Fahrtkosten von Dritten zum Mietobjekt bei Vermietung und Verpachtung einer Eigentumswohnung
Hallo,
während der Vermietung meiner Eigentumswohnung hat mein Vater gelegentlich Kleinreparaturen in Eigenregie für mich (bzw. meinen Mieter) in der Mietwohnung durchgeführt. Mein Vater ist also eine Privatperson und weder Vermieter noch Mieter.
Dazu habe ich 2 Fragen:
1.) Sind die Fahrtkosten, die mein Vater zur Eigentumswohnung hatte, in meiner oder seiner Steuererklärung absetzbar?
Mir ist bewusst, dass diese Fahrten auf jeden Fall absetzbar wären, wenn ich Sie selbst durchgeführt hätte. Da ich allerdings über 500 km vom Mietobjekt entfernt wohnte, war das nicht anders möglich.
2.) Im Mietvertrag steht, dass Kleinreparaturen bis zur Höhe von insgesamt 200 EUR im Jahr vom Mieter selbst zu tragen sind, wobei eine einzelne Reparatur mit nicht mehr als 80 EUR zu Buche schlagen darf.
Wie kann ich bei einem Schaden (z.B. defekte Toilettenspülung) vorgehen, um von dieser Klausel Gebrauch zu machen? Muss ich vorher einen Kostenvoranschlag einholen lassen? Oder muss ich in jedem Fall ein Unternehmen mit der Behebung des Schadens beauftragen und dann im Zuge der Betriebskostenabrechnung mit dem Mieter abrechnen, wenn die Reparaturkosten kleiner als 80 EUR ausfallen?