Ist aus dem Reifen Luft rauslassen eine Straftat?

12 Antworten

Eine Anzeige ist kostenlos, er kann nur "gewinnen". Wobei es natürlich schwer wird da jemanden zu erwischen, jedoch ist es illegal, Sachbeschädigung.

Strafbar ist das, ABER wenn es keine Zeugen gegeben hat, wird die Polizei keinen Ermittlungsansatz haben und das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt.

Hallo Still,

ich sehe die Straftat noch nicht. Alle bisher zur Frage "Luftablassen ist Sachbeschädigung" ergangenen Urteile bezogen sich auf vier platte Reifen und nicht, wie sich aus der Fragestellung ergibt, auf einen platten Reifen. Der BGH hat sich in seinem Urteil von 1959 aber auch auf Reichsgerichtsurteile (!!) von 1925 bzw. 1927 bezogen, und die Sachbeschädigung unter engen Voraussetzungen (" z.B. bei Nacht, an entlegenen Orten oder wenn der Fahrer kein Ersatzrad bei sich führt...") bei nur einem platten Reifen bejaht. Allerdings denke ich, dass diese RG-Urteile nicht mehr in die heutige Zeit und Verkehrssituation passen.

Im vorliegenden Fall konnte der Geschädigte offenbar den platten Reifen gegen ein Reserverad tauschen und dann zur Tanke zum Befüllen fahren. Aufgrund dieser geringen Mühe scheidet die erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit aus, so dass m.E. keine Sachbeschädigung vorliegt. Ich habe aber den dumpfen Verdacht, dass, wenn es sich bei dem Reifen immer um ein und denselben handelt, es vielleicht auch eine kleine Undichtigkeit sein könnte.

Ich stimme aber mit dir überein, dass selbst bei einer Sachbeschädigung die Ermittlungen kaum was bringen werden.

@Irubis

Wie wäre es mit Nötigung?

@Still

Guter Einwand. Wenn man den Reifen mit einer bestimmten Absicht entlüftet, könnte es hinkommen.Ich muss dafür aber nochmals im Kommentar blättern.

Es kann als Sachbeschädigung eingestuft werden, wenn man bedenkt, dass die Felge ohne Luft und bei hoher Last beschädigt werden kann.

Ergänzung: Der Reifen selbst natürlich auch.

In diesem Fall ist es eine Sachbeschädigung. Zwar muss man eine fremde Sache beschädigen oder zerstören (Luft rauslassen beschädigt ja nicht den Reifen), jedoch ist die Brauchbarkeit des gesamten KFZ derart eingeschränkt, dass der Tatbestand des § 303 StGB erfüllt ist. Wäre die Tankstelle um die Ecke, dann ist es keine Sachbeschädigung sondern einfach nur ärgerlich.

Natürlich sollte er eine Anzeige bei der Polizei machen. Er darf sogar einen konkreten Verdacht äußern, wer das gewesen sein könnte. Aber er darf nicht sagen, dass derjenige den er verdächtigt es auch gewesen ist (und schon gar nicht, dass er es weiß!). Einen Verdacht darf man aber äußern. Polizei und Staatsanwaltschaft werden sich dann um den Rest kümmern.

Anzeige gegen Unbekannt. Das ist Sachbeschädigung

Das ist Sachbeschädigung

Begründung?

@HeatForTheWin

Das Urteil ist mir gut bekannt. Wie du sicher weisst, bezieht es sich auf die komplette Bereifung und nicht, wie in der Frage, auf nur einen Reifen. Oder meinst du, dass man die dort genannten Kriterien des RG von 1925 und 1927 immer noch anwenden kann?