Inkasso, muss ich zahlen?
Ich habe mir auf einer Website einen Probeaccount erstellt, welcher 7 Tage gültig war und bei ablauf dieser Zeit sich in ein Abonomennt umwandelt, wenn man diesen Account nicht vorher kündigt.
Jedoch habe ich den Probeaccount auch fristgerecht gekündigt, der Beitrag für das Abonomennt wurde trotzdem von meinem Konto abgebucht. - Dieses Geld habe ich zurück gebucht und dem Betreiber zur klärung des Problems eine E-Mail geschrieben mit einem Screenshot meiner Chronik, damit er sieht, dass ich die Kündigungsfunktion fristgerecht genutzt habe.
Heute schaute ich in den Briefkasten und hatte zu diesem Vorfall Post von einem Inkasso Unternehmen. - Muss ich den Betrag nun zahlen, obwohl ich nachweisen kann, dass ich fristgerecht gekündigt habe?
3 Antworten
Schick denen eine kurze Mail, mit dem Hinweis, dass die Forderung bestritten wurde, dieses dem Gläubiger bekannt ist und die Inakssofirma somit nicht zuständig ist. Gebühren werden sowieso nicht bezahlt und die Weitergabe der Daten wird untersagt.
wenn man diesen Account nicht vorher kündigt.
Das stand auch so auf dem Button? "Jetzt kostenlos, nach 7 Tagen kostenpflichtig"?
Jedoch habe ich den Probeaccount auch fristgerecht gekündigt
Wie hast du gekündigt? Kannst du nachweisen, dass deine Kündigung fristwahrend eingegangen ist?
Muss ich den Betrag nun zahlen, obwohl ich nachweisen kann, dass ich fristgerecht gekündigt habe?
Nein. Inkassobüros sind belanglos. Sie haben keinerlei Sondervollmachten. Sie prüfen in den meisten Fällen nicht mal die Rechtmäßigkeit der Forderung.
Wie hast du denn gekündigt? Schriftlich oder per E-Mail?
Die Kündigung wurde als Funktion auf der Website angegeben. Sprich auf den Kündigungsbutton klicken, passwort eingeben und bestätigen.
Von dieser Handlung meinerseits habe ich einen Screenshot des Browserverlaufs gemacht um nachzuweisen, dass ich diese Funktion eben genutzt habe.

Daraufhin müsste sich der Status des Accounts geändert haben, hat er das? Was sagen die AGB´s zu der Kündigung?

Was sagen die AGB´s zu der Kündigung?
Das ist zweitrangig. Was sich elektronisch abschließen lässt muss auch elektronisch kündbar sein. Alles andere benachteiligt den Vertragsnehmer unangemessen und ist daher unwirksam (§ 307 BGB). Urteil gerne auf Nachfrage.
Wenn du Beweise hast, vernünftig über die Webseite gekündigt zu haben, würde ich das Inkasso damit mal konfrontieren. Nach dem Motto "Wertes Inkasso. Ich habe rechtzeitig gekündigt und habe dazu auch Beweise. Überdenken Sie ihre Forderung lieber nochmal. Sollten Sie weiterhin auf der Forderung bestehen, werde ich wohl Schritte einleiten."
Schritte bedeutet dann: Ich würde an deiner Stelle zur Polizei gehen und den Anbieter anzeigen wegen Betrugs, sowie das Inkasso wegen Beihilfe. Begründung? Offenbar ist die Kündigungsfunktion über die Webseite ein Fake.