Ostpreußens, die gemäß der Konferenz in Jalta zunächst von der SU besetzt waren und in deren Besatzungsansprüche fielen, hatten erst mit dem 2+4-Vertrag einen offiziellen völkerrechtlichen Status und wurden Teile der Länder Polen und Sowjetunion.

Du hast offensichtlich das Görlitzer Abkommen übersehen. 

https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%B6rlitzer_Abkommen

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@PatrickLassan

Patrick, ich bin nicht Dein Nachhilfelehrer. Sieh zu, wie Du diese Kenntnisse erlangst! Kannst Du nicht? OK, dann würde ich Dir gern helfen!

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@666Phoenix

Z.B. mit Tante Wiki:

"Durch das Potsdamer Abkommen kam das nördliche Ostpreußen einschließlich der Provinzhauptstadt Königsberg nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 unter vorläufige Verwaltung der Sowjetunion und das südliche Ostpreußen unter polnische Verwaltung. Eine endgültige Regelung wurde einem gesamtdeutschen Friedensvertrag vorbehalten. De facto wurde Ostpreußen völkerrechtswidrig administrativ der Volksrepublik Polen beziehungsweise der UdSSR eingegliedert, wobei die noch verbliebene angestammte deutsche Bevölkerung, die nicht bereits bei Kriegsende geflohen war, vertrieben wurde.

Die DDR erkannte die Grenze zu Polen bereits 1950 an, die Bundesrepublik Deutschland zunächst 1972 indirekt. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag und dem deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1990 erklärten die Vertragspartner die Außengrenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland als endgültig für das vereinte Deutschland. Damit gehört der Südteil des früheren äußersten deutschen Ostgebiets auch völkerrechtlich zu Polen und der nördliche als Exklave zum heutigen Russland (damals noch UdSSR)."

Das Görlitzer Abkommen regelte ziemlich ausschließlich die Oder-Neiße-Grenze. Etwas, das die BRD erst 1972 mehr oder weniger anerkannte!

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@666Phoenix

Das Görlitzer Abkommen regelte ziemlich ausschließlich die Oder-Neiße-Grenze

Dadurch erkannte die DDR die Gebietsabtretungen an Polen de facto an, oder etwa nicht?

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@PatrickLassan

Patrick

Dadurch erkannte die DDR die Gebietsabtretungen an Polen de facto an, oder etwa nicht?

Die DDR ja!

Im Übrigen sprach ich weiter oben nicht von Gebieten unmittelbar an der Oder-Neisse-Linie. Z. B. gehörten da auch Gebiete des ehemaligen Ostpreußens dazu, die nicht mal ansatzweise die Oder oder Neisse tangierten!

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Seit 1955 gibt es keine Besatzung in Westdeutschland, seit 1990 in ganz Deutschland mehr. Der 2+4 Vertrag hat dem vor knapp 26 Jahren ein Ende gemacht.

Du kannst also heute nacht beruhigt einschlafen.