Immobilien vermittlung ohne § 34c GewO

3 Antworten

Wenn man für einen Makler- oder Immobilienbetrieb tätig ist braucht man die Genehmigung nciht selbst, die Genehmigung hat das Unternehmen.

Danke für ihre Antwort

Solange Sie nur als Erfüllungsgehilfe des Kaufmanns tätig sind, brauchen Sie keine Gewerbeerlaubnis; gleiches gilt für eine nicht gewerbliche gelegentliche Vermittlung!

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort.

Wie der Vorredner ausführte als Erfülllungsgehilfe nicht, wenn Sie aber der Geschäftsführer der GmbH sind brauchen Sie eine eigene personenbezogene Zulassung nach 3 34c GewO zusätzlich.