Influencer Marketing in der Buchhaltung?
An alle die sich mit den Themen Influencer Marketing und Buchhaltung auskennen;
Angenommen ein Restaurant möchte Influencer Marketing betreiben und seine Produkte (in diesem Fall Essen/verschiedene Speisen), in Form von Produktplatzierungen in den Posts eines Influencers unterbringen, welcher die Speise dafür umsonst erhält. Wie würde das in der Kassenführung und Buchhaltung eingetragen werden? Der Influencer "zahlt" ja in dem Sinne nicht direkt mit Geld für das Produkt, sondern mit einer Gegenleistung.
1 Antwort
das klassische Freibier das taucht nirgendwo in der buchhaltung auf.
Was die Buchhaltugn anbelangt da sind die Gastronomen noch in der Steinzeit, heute geht alles mit dem computer und in vielen Bars wird noch mit "Schmierzetteln" gearbeitet.
Der skandal ist eigentlich das die Finanzämter immer noch die "offene Ladenkasse" akzeptieren. Die Gastronomen die müssen nur täglich eintragen wieivle Geld am Ende eines Tages in der Kasse ist, das ist alles.
Der Gastronom der muss nur zusehen das Wareneinsatz und Umsatz ein einem gesudnen Verhältnis stheen, sonst wird das Finanzamt hellhörig. Auf gut deutsch Gastronomie das ist eigentlich das reinste Schwarzgeld-Paradies. Die einzigsten vernüfntgien Restaurant-REchnungen die ich bekomomen habe die gibt es nur bei Pizza Hut und Mcdonads, aber nur aus dem Grund weil da immer der amerikansiche Mutterkonzen über die Franchise-gEbühren mitkassierne will.
Ansosnte wnen du das unbedingt verbuchen willst, bei vielen Influcenzern läuft das "über Bande", da kriegst du eien Rechnung von einer WErbeagentur