Islam Frage?

2 Antworten

In der Quelle steht folgendes dazu:

Analverkehr mit der Ehefrau ist gegen die Natur des Menschen, es ist zudem im Islâm verboten. Aber er bewirkt weder eine Scheidung noch eine Auflösung des Ehevertrags, solange die beiden Eheleute damit aufgehört und sich Allâh reumütig zugewandt haben. Aber wenn der Mann dies regelmäßig tut und die Frau ihm dabei gehorcht, dann sollen sie aus religiöser Sicht getrennt werden. Dazu sagte der Gelehrte Ibn Taimiya: „Wenn er Analverkehr mit ihr hat und sie ihm dabei gehorcht, dann sollen beide ermahnt werden, sonst werden sie voneinander getrennt, wie man zwei Personen voneinander trennt, die miteinander Unzucht treiben.“ Die Unfähigkeit der Frau, ihren Mann an dieser Tat zu hindern oder sich gegen ihn zu wehren, ist dem Fall ähnlich, dass sie ihm dabei gehorcht.

Wenn ihr verheiratet wart, ist es zwar kein Zina, aber Analverkehr ist im Islam verboten. Oralverkehr zumindestens verwerflich, auch wenn nicht explizit verboten.