Immobilienverkauf - Zahlung überfällig. Was nun?

6 Antworten

Solche Geschäfte wickelt man üner einen Notar oder einem Rechtsanwalt ab. Der Notar bzw. RA muß als Treuhänder auftreten. Und dann geht es Zug um Zug die Rechtsvertretung macht es mit dem Grundbuchamt klar. So geht das!

Üblicherweise ist der Fall der verspäteten Zahlung im Kaufvertrag geregelt:

  • z.B. kann von vornherein vereinbart werden, dass der Kaufvertrag unwirksam wird, wenn nicht fristgerecht gezahlt wird
  • oder es kann dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden
  • oder es bleibt beim Kaufvertrag, aber für den säumigen Käufer treten die ganz normalen Folgen der Säumnis (Verzinsung, ggf. Vollstreckung) ein.

Üblich ist vor allem, dass der Notar die Grundbuchänderung erst beantragt, wenn der Kaufpreis bei ihm auf einem Notaranderkonto eingegangen ist. Dadurch wird der Verkäufer vor dem Verlust des Eigentums an dem Grundstück geschützt, falls überhaupt keine Zahlung mehr erfolgt. In Kombination mit der Unwirksamkeit des Vertrages oder einem Rücktrittsrecht eröffnet dies dem Verkäufer die Möglichkeit, das Grundstück erneut, an einen anderen Käufer, zu verkaufen.

Was ist denn diesbezüglich in deinem Kaufvertrag geregelt?

Wir haben doch noch gar nicht Ende Mai, sondersn erst Ende April, also ist doch die Kaufpreiszahlung noch garnicht überfällig !? Somit kannst Du auch noch keine Kosten in Rechnung stellen ! Schau doch mal in Deinen Kaufvertrag, da muss doch drinstehen, wann das Geld fällig ist und was im Falle einer Verzögerung anfällt. Ansonsten wende Dich an Deinen Notar.

Hallo Blackvoodo,

was für Pflichten wurden fristgerecht von Dir eingehalten?

Hoffentlich hast Du den Kerl nicht vorzeitig ins Haus gelassen!

Was für ein "Mißgeschick" ist dem Käufer passiert?

Was hat der Makler gemacht und ist der neue Eigentümer etwa chon im Grundbuch eingetragen?

Was ist mit der Grundschuld?

Kannst Du denn Dich nicht an den Notar wenden?

Gruß, Emmy

 

Bei nicht-Einhaltung der Zahlungsfrist kannst Du eine Rückabwicklung des Kaufvertrages beim Notar verlangen! Die Kosten trägt der vermeinltiche Käufer!

Gruß, Emmy

PFlciht von mir war, dass ich fristgerecht ausziehe und das Objekt in einem besenreinen Zustand hinterlasse. Mißgeschick lag nicht direkt beim Käufer sondern es kamen noch andere Umstände zusammen. Mehr möchte ich aus Datenschutzgründen nicht nennen. Im Grundbuch bin bis zur kompletten Kaufpreiszahlung noch ich eingetragen. Makler gibt es keinen, war ein Privatverkauf. Grundschuldbestellung für den Finanzierer ist gerade am Laufen. Bestätigungen durch den Finanzierer bzgl. der Darlehenszusage sind ebenfalls vorhanden.

 

Meine Frage ist nur, ob ich nun zum Notar gehen muß um ihm dies zu melden oder nicht? Vertraglich ist geregelt, daß die Geldeingänge durch den Verkäufer zu überwachen sind.

 

@BlackVoodoo

Kurze Mitteilung an den Notar genügt. Er wird dann gegenüber dem Grundbuchamt das Notwendige veranlassen.

Falls allerdings der Käufer bereits in dem Häuschen sitzen sollte, hast du jetzt das Problem, ihn wieder herauszubekommen, falls du ihn nicht als Mieter dabehalten willst.

@BlackVoodoo

Hallo Blackvoodo,

ich würde es dem Notar melden! Ein Telefonat dürfte reichen!

Vielleicht wäre ein Schreiben an den Käufer ratsam per Einschreiben mit Rückschein:

Sehr geehrter Herr so und so,

ich habe Kenntnis davon genommen, daß die Gelder erst dann und dann eintreffen und ausgezahlt werden. Dies ist aber die letzte Frist, die ich Ihnen einräumen werde.

Mfg...

Normalerweise könntest Du Zinsen hierfür verlangen... aber das wird wahrscheinlich ein Hick Hack geben! Hauptsache der Käufer zahlt jetzt wirklich Ende Mai! Und das bis auf dem letzten Cent!

Gruß, Emmy

 

Gruß, Emmy

@blackleather

Dann wäre sowieso die Miete ab März fällig!

Gruß, Emmy

Das macht doch der Notar der den Kaufvertrag erstellt hat. Musst nur melden dass keine Zahlung einging. Im Kaufvertrag stehen ja aber auch die Folgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung schon fest!!