In einem Haus zwei Wohnungen mieten?

6 Antworten

Es wird doch nur einen Mietvertrag geben. Also werden sie auch nicht wissen, dass es eigentlich 2 Wohnungen sind. Zudem ist es ja auch nur ein Haushalt und nicht zwei.

In dem zu vereinbarenden Mietvertrag werden beide Wohnungen zusammengefasst zu einer Wohnung in 2 Etagen.

Der Rundfunkbeitrag wird je Haushalt gezahlt, egal wie groß die Wohnung ist.

Inwiefern wäre aus deiner Sicht eine Zweitwohnungssteuer fällig? Es handelt sich doch hier um eine Wohnung, einen Haushalt der sich über zwei Etagen erstreckt. Ich sehe da deshalb keine Veranlassung für eine Veranlagung einer Zweitwohnungssteuer.

Mit der Zweitwohnungssteuer kenne ich mich einfach überhaupt nicht aus, deshalb die Frage. Bei der GEZ bin ich mir da eher unsicher. Es sind ja immerhin 2 getrennte, abschließbare Wohnungen, die weder direkt übereinander, noch nebeneinander liegen...

@Bibiblubb

Die GEZ ist eine haushaltsbezogene Gebühr und wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass in den zwei Wohnungen des selben Hauses nur ein Haushalt von der Familie geführt wird, die zwei Wohnungen darin angemietet hat, wird sie auch nur 1x fällig.

@Bibiblubb

Es kommt drauf an, wie der Mietvertrag abgefasst ist. Dort steht halt drin, welche Räume mit welcher Größe in welcher Etage vermietet werden. Es gibt also nur einen Mietvertrag mit nur 1 x Rundfunkbeitrag und ohne Zweitwohnungssteuer. Du mietest also nur eine Wohnung.

wenn du 2 wohnungen mietest, kannst du es wahrscheinlich auch direkt ganz kaufen, kommt günstiger

Wie gesagt, wir zahlen jetzt genauso viel für eine 3 Zimmer Wohnung, die Miete für die beiden anderen Wohnungen ist also sehr günstig. Da, laut Testament, nach dem Tod der Oma, ihr großes Wohnhaus an uns gehen soll, wollen wir das andere Haus nicht kaufen.

Leider wird der Rundfunkbeitrag nicht pro Haushalt erhoben, sondern pro Wohnung. Dabei ist "Wohnung jede baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird und durch einen eigenen Eingang unmittelbar vom Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung betreten werden kann" (s. § 3 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).

Da du selbst schreibst, dass das Haus über 3 Wohnungen verfügt und eure Wohnungen ja auch noch durch die Wohnung in der 1. Etage getrennt sind, würde also der Rundfunkbeitrag zweimal anfallen. Etwas anderes würde nur gelten, wenn in einer der Wohnungen keine volljährige Person wohnen würde. Kinder müssen nämlich den Rundfunkbeitrag nicht zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schritt 1: Situation erklären und hoffen dass sie vernünftig handeln und es als eine Wohnung anerkennen

Schritt 2: Mit 3 Balken eine Tür auf dem Treppenhaus hinstellen und die als Eingangstür deklarieren... die eigentlichen Eingangstüren sind dann nur Raumtüren. 1 Stockwerk, eine Wohnung und aus die Maus :).

Edit: Ich habe gerade gesehen dass sie nicht nebeneinander liegen, dann gehts so nicht. Aber eigentlich wäre es dann ja eine Zweitwohnung. Die wäre ja auch Beitragsfrei.

@geheim007b

Das mit der Zweitwohnung funktioniert dann nicht, wenn darin andere volljährige Personen wohnen als in der Erstwohnung.

@gorbi210

hm, weiß nicht. Meldeadresse ist ja identisch und Mieter auch. Ich würde es darauf ankommen lassen. Den Lebensmittelpunkt bildet ja der zusammenschluss aus beiden Wohnungen (z.B. gegessen wird von allen immer in einer Wohnung), somit ist die eine Wohnung nicht eigenständig. Etwas anderst wäre es natürlich wenn 2 Küchen vorhanden sind die beide benutzt werden.

@geheim007b

Es kommt eben nach dem Gesetz nicht auf die Lebensgewohnheiten an, die ja nicht überprüft werden können, sondern allein auf die bauliche Situation. Da sind es dann eindeutig zwei Wohnungen.

Die verlangen den neuen Rundfunkbeitrag einfach pauschal pro Wohnung.