Inkassoverfahren ohne mahnung

8 Antworten

Hallo,

  • das du derartige Tipps von einem Rechtskundlehrer bekommst ist schon ein starkes Stück.

  • Das es erst mal soweit kommen musste und du nicht in der Lage warst von April bis heute eine Rechnung von 30,00 EUR zu bezahlen, ist mir ebenfalls unbegreiflich.

  • Und vor der Mahnung kommt in der Regel erst eine Zahlungserinnerung.

  • Natürlich steigen auch die Kosten weiter!

  • Was dein Lehrer da behauptet ist vollkommener Stuss. -Nach der Mahnung wird beim Gericht ein Vollstreckungsbescheid gegen dich beantragt

  • Was meinst du wer diese Kosten zu zahlen hat?

  • Ist der Vollstreckungsbescheid durch, kannst du dich auf regelmäßige Besuche durch den Gerichtsvollzieher freuen.

  • Mal abgesehen, dass du auch einen Schufaeintrag bekommst!

  • Dort wirst du als "NICHTZAHLENDER KUNDE" geführt.

  • Das heißt du wirst nichts mehr auf Rechnung bekommen.

  • Keinen Handyvertrag u.s.w.

  • Gehst du arbeiten kann der Gläubiger eine Lohn- bzw. Kontopfändung durchziehen.

  • Der Titel gegen dich ist 30 Jahre wirksam!

  • Welche Kosten sich ansammeln kannst du sicher selber ausrechnen.

  • Und das alles für 30,00 EUR?

  • Wenn du die Summe nicht auf einmal zahlen kannst, biete dem Inkassounternehmen eine Ratenzahlung an.

  • Du kannst natürlich auch warten und hoffen das sich keiner meldet.

  • Du wirst dich jedoch wundern, wie regelmäßig man sich bei dir melden wird.

Eben und genau davor hab ich angst, werde das also so auch nicht tun. Aber hey hast du noch nie eine zahlung vergessen? glaub ich nicht. Ich habe einfach bei mehreren anbietern diverses gekauft und hier bei otto auch einen teil zurück geschickt und es vergessen. glaub mir wenn ich es mit absicht machen würde dann nicht mit einer 30,- rechnung.

Nach der Mahnung wird beim Gericht ein Vollstreckungsbescheid gegen dich beantragt

Zuerst muss ein Mahnbescheid beantragt werden, und wenn dem Manhbescheid nicht widersprochen wird, gibt es einen Vollstreckungsbescheid.

Ich gehe mal deine Punkte einzeln durch. Hilfsweise verpasse ich diesen Nummern

  1. Von mir hätte er keinen großartig anderslautenden Hinweis erhalten.
  2. Dem stimme ich im Grunde zu. Jedoch gilt errare humanum est. Wir alle vergessen mal was, müssen dann aber halt die Konsequenzen dafür tragen.
  3. Es gibt keinen Unterschied zwischen einer Mahnung oder einer Zahlungserinnerung. Entscheidend ist nur die Frage was löst Zahlungsverzug aus und wie. Wenn auf einer Rechnung ein konkretes Zahlungsziel genannt wird (zahlbar bis 04.12.), so befindet sich der Schuldner am 05.12. automatisch in Verzug, wenn die Zahlung offen ist.
  4. Nicht wirklich. Auch muss der Gläubiger die Kosten gering halten und zur Betreibung den für den Schuldner billigsten Weg nehmen, wenn er die Kosten erstattet verlangt möchte (§ 254 BGB).
  5. Ein Vollstreckungsbescheid kann nur dann ergehen, wenn es vorher einen gerichtlichen Mahnbescheid gab. Dieser kostet den Gläubiger erst einmal 32,- €. Dem Mahnbescheid kann man 14 Tage nach Erhalt widersprechen. Dann gibt es auch keinen Vollstreckungsbescheid. Selbst wenn man die Widerspruchsfrist versäumt kann man auch gegen den Vollstreckungsbescheid noch 14 nach Erhalt Einspruch erheben.
  6. Es zahlt, der jenige der den Mahnbescheid beaufragt. Es sei denn die Forderung wird wirklich tituliert, dann hat der Schuldner die Kosten des Mahnverfahrens als Nebenforderung zu begleichen.
  7. Möglich, jedoch rechtswidrig ohne Titel oder Ankündigung inkl. bei Verstragsschluss zugestimmer Schufa-Klausel
  8. Das stimmt wohl. Wenn er aber in Zukunft keine Geschäftsbeziehung mit Otto wünscht kann ihm das egal sein.
  9. Ja
  10. Ja
  11. Nur wenn der Verdienst 1.045,- € im Monat übersteigt und es kein P-Konto gibt.
  12. Stimmt, wenn es denn zum Titel kommt, wie gesagt beim Ablauf des Mahnverfahrens hast du daneben gegriffen.
  13. Alle Kosten die nicht tituliert sind sind gegenstandslos (Ausnahme: Zinsen der letzten 3 Kalenderjahre).
  14. Die Summe spielt keine Rolle, es geht nur darum ob die Hauptforderung berechtigt ist oder nicht.
  15. NIEMALS Ratenzahlungen mit Inkassobüros. Man zahlt dadurch nur Gebühren die vor Gericht niemals durchsetzbar wären. Otto ist der Gläubiger, bei 30,- € Hauptforderung werden die sicher keine Ratenzahlung annehmen.
  16. Das sollte man nicht tun.
  17. Hier kommt es wiederum auf den Ablauf an. Wenn er dem Inkassobüro gegenüber widerspricht. So muss das Inkassobüro die Betreibung einstellen. Weitere Briefe könnten den Straftatbestand der Nötigung erfüllen (§ 240 StGB).
@kevin1905

Du denkst, dass er sich deinen Beitrag zu Herzen nimmt? Nach dem Unsinn, den er geschrieben hat?

@mepeisen

Ich bin allgemein positiv eingestellt und ich bringe anderen gerne etwas bei =)

Wenn du die Rechnung erhalten hattest, bist du im Verzug. Otto darf also auch ohne extra Mahnung eine Inkassofirma beauftragen. Nach sechs Monaten wäre es aber seltsam, wenn da keine Mahnung raus ist.

ich ruf gerade an und frag noch mal. Aber fakt ist ich hab keine bekommen... so otto sagt es sind 5 stück raus gegangen. Auf der rechnung sehe ich das die zwei adressen von mir wohl hatten, bzw zwei hausnummern. Vermutlich gingen die fehl.

Hab gerade mit dem inkassobüro telefoniert, die kann iwie nicht auf alle meine daten zugreifen. Nun schreib ich denen ne email das ich gern bereit bin die hauptforderung zu zahlen.

Schreib auch gleich eine Mail an deine Kloschüssel, deine Spüle und dein Bett, die Resonanz wird ähnlich sein....

Mit Inkassobüros telefoniert man nicht. Mit Inkassobüros diskutiert man nicht. Man redet eigentlich nicht mit denen.

Die Kosten steigen nur auf dem Papier ;)

Hauptforderung plus gerundet 5 € zweckgebunden direkt an Otto

(Im Überweisungsträger unter Verwendungszweck "HF 30,52 /Mahnkosten 5 €")

Am Besten Du weist die Forderung nach der Überweisung gegenüber EOS/DID schruftlich zurück und untersagst im selben Schreiben die Kontaktaufnahme per Telefon

Mental trotzdem auf böse Briefe einstellen


Inkassobehörde

Inkassobüros sind keine Behörden!

Wenn die 30,52 € eine berechtigte Hauptforderung darstellen so solltest du diese begleichen. WICHTIG: Nicht ans Inkassobüro bezahlen, sondern an Otto. Geldeingänge werden beim Inkassobüro nämlich zuerst mit den eigenen Gebühren, dann mit den Zinsen und erst dann mit der Hauptforderung verrechnet.

Pro Mahnbrief von Otto bitte weitere 2,50 € erstatten. Zinsen nicht vergessen, wenn diese gefordert werden.

Ihm recht egal wenn er vors gericht muss.

Inkassobüros versuchen nicht ihre Kosten vor Gericht einzuklagen, weil die Aussicht auf Erfolg extrem gering ist. Viele Gerichte sind der Ansicht das Inkassokosten gänzlich nicht erstattungsfähig sind (vgl. § 254 BGB).

Aber steigen die Kosten dann nicht immer höher?

Bei einem Prozess zahlt der Verlierer alle Kosten. Es wird jedoch sicher keinen geben, es sei denn die Hauptforderung ist berechtigt und du zahlst sie nicht an Otto. Dann könnte Otto auf die Idee kommen zu klagen.

Danke! Allerdings sagt Otto das es föllig nutzlos wäre ihnen den Betrag zu schicken, er würde einfach wieder zurück gehen da der betrag gereits vom Inkassobüro "ausgelöst" wurde und denen nun mein Konto gehört, sie ncht einmal mehr auf alle meine daten zugreifen können...

@sweetdragon

Wenn Otto den Betrag zurückbucht, ist das Annahmeverweigerung. Ab da sind keine weiteren Verzugsschäden von dir zu bezahlen. Glaube mal, Otto wird das nicht einfach zurückbuchen. Geld, was ein Gläubiger erhält, wird nicht einfach so verweigert.

Im Regelfall ist die Forderung nicht verkauft worden, sondern (zumindest offiziell) nur die Eintreibung beauftragt. Solange man bestimmte Schlüsselwörter (Forderungsübergang, Abtretung u.ä.) nicht liest und solange das Inkasso behauptet, im Namen von Otto zu fordern, kann man davon ausgehen, dass eine Zahlung an Otto schuldbefreiend ist.

@mepeisen

Auch die Inkassogebühen sind ein Hinweis darauf, dass hier keine Abtretung vorliegt. Wäre das Inkassobüro durch Abtretung selbst Gläubiger geworden, so dürfte es keine Gebühren für eine Tätigkeit in eigener Sache erheben.

@kevin1905

Der Call Agent flunkert bzw handelt weisungsgemäs

Die Forderung wird nicht wieder zurücküberwiesen denn Otto ist nach wie vor der Forderungsinhaber.