In welchem Fall wird man bei der Vollkasko hochgestuft?

8 Antworten

  1. Gibt es (und kann es auch nicht geben) keine allgemeingültigen Richtlinien für die Entscheidung über eine Vollkasko. Da spielen immer individuelle Faktoren eine Rolle...

  2. Eine Stufung des Vollkasko-SFR erfolgt nur, wenn ein Vollkasko-Schaden gemeldet wurde. Auf den SFR der Haftpflicht hat das keine Auswirkung.

2. Eine Stufung des Vollkasko-SFR erfolgt nur, wenn ein Vollkasko-Schaden gemeldet wurde.   

... und eine Rechnung eingereicht und vom Versicherer erstattet worden ist!

Für Haftpflicht und Kaskoversicherung gibt es jeweils eigene Schadensfreiheitsklassen. Im Schadensfall und bei Inanspruchnahme der Versicherung kommt die Neueinstufung in eine höhere Klasse im nächsten Versicherungsjahr. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen wie z.B. einen Verzicht auf Höherstufung bei einem Schaden, das lassen sich die Versicherungen aber extra bezahlen.

Da eine Höherstufung über die Jahre gerechnet einiges kostet (schließlich steigt der Versicherungsbeitrag) lohnt sich die Inanspruchnahme nicht wenn man nur einen Euro über der Selbstbeteiligung liegt.

...kommt die Neueinstufung in eine höhere Klasse im nächsten Versicherungsjahr. 

@ ProfFarnsworth,

du meinst wohl eine Schlechterstufung in der SF-Klasse, also eine Rückstufung!!! Was sich erhöht im Folgejahr, das ist der Beitrag!

Da eine Höherstufung über die Jahre gerechnet einiges kostet... 

Richtig wäre: Da eine Rückstufung bzw. Schlechterstufung über die Jahre...

"... und eine Rechnung eingereicht und vom Versicherer erstattet worden ist!"

Das ist nicht korrekt wie ich gerade selbst erfahren darf. Ich hatte einen Unfall, wo die genaue Sachlage noch geklärt werden muss. Vorsorglich habe ich den Unfall meiner Versicherung gemeldet, jedoch habe ich sie nicht in Anspruch genommen. Trotzdem wurde ich bereits hochgestuft!

Hallo nature2014,

im Fall a) bleibt die Vollkaskoversicherung bei einem Kfz-Haftpflichtschaden unberührt.

Für Fall b) ist bei einem geltend gemachten Vollkaskoschaden auch mit einer Höherstufung zu rechnen.

Generell ist es nicht immer lohnend die Vollkasko in Anspruch zu nehmen. Eine Faustregel zur Schadenhöhe gibt es nicht. Die Auskunft, ob es sich lohnt, die Vollkasko in Anspruch zu nehmen oder nicht, gibt Ihnen gerne Ihr Versicherer anhand einer sogenannten Rentabilitätsberechnung.

Viele Grüße

René Schmidt, CosmosDirekt

Hey nature2014,

natürlich wirst du nur in deinem Fall b) rückgestuft in der VK, wenn du deine Vollkasoversicherung auch beanspruchst! Die Rückstufung nach Tabelle laut AKB erfolgt dann zum nächsten 1.1. und damit dann auch die Beitragsanpassung!

Solltest bei dem Unfall auch den Kfz-Haftpflichtschutz benötigen wg. einem Fremdschaden, dann wird deine Kfz-Haftpflicht zum nächsten 1.1. nach Tabelle rückgestuft!

Gruß siola