Inkasso will Auto abholen, was muss man beachten?

7 Antworten

Hallo, hab mir vor 3 Jahren ein Neuwagen auf Raten finanziert.

Tja dass das nicht so klug war, merkste selbst wa?

Muss ich selber das Auto irgendwo hinbringen ?

Nope.

Brauchen die einen gerichtlichen Beschluss, den sie mir vorzeigen müssen?

Nope. Wenn im Ratenvertrag der Eigentumsvorbehalt vereinbart ist, gehört das Auto erst dann dir, wenn die Schlussrate bezahlt wurde.

Du hast dich vertragswidrig verhalten und damit hat dein Vertragspartner das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Und müssen sich die Herren auch ausweisen können und darf ich ein Bild vom Ausweis machen ?

Von Personalausweisen dürfen keine Kopien angefertigt werden. Du kannst höchstens die Daten abschreiben.

Inkassobüros sind private Dienstleister.

1. Nein - 2. Wenn im Kreditvertrag nicht explizit angeführt dann auch hier nein - 3. ist wie 2, das steht alles schon im Vertrag mit der Pfändung, die brauchen keinen Beschluss

Zu 4. kann ich nix sagen - würde aber Nein und Ja sagen. Abmelden muss der Besitzer, da du nicht der Besitzer bist (sondern die Bank) müssen die das erledigen. Bzgl. der Nummernschilder musst du nachfragen.

5. Jain. Natürlich musst du sichergehen dass das wirklich das beauftragte Inkassobüro ist - sie müssen dir aber weder bescheidsagen noch etwas Zeigen. Du solltest dir natürlich schon alles schriftlich geben lassen und überprüfen.

Wenn sie den Brief mithaben werden sie schon die Richtigen sein. Ich glaube Du brauchst nichts zu tun, außer es steht auf dem Brief.


Ganz grundsätzlich darf ein Inkasso gar nichts. Wenn du das nicht willst, dürfen die das Auto auch nicht mitnehmen. So einfach ist das.

Zudem birgt das immer die Gefahr, dass der Restwert des Autos nicht korrekt festgestellt wird. Am Ende behaupten sie, es sei nur 2000€ Wert gewesen und dir bleiben 12000€ Schulden, obwohl das Auto eigentlich mehr Wert war.

Mitnehmen darf ein Auto im Prinzip nur ein Gerichtsvollzieher nach entsprechendem Pfändungsbeschluss eines Gerichts bzw. wenn es wegen Geldschulden von ihm gepfändet wird.

Wenn du sowieso auch wegen weiterer Schulden in Richtung Privatinsolvenz gehst, gehört das Auto zunächst zur Insolvenzmasse. Das Autohaus kann dann ggf. eine Freigabe wegen Eigentumsvorbehalt beim Insolvenzverwalter beantragen, der entscheidet das dann und erst dann könnte nach Freigabe das Autohaus bzw. ein beauftragtes Inkasso das Auto abholen. Der IV muss dir in einer ländlichen Gegend dann ggf. ein Ersatzfahrzeug besorgen.

Ich würde das Auto in eine Garage stellen, also so dass die nicht drauf zugreifen können. Ich würde dem Inkasso dann folgendes schreiben (Einschreiben):

"Wertes Inkasso. Wie sie wissen, fanden aufgrund meiner eingetretenen Arbeitslosigkeit bereits erfolglos Gespräche mit ihrer Mandantin statt. Ich wiese zunächst darauf hin, dass sämtliche Inkasso-Kosten aus diesem Blickwinkel nicht von mir erstattet werden. Darüber hinaus können Sie sich den Weg sparen, denn ich werde Ihnen das Auto nicht aushändigen. Vorsorglich erteile ich Ihrem Außendienst ein Hausverbot. Sollte jemand auftauchen, wird die Polizei verständigt. Ich werde in Kürze Privatinsolvenz beantragen. Sie können sich dann an den Insolvenzverwalter wenden und dort die Freigabe aus der Masse beantragen."

Und dann halt zügig in Richtung PI.

.... Schein, Tüv-Bericht und alle Schlüssel müssen mit.