ist beim drogenschmuggel echt immer der fahrer haftbar?

5 Antworten

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Grundsätzlich muss der Fahrzeughalter dafür sorgen das keine Drogen in seinem Auto sind. Das muss man aber stärker differenzieren. Es kommt zunächst auf den Drogenfund an.

Wenn Drogen im Rahmen des Eigenbedarfs oder solch geringer Menge gefunden werden das ein Verfahren eingestellt wird, und gleichzeitig der Fund nicht zugeordnet werden kann, wird das Zeug höchstwahrscheinlich nur eingesackt und mehr nicht.

Wenn man aber im Auto nen Kg Heroin findet wird ein ganzes Verfahren aufgerollt, und alles auf Herz und Nieren überprüft: Vorstrafen/Auffälligkeiten der Insassen, Nachgewiesener Drogenkonsum der Insassen etc.

Nach dem Grundsatz des deutsches Strafrechts "in dubio pro reo" also im Zweifel für den Angeklagten muss in einem solchen Fall wirklich bewiesen werden das der Fahrzeughalter/Fahrer vom Drogenschmuggel zumindest wusste. Also keine "automatische Bestrafung"

Es komm dann auch stark auf die Aussagen und das Verhalten der Personen im Wagen an. Es geht also weniger darum ob jemand das zugibt als vielmehr ob es genügend Beweise oder Anhaltspunkte gibt das die Drogen jemandem zuzuordnen sind.

Gruß, Zwuckel

Eigentlich wird der Bestraft, dem das Auto gehört, sprich der Fahrzeughalter. Das muss nicht zwangsläufig der Fahrer sein. Aber da wird es ein VErfahren geben und die anderen werden nicht einfach als unschuldig laufen gelassen.

Keine Ahnung, aber ich denke schon. Hat zwar jetzt nichts mit Drogen zu tun, aber hier ein Beispiel: Zu Silverster vor ein paar Jahren sind wir mit ner Freundin zu ner Feier gefahren. Ein paar von uns hatten Vogelschrecks dabei, die natürlich verboten sind. Die lagen offen sichtbar im Kofferaum. Naja, als der eine so ein paar rumgeschossen hat, kamen natürlich die Cops und beschlagnahmten sie und die Knarre gleich dazu. Und als sein Kollege ins Auto spähte, musste er natürlich den Vorrat entdecken... Da wurde auch die Fahrerin angezeigt. Die Polizei hatte ja gesehen, wer damit geschossen hat, aber da sie das Auto fuhr und das Zeug in ihrem Kofferaum lag, war sie halt dran.

Zwuckel1  14.01.2013, 17:23

In dem Fall ist ja anzunehmen das die Fahrerin/Fahrzeughalterin von den Vogelschrecks wusste. Sie ist aber für das Auto verantwortlich, darf also keine verbotene Fracht mitführen.

Benito0330  14.01.2013, 17:32
@Zwuckel1

Jupp, genau wie mit dem Koks.

Keine Ahnung, aber ich nehme an, dass die anderen beiden "mitbestraft" werden, es sei denn, sie können beweisen, dass sie wirklich keine Ahnung davon hatten.

Zwuckel1  14.01.2013, 17:25

In Dtl. musst du nie deine Unschuld beweisen, sondern der STaat muss dir deine Schuld nachweisen. D.h. wenn du behauptest du hast nix gewusst muss der staat das gegenteil beweisen ansonsten kommst du straflos davon.

der Fahrer oder der Halter,