In meinem Füherschein steht,Nur für Automatikgetrieb. Darf ich nun nur noch mit automatik betriebenen Fahrzeugen fahren?

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Das Problem mit der Automatik gibt es eigentlich schon seit 1972.

Zum 01.11.1972 trat der eingefügte § 11a StVZO in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Fahrerlaubnis auf Kfz mit automatischer Kraftübertragung beschränkt, wenn die Prüfungsfahrt mit einem "Automatikfahrzeug" durchgeführt wurde. Diese Beschränkung der Klasse 3 entfiel jedoch, wenn der Bewerber eine Bescheinigung der Fahrschule vorgelegt hat, dass er während der Fahrschullausbildung mindestens 6 Stunden mit einem Kfz der Klasse 3 mit Schaltgetriebe ausgebildet wurde.

In der Zeit zwischen 01.01.1983 bis zum 31. März 1986 war durch die 1. EG- Führerscheinrichtlinie vorgeschrieben, dass die Ablegung der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug im Führerschein zu vermerken ist. Dieser Eintrag war jedoch lediglich ein Hinweis und keine Beschränkung.

Diese Regelung wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit zum 01.04.1986 aufgehoben. Seit diesem Tag gilt die Regelung, dass bei Ablegung der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug es sich um eine Fahrerlaubnisbeschränkung handelt. (Nichteinhalten der Beschränbkung ist als Straftat zu werten = FoFE)

Dein Automatik- Eintrag hätte eigentlich seit Jahren schon gelöscht werden können.

Du hast doch sicherlich deine Klasse 2 -Prüfung auf einem Nicht-Automatik-Kfz, also später nach der Klasse 3 abgelegt. Der Verordnungsgeber kann -auf Antrag-  die Beschränkung aufheben, wenn der Bewerber die sichere Führung eines mit Schaltgetriebe ausgestatteten Kfz der betreffenden oder einer entsprechenden höheren Klasse nachgewiesen hat (z.B. durch Erweiterung der Klasse 3 auf 2 bzw. B auf C).

Damit der Automatikeintrag "wegkommt" mußt du also einen Antrag bei der Verwaltungsbehörde stellen. Den Nachweis der Befähigung, ein Kfz mit Schaltgetriebe zu führen, hast du ja bereits durch Erwerb der Klasse 2 (mit Schaltgetriebe) nachgewiesen.

Das hättest du bereits damals bei Erweiterung deines Papierführerscheins machen können. Aber ohne Antrag wird die Behörde von sich aus nicht tätig.

Es kann ein neuer Führerschein ausgestellt, wenn du nachweisen kannst das du einen LKW -Führerschein C oder CE  mit Schaltgetriebe gemacht hast. Nicht einer Automatik LKW.

Geh bitte zur Führerscheinstelle und las dir ein entsprechendes Formular zwecks Umschreibung geben. Ggf. kannst du auch Anrufen bzw. das Formular per PDF herunterladen. Für den neuen Führerschein braucht du ein biometrisches Lichtbild, Ausweis, KBA-Auszug  Auszug aus dem Bundeszentralregister bei deiner Gemeinde bzw. Stadt anfordern Kosten ca 20€. Für den Führerschein, wenn keine betriebsmedizinische  Untersuchung notwendig ist ca. 80- 100€. Wenn du über 50 Jahre bist steht es im Führerschein. Ab 2013 gilt der Führerschein Kl. 3/B BE nur noch 15 Jahre. Die Änderung gilt für Führerscheine vor dem 1.4.1986. Eine Änderung von ehem. 3 auf  2 gibt es nicht. Es gilt Folgendes wenn du den rosa Führerschein noch hast, war es möglich den ehem. Klasse  3auf C1E umzuschreiben. die ehemalige Kl. 2 auf CE. Hierfür sind jedoch ab 50 Jahre alle 5 Jahre eine betriebsmedizinische Untersuchung vorzulegen, und es werden hierfür sogenannte Module verlangt. Ärzteliste gibt es bei den Führerscheinstellen.

Hast Du Deine Fahrerlaubnis vor dem 01.04.86 erworben?

Dann bist Du fein raus,
die ausschlaggebende Regeländerung trat erst an diesem Tag in Kraft.

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Hast Du die Fahrerlaubnis erst ab dem 01.04.86 erworben sieht es rechtlich so wie hier schon erwähnt aus:
Du darfst nur KFZ mit Automatikgetriebe führen.

Sollte das so sein ist es mir ein Rätsel warum die Polizisten Dich haben fahren lassen, denn das wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis - also als Straftatbestand gewertet.

Ist Letzteres der Fall solltest Du schnellstens die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe nachholen wenn Du Dir bei der nächsten Kontrolle Ärger und anschließend ein Strafverfahren ersparen willst, denn mit Sicherheit sind nicht alle Polizisten derart kulant.

hat er nicht bereits eine praktische Prüfung mit Schaltgetriebe abgelegt? Die Klasse 2 wurde mit Schaltgetriebe abgelegt (so lese seinen Eintrag), lediglich der Pkw- Führerschein hat einen Automatikeintrag, der auf Antrag, seit Erwerb der Klasse 2,  gelöscht sein könnte.

Ich habe Nachgeschaut 1985

Wenn in deinem Führerschein die Auflage Automatikgetriebe vermerkt ist, dann darfst du auch nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren. Der Grund dafür ist nicht unbedingt in der Prüfung zu sehen, sondern könnte auch aufgrund eines ärztlichen Gutachtens eingetragen worden sein.

Der bloße Umtausch des alten Lappens hilft dir da nicht. Du musst einen Antrag auf Erweiterung der selben Klasse mit Schaltgetriebe beantragen und eine praktische Prüfung ablegen.

Kleiner Tipp nebenbei: Da du schon 30 Jahre Fahrerfahrung hast, müsstest du ja bald 50 werden. Mit dem 50. Geburtstag läuft die Klasse 2 ab, wenn sie nicht verlängert wird. Auch dafür müsste ein Antrag gestellt werden, wenn du weiter Klasse 2 fahren willst.

Es kommt ganz drauf an mit welchen Getriebe du dein Führerschein gemacht hast. Wenn du Automatik gemacht hast darfst du kein Manuellfahren aber wenn du Manuell gemacht hast darfst du Automatik fahren.

PS: Ich selbst bin noch Schüler mein Vater aber hat mich darüber aufgeklärt.