Insolvenzrecht / Wohlverhaltensperiode

3 Antworten

Dem IV ist völlig egal wieviel Roller Du Dir kaufst. Das hast Du von dem Dir verbleibenden Geld gekauft und damit kannst Du tun und lassen was Du willst.

Also keine Hysterieausbrüche! Die bist niemanden Rechenschaft schuldig.

Mir ist jetzt bei der ganzen Sache nicht so wohl, ich glaube ich muss darüber meinen Insoverwalter in Kentnis setzen oder? wird er mir den Roller pfänden

Nein, du kannst in der Wohlverhaltensperiode soviel Vermögen anhäufen, wie du willst. Du hättest dir auch einen Porsche kaufen können. Gepfändet (genauer abgetreten) wird nur der pfändbare Teil deines Einkommens.

oder sogar die Restschuldbefreiung daraufhin anfechten??

Nein, das ist kein Restschuldbefreiungsversagungsgrund.

Keine Angst, da passiert nichts. Irgendwie musst du ja zur Arbeit kommen, oder? :)