Inkassoschreiben von Klarna trotz Bezahlung?

9 Antworten

Es gibt eine ganz einfache Antwort auf dein Problem.

Du warst gar nicht in Verzug. Und ohne Verzug gibt es keinen Anspruch auf Verzugskosten.

Streng genommen nach dem Gesetz muss nämlich eine Verzugsbegründende Mahnung immer kostenlos sein. Denn erst nachdem der Verzug ausgelöst wurde, darf die dann 2. Mahnung Mahngebühren nach sich ziehen.

Auch hast du bezahlt bevor es zur Mahnung kam.

Daran ändern auch nicht die absurden falschen Meinungen von beispielsweise Kirschkerze irgendetwas. Dieser User weiß genau, dass er permanent bei GF bei diesem Thema falsche Infos gibt. Es interessiert ihn aber nicht.

Tatsache ist, dass im BGB steht, wann sich ein Gläubiger die Mahnung sparen kann und der Schuldner automatisch in Verzug gerät. Nichts von diesen Ausnahmen lässt sich bei dir erkennen. Eine einfache Zahlungsfrist auf einer Rechnung ist vollkommen wirkungslos bei Verbrauchern.

Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich weise diesen Unfug zurück. Weder gab es Verzug, noch irgendeine andere Rechtsgrundlage, diese absurden und überzogenen Mahngebühren zu fordern. Ich habe bezahlt, bevor es zur Mahnung kam. Außerdem braucht ein großer Zahlungsdienstleister wie Klarna garantiert keine Hilfe beim Schreiben von Mahnbriefen. Ich diskutiere auch nicht und ich lasse mich nicht von weiteren Drohbriefen beeindrucken. Achja: Vor gericht werde ich erst mal die Vorlage des Vertrages zwischen Klarna und Ihnen verlangen, sowie einen Beweis, dass Klarna die Inkassokosten jemals bezahlt hat. Denn wie ich weiß, arbeiten sie ja grundsätzlich kostenlos für Klarna."

Die Inkassogebühren brauchst du natürlich nicht zu bezahlen. Du wirst noch weitere Mahnungen mit Drohungen (Mahnbescheid, Schufa, Gerichtsvollzieher) erhalten. Lasse dich davon nicht beirren. Bezahle die Hauptforderung, soweit sie rechtens ist. Im Fall der Fälle dürfen € 2,50 pro Mahnung abgerechnet werden. Die Inkassogebühren von € 45 sind Unfug und werden niemals eingeklagt werden. Das Inkassobüro sucht unaufgeklärte Dumme.

Solltest du dennoch, was zwar unwahrscheinlich ist, aus irgendeinem Grunde einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten, mußt du innerhalb der Rechtsmittelfrist Widerspruch einlegen.

Okay also überweise ich jetzt einfach die Hauptforderung und mache sonst nichts? Kein Einspruch etc?

@loory92

Du kannst das Inkassobüro informieren, dass die Hauptforderung beglichen ist, nachdem du die Übeweisung vorgenommen hast (sofern die Hauptforderung rechtens ist).

Vielen Dank Mignon4, so werde ich es machen! Ist es denn eigentlich normal, dass bereits nach zwei Mahnungen das Inkassobüro eingeschaltet wird? Ich dachte immer, dass erst drei Mahnungen geschickt werden müssen..

@loory92

Das Mahnwesen wird unterschiedlich betrieben. Aber 2 Mahnungen sind normal.

Rechne aber trotz allem damit, dass das Inkassobüro weiterhin die Inkassogebühren anmahnt!

Im Fall der Fälle dürfen € 2,50 pro Mahnung abgerechnet werden

Richtig, aber nur dann, wenn eine Mahnung überhaupt angebracht war. das war sie hier nicht. Bezahlt wurde vorher und der Anbieter war über den Widerruf informiert. Dass Klarna Unfug treibt, braucht den Käufer nicht interessieren.

"ich dachte ich hätte ab diesem Zeitpunkt 2 Wochen Zeit das Geld zu überweisen"

Du DACHTEST. Und was war die Realität???

2 Wochen nach Erstellen der Rechnung.. Also die Zahlung hätte wohl am 28.06. erfolgen müssen, erfolgte aber am 04.07.

@loory92

Also warst du im Verzug. Die Übergabe ans Inkasso mit der ursprünglichen Forderung also absolut gerechtfertigt. Die zu späte Zahlung an Klarna muss nicht mehr berücksichtigt werden (kann, aber muss nicht, da die Forderung zum Inkasso übergegangen ist muss der Inkassofirma das Geld zu gehen! Nicht Klarna), entsprechend kannst du es dir schenken einen Anwalt zu beauftragen. Dein Verschulden, Betrag gerechtfertigt.

Aber erst auf großen Max machen und das wichtigste verschweigen. Dass du nämlich nicht fristgerecht gezahlt hast

@Kirschkerze

Komm mal runter Kirschkerze, hab ich dich irgendwie angegriffen? Ich habe geschrieben ich "dachte", wie du ja auch gleich rausgelesen hast.. Danke für deine Antwort aber normal hätte man die auch schreiben können!

@loory92

Punk Ikone @kirchkerze hat vermutlich wieder zuviel Red Bull zum Frühstück getrunken .

@Kirschkerze

Also warst du im Verzug

Nein, war er nicht. Und du weißt das doch genau, du bist doch lange genug unterwegs. und immer wieder verbreitest du diesen Schwachsinn bei GF im Forum.

Legst du es wieder drauf an, dass man dir die Grundregeln des Schuldrechts und des Verzugs erklärt? So langsam solltest du es doch mal kapiert haben.

Ignoriere einfach die Beiträge von kirschkerze. Die Beiträge sind nicht nur anmaßend, sondern auch inhaltlich falsch.

Klarna hat es bekanntermasen faustdick hinter den Ferngi Ohren

Ist es coeo oder Ident Inkasso ?

Inkassogebühren sind selbst im Verzugsfall im Zusammenhang mit einem Onlinebezahldienst wie klarna nicht zu zahlen und werden mangels Erfolhsaussichten nicht expl eingeklagt. In den großen Urteilsdatenbanken exisitiert kein einziges (!) AZ  das dies jemals versucht wurde  ;)

Auch bei den Mahngebühren wird getrickst.
Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v.
25.11.2011 − 17 C 160/11)und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel
Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben

In der Regel schiebt klarna bzw das Inkasso noch ein Schreiben von Mumm nach

Nerven bewaren


Bei mir hat das Inkassobüro coeo geschrieben , ging auch nur um Inkassogebühren.welche ich nicht zahlen wollte. Kamen etliche Briefe und ist dann irgendwann eingeschlafen.Ist jetzt 2 Jahre her