immobilienverkauf beim notar auch ohne anwesenheit von allen teilerben?

3 Antworten

Damit kommst du nicht durch, rufe vorher den Notar an und erkundige dich genau. Normal ist es so, das die beteiligten Personen an ihrem jeweiligen Wohnort zu einem Notar gehen müssen und dort die gewünschten Handlungen notariell in deutscher Sprache beglaubigen lassen müssen und erst dann wird es gültig.

Sie schreibt doch es liegen notariell beglaubigte Vollmachten vor ...

Gleichzeitige Anwesenheit beim Notar ist nur in ganz bestimmten Fällen erforderlich. In den meisten Fällen kann man sich ohne weiteres vertreten lassen.

Notariell beglaubigte Vollmachten genügten, du kannst damit für alle handeln. Zur Verwendung im Grundbuchverkehr sollte eine beglaubigte deutsche Übersetzung vorliegen (wenn sie nicht bereits auf deutsch verfasst sind).

Des Weiteren ist in für einige Länder die Legalistion bzw. eine Apostille erforderlich.

Wende dich an den Notar bei dem auch beurkundet werden soll, er kann dir sagen, ob die Vollmachten, so wie sie vorliegen ausreichen.

Hallo grrr83 ...

"ich 'meine'' (du merkst, es kommt gefährliches Halbwissen ;-) ) das du zwar grundsätzlich mit Notariell beglaubigten Vollmachten handeln kannst - diese aber auf deutsch sein müssen, also übersetzt sein müssen ...

... ich habe das allerdings nur selbst mal erzählt bekommen und es nicht sebst ''erproben'' müssen ...

Garnicht so schlecht, dein "Halbwissen". :) Für Urkunden aus dem Ausland ist eventuell noch eine Legalisation oder Apostille erforderlich, sonst ist deine Antwort richtig.

Die Übersetzung ist erforderlich weil die Gerichtssprache deutsch ist, d.h. das z.B. Grundbuchbeamte nicht verpflichtet sind Urkunden anzuerkennen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind.