In Österreich geblitzt - komisches Schreiben

11 Antworten

In Österreich wird - noch - von hinten geblitzt. Daher kann es gar kein Fahrer-Foto geben.

Was hast Du überhaupt für ein Schreiben bekommen? Es kann eigentlich nur eine sog. "Anonymverfügung" gewesen sein. Das ist eine vereinfachte Abhandlung, da wird kein Fahrer ausgeforscht und das Vergehen auch nicht registriert. Das gibt es aber nur bei kleineren Vergehen. Wenn Du also eh weißt, daß Du, bzw. dein Auto dort zu schnell warst, zahlen und gut ist es.

Wenn Du aber sicher bist, nicht dort gefahren zu sein, dann kannst Du trotzdem keinen Einspruch erheben. Weil das ist bei der Anonymverfügung nicht vorgesehen und auch nicht möglich. Da genügt es, nicht zu zahlen, dann kommt das Verfahren zum Tragen, wie weiter unten beschrieben.

Bei größeren Geschwindigkeitsübertretungen (oder Nichtbezahlung der Anonymverfügung) bekommt der Fahrzeughalter (nur der ist ja auf Grund des Kennzeichens bekannt) ein Schreiben zur Lenkerauskunft. Da muß man den Fahrzeuglenker bekanntgeben, also sich selber, oder, wenn´s wer anderer gewesen ist, diesen.

Der bekommt dann die Strafe. Gegen die natürlich Rechtsmittel ergriffen werden können.

Wenn aber der Lenker nicht bekanntgegeben wird, bekommt der Fahrzeughalter eine Strafe wegen "Nichterteilung der Lenkerauskunft". Und die ist ganz schön hoch. In Österreich muß man wissen, wer gefahren ist, und man muß dies bei Strafandrohung auch bekanntgeben.

Strafen wegen "Nichterteilung der Lenkerauskunft" können aber in Deutschland nicht eingetrieben werden. Aber wenn man bei einer Wiedereinreise nach Österreich angehalten wird, wird´s kritisch.

Andere Strafen werden aber schon in D kassiert, da gibt es ein entsprechenden Abkommen.

........ja habe das selbe problem,aber soeinfach wie hier einiges dargestellt wurde ist alles nicht. meine angelegenheit habe ich dem anwalt übergeben (rechtschuzt)Denn wenn es so einfach ist ,dass nur durch schätzung ich ein Geldstrafe erhalte,dann macht das schule und wird schamlos ausgenutzt. Außerdem konnte ich beweisen,dass ich nicht an diesem Tag gefahren bin sonder einer von 23 Mitarbeitern. Aber keiner hatte sich geemeldet und sich gestellt. polizei war dagen machtlos und ich lach lach...alles wurde eingestellt,aufwand zu hoch und nicht nachzuvollziehen. PS. polizei ist verpflichdet per einschreiben zu senden. wenn sie das nicht tut und der betroffene behaubtet er habe nichts erhalten,kann dagegen nicht geahndet werden. Grund ist nur einsparen von Portokosten.Also daran denken,nicht gleich zahlen,,,was man auch immer daraus machen kann..(sollte aber nur bei geringfügigkeit probiert werden) Grüße Krämer

In Österreich werden keine Fotos verschickt. Wenn du Einspruch erhebst (indem du einfach nicht bezahlst), dann wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet und der Sache nachgegangen. Dann bekommst du entweder das Foto oder den Hinweis, dass du von einem Polizisten "geblitzt" worden bist. Ich würde das aber nur machen, wenn ich VÖLLIG sicher bin, dass ich zu dieser Zeit an diesem Ort nicht zu schnell gefahren bin. Denn wenn du nicht recht bekommst, wird es um einiges teurer. Du hast jetzt wahrscheinlich eine "Anonymverfügung" bekommen. Wenn du die 45,- bezahlst, dann wird das auch nirgends vermerkt und es interessiert auch niemanden, wer tatsächlich zu schnell gefahren ist.

"entweder durch Personen oder Anlagen" In Österreich dürfen Polizisten sogar deine Geschwindigkeit schätzen und dir einen Strafzettel ausstellen. Ich würde zahlen. Die Behörden aus Österreich können durch Abkommen mit D das Geld auch in D einfordern und eintreiben lassen.

Hallo,

vorab folgendes: Deutschland und Österreich haben ein Abkommen, dementsprechend wird eine in Österreich begangene Ordnungwidrigkeit (OWI) gleich behandelt/verfolgt wie in Deutschland. Sollten Sie also das Bußgeld nicht bezahlen, wird das anhängige Ermittlungsverfahren an die für Sie zuständige Bußgeldstelle in Deutschland (ihrem Wohnort) gesandt und dort auch weiter verfolgt. Allerdings anders als in Deutschland, sind sog. Geschwindigkeitsverstöße in Österreich in dem Fall Fahrzeughalterverstöße (gemäß deutschem OWI-Recht ausnahmslos Fahrzeugführerverstöße). Es liegt also an Ihnen wie es weitergeht, bei Nichtbezahlung wird die OWI weiter verfolgt und es entstehen erneute/erhöhte Bearbeitungskosten. Und Verkehrs-OWis werden bis zum "Exzess" verfolgt, sprich bis zur sog. Ersatzfreiheitsstrafe (30,- Euro sind ein Tag "Aufenthalt mit schwedischen Gardinen").

MfG