Ist an Bahnhöfen Rauchverbot?

5 Antworten

selbst Kabarettisten lästern schon. Bleibt der Qualm dann in den gelben Quadraten ?

Ich bin selbst Nichtraucher, im Innenbereich natürlich ok, im Außenbereich bei Wind natürlich nicht einhaltbar

Es gibt Raucherzonen auf so gut wie jedem Bahnsteig. 

Gemäß § 1 Bundesnichtraucherschutzgesetz besteht grundsätzlich Rauchverbot in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen.

Ausgenommen sind gekennzeichnete Raucherbereiche.

Hallo Nico,

Deine Frage beantwortet die Hausordnung der deutschen Bahn :https://www.deutschebahn.com/file/de/11874580/oTOCDQc7QUCRLdnXRE76d_S8sKk/11870934/data/hausordnung.pdf

Dort steht in der linken Spalte so ziemlich mittig:

Nicht gestattet ist ....

Rauchen sowie die Benutzung elektrischer Zigaretten außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche

Und im Bundesnichtrauchergesetz steht:

***************************************************************************************

§ 1 Rauchverbot

(1) Das Rauchen ist nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verboten

  1. in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes,
  2. in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs,
  3. in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen.

(2) Das Rauchverbot nach Absatz 1 gilt in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen; es gilt nicht für Räume, die Wohn- oder Übernachtungszwecken dienen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind.

(3) Abweichend von Absatz 1 und 2 erster Halbsatz können in den dort genannten Einrichtungen, Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume vorgehalten werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht. Satz 1 gilt nicht für die in § 2 Nr. 2 Buchstabe b genannten Verkehrsmittel.

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen zur Einrichtung und Kennzeichnung von Raucherräumen nach Absatz 3, insbesondere zu den baulichen Anforderungen an die Größe, Lage, Gestaltung sowie zur Art und Weise ihrer Belüftung, zu erlassen.

***************************************************************************************

Wer im Bahnhof und dazu gehören auch die Bahnsteige, außerhalb der besonders gekennzeichneten Flächen raucht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60,00 Euro rechnen.

Schöne Grüße
TheGrow

TheGrow  12.11.2016, 08:31

Korrigiere mich in der Höhe des Bußgeldes. Unter folgendem Link habe ich die Frage schon einmal beantwortet.

https://www.gutefrage.net/frage/kostes-es-geldbusse-wenn-man-in-der-bahm-raucht?foundIn=list-answers-by-user#answer-225934666

Dort hatte ich geschrieben:  das Verwarnungsgeld kostet:

  • 20,00 Euro, wenn man nur erwischt worden ist und
  • 35,00 Euro, wenn man erwischt wurde und trotz Aufforderung das Rauchen nicht sofort einstellt

Und die Sätze dürften korrekt sein, denn die hatte ich aus dem Bußgeldkatalog rausgesucht..

0

Auf allen Deutschen Bahnhöfen ist Rauchverbot. Laut Hausordnung der DB

Rolf42  12.11.2016, 00:19

... und laut § 1 Bundesnichtraucherschutzgesetz.

0