Immobilie verkaufen, fallen spekulationssteuer an bei Raten verkauf?
Hallo, ich würde gerne mein Mehrfamilienhaus verkaufen, jedoch würde ich dann die Spekulationssteuer zahlen müssen, weil ich es noch nicht 10 Jahre besitze. Meine Frage ist ob ich das Haus per Ratenzahlung verkaufen kann (welche über 10 Jahre geht) mit einer Anzahlung von z.B 50.000€.
Ich habe das Haus günstiger gekauft als ich es verkaufen möchte, habe dieses natürlich auch renoviert und saniert.
Würde dann die Spekulationssteuer trotzdem noch anfallen?
Vielen Dank.
4 Antworten

Niemand ist so doof und verkauft sein Haus in Raten.
Geht der Käufer insolvent, dann kannst Du Dir die Raten in den Wind schreiben.
Ich finde ich würde sogar absichtlich insolvent gehen um mir dann die Raten zu sparen.

Die Absicherung nützt nichts. Jeder kann wie er will auch pleite gehen und insolvent machen. Da kannst Du mit dem Notarvertrag die Wand tapezieren. Das ist nichts wert, sondern legt nur fest was gemacht werden "sollte". Daran muß man sich nicht halten, wenn man kein Geld mehr hat um den Vertrag ein zu halten.

Das kann der Notar nicht absichern.
Es ist dann auch die Frage, wer zahlt die Reparatur, Mietausfall, versteuerung der eingenommenen Mieten ....

Außerdem ist im Grundbuch nur eine Vormerkung eingetragen. Heißt selbst wenn er Insolvenz anmelden würde, würde er das Haus trotzdem nicht bekommen. So einfach ist das dann doch nicht.

Die Vormerkung gilt nur bis zum Übertrag. Also 3 Monate nach dem Notarvertrag. danach ist die Vormerkung hinfällig und er Eigentümer.
Ich finde Du hast null Ahnung, daher wirst Du der Leidtragende von Deiner Dummen Idee sein.

Die Vormerkung bleibt drinne bis das Haus komplett abbezahlt ist



Nein, ich wäre aber Dumm um sowas zu machen.
Sowas ist unüblich und riskant. Zudem habe ich sowas noch nie gehört.
Demnach kannst Du Dich ja selbst beim Notar schlau machen und aufklären lassen.

Die Zahlungsweise ist unbedeutend. Es kommt auf das Datum des Kaufvertrages an. Wenn der Verkauf innerhalb von 10 Jahren erfolgt, ist ein Gewinn steuerpflichtig.

Der Zeitpunkt des Kaufvertrages ist maßgebend und nicht die Zahlungsweise des Kaufpreises.

Der Kaufvertrag besagt, dass Er Eigentümer wird sobald der komplette Kaufpreis bezahlt worden ist. Würde es dann klappen?

Da auch bei einem Ratenkauf ein Kaufpreis vereinbart wird, wirst du die Spekulation Steuer nicht umgehen können.
Es ist ja vom Notar abgesichert, dass er dies natürlich nicht machen kann.