In der Probezeit kündigen.?
hallo. Ich bin momentan noch in der Probezeit, und möchte kündigen.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, in meinem Vertrag steht das und ich versteh das nicht richtig :
- Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche aus Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmern verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt einer Kündigung persönlich beim Arbeitsamt zu melden und eigene Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung entfalten
- kündigt der Mitarbeiter innerhalb der Probezeit, gehen die anfallenden Kosten für die An und Abmeldung zu seinen Lasten.
was wird mit den anfallenden Kosten gemeint?
Muss ich mich beim Arbeitsamt melden? Ich habe schon einen neuen Job gefunden. Also werde ich direkt wenn ich aufhöre bei der neuen Arbeitsstelle anfangen.
1 Antwort
kündigt der Mitarbeiter innerhalb der Probezeit, gehen die anfallenden Kosten für die An und Abmeldung zu seinen Lasten.
diese/r Klausel / Passus dürfte unzulässig sein, da hier der Mitarbeiter einseitig benachteiligt wird und zudem nicht einmal erkennen kann, welche Kosten ihm da für was belastet werden sollen.
Wenn Du einen Folgevertrag hast, musst Du Dich sicherlich nicht beim Arbeitsamt melden.
Problematisch ist eigentlich, mit welcher Sicherheit sich Arbeitgeber im Prinzip doch zurücklehnen können, da es sich meist für Arbeitnehmer nicht rechnet dagegen anzugehen.
denn .... Kosten der 1. Instanz trägt jede Partei für sich .... und welcher AN traut sich denn sich selbst zu vertreten?
Es ist immer wieder Bemerkenswert, auf welch "merkwürdige" (um nicht gleich von "rechtswidrig" zu sprechen) Ideen manche Arbeitgeber immer wieder mal kommen.