Islam - Sind Zinsen wirklich Haram?

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Ja, ist es. Die Stelle weiß ich nicht, aber KeroKiro hat ja eine genannt.

Es gibt extra Banken die "islamic banking" anbieten. Von einigen Dingen habe ich diesbezüglich schon gehört, kenne mich persönlich damit aber nicht aus:

Statt Zinsen zu erhalten gibt es dort stattdessen Dienstleistungen oder Geschenke, wobei diese wiederum nicht fest vereinbart werden dürfen sondern quasi "spontan" irgendwann von der Bank kommen.

Zudem gibt es quasi Leasing Modelle, bei denen man eine Leasingrate oder Miete für ein Objekt bezahlt, statt wie normal einen Kredit mit Zinsen aufzunehmen.

Manchmal fungiert die Bank auch als Mittelsmann bei Geschäften, kauft Dinge an und verkauft sie teurer weiter mit Zahlziel erst in einigen Tagen bis Monaten, der Gewinn ist dann quasi wie Zinsen für das Geld, nur dass eben die Ware für Geld und keine Zinsen den Besitzer gewechselt haben.

Ebenso gibt es keine Kreditkarten, sondern oft nur in Form von Debit-Karten.

Es gibt also Konstrukte, womit man Zinsen, Spekulationen usw. umgeht, um sich da ganz konform der Religion zu verhalten. Letztlich komme es aber oft aufs gleiche hinaus, in irgendeiner Form wird ähnlich wie mit Zinsen o.ä. gezahlt, nur dass es durch Zinsen einfacher ist.

Ja, sie sind haram. Das Zinsnehmen und Zinsgeben.

"Diejenigen, die Zinsen verschlingen, sollen nicht anders dastehen als wie einer, der vom Satan erfaßt und zum Wahnsinn getrieben wird. Dies (soll so sein,) weil sie sagen: ""Handel ist dasselbe wie Zinsnehmen."" Doch Allah hat den Handel erlaubt und das Zinsnehmen verboten. Und wenn zu jemandem eine Ermahnung von seinem Herrn kommt und er dann aufhört - dem soll verbleiben, was bereits geschehen ist. Und seine Sache ist bei Allah. Wer es aber von neuem tut - die werden Bewohner des Feuers sein, darin werden sie ewig bleiben." Koran (2:175)
Und was immer ihr auf Zinsen verleiht, damit es sich mit dem Gut der Menschen vermehre, es vermehrt sich nicht vor Allah; doch was ihr an Zakah entrichtet, indem ihr nach Allahs Antlitz verlangt, sie sind es, die vielfache Mehrung empfangen werden. (30:39)
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Steht im Koran, ja. Aber auch in der Überlieferung:

Alle Arten von Zauberei, Hexerei oder schwarzer Magie sind haram. Der Gesandte (s.a.w.s.) sagte dazu:
"Haltet euch von den sieben Verderbnissen fern!"
Da fragten seine Gefährten:
"O Gesandter Allahs, welche sind diese?"
Er antwortete: 
"Allah etwas beizugesellen, Zauberei, ein Menschenleben zu nehmen, das unter dem Schutz Allahs steht - außer wenn ein Recht dazu besteht, Zins zu nehmen, das Eigentum einer Waise aufzubrauchen, im Krieg zu desertieren und falsches Zeugnis gegen jemanden abzulegen."

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 83

TalhaDoenmez  21.01.2023, 13:24

Hi Belfastchild,

kurze Frage zu deinem Zitat: "ein Menschenleben zu nehmen, das unter dem Schutz Allahs steht - außer wenn ein Recht dazu besteht, Zins zu nehmen, ..." bezieht sicht das "außer wenn ein Recht dazu besteht" auf das Töten oder auf den Zins? Und was wird mit falsches Zeugnis gemeint? Ich kann mir nichts darunter vorstellen. Danke im voraus

LG Talha

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BelfastChild  21.01.2023, 13:34
@TalhaDoenmez

Frage eins

Das bezieht sich auf Mord, Ehebruch (Steinigung) und Apostasie. Denn ein Muslim darf laut Bukhari in diesen Fällen getötet werden:

6878 - ... ‘Abdullāh berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allāh, darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.“ 

Quelle: https://d1.islamhouse.com/data/de/ih_books/single/de_Auszuege_aus_Sahih_Al_Bukhari.pdf (S. 546)

Frage zwei

Eine andere Quelle für diesen Hadith:

2766 - ... Abū Huraira, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, � Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: � ”Haltet euch fern von den sieben vernichtenden Sünden.“ � Die Leute sagten: � ”O Gesandter Allāhs, und welche sind diese?“ � Er sagte: � ”Diese sind: Die Beigesellung Allāhs, die Zauberei, die Tötung eines Menschen, � dessen Leben Allāh unantastbar gemacht hat, es sei denn, dies geschehe nach dem � Recht. Ferner das Verzehren der Zinsen, das Verzehren des Vermögens einer � Waise, die Flucht am Tage der Schlacht und die Verleumdung der � unbescholtenen, gläubigen und arglosen Frauen.“411
411 Dieser letzte Satz ist der Beweis dafür, wie schwerwiegend das Antasten der Frauenwürde im Islam ist. Hoffentlich erwähnen die Muslime diesen Ḥadīṯ im Zuge des Dialogs mit christlichen Kirchen, die sehr gern und immer wieder über die "Stellung der Frau im Islam" reden wollen. 

Quelle: https://d1.islamhouse.com/data/de/ih_books/single/de_Auszuege_aus_Sahih_Al_Bukhari.pdf (S. 238)

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Soll es wohl wirklich geben, bzw habe auch schon recht oft davon gehört. Soll nicht genau so im Koran stehen, aber so ähnlich. Kann man also davon ableiten. Wo und wie genau, kein Plan. Wurde mir auch nur vom Kumpel erzählt, der Muslime ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, ist laut dem Koran nicht erlaubt:

Diejenigen, die Zins verschlingen, werden nicht anders aufstehen als jemand, den der Satan durch Wahnsinn hin und her schlägt. Dies (wird sein), weil sie sagten: „Verkaufen ist das gleiche wie Zinsnehmen.“ Doch hat Allah Verkaufen erlaubt und Zinsnehmen verboten. Zu wem nun eine Ermahnung von seinem Herrn kommt, und der dann aufhört, dem soll gehören, was vergangen ist, und seine Angelegenheit steht bei Allah. Wer aber rückfällig wird, jene sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben. [2:275]