im Bad Mit Holzpantoletten auf Zehen getreten?
Hallo,bin vorgestern im Bad einem kleinen Mädchen mit meinen Holzpantoletten auf die Zehen getreten und hab ihr dabei zwei Zehen gebrochen.
Da meine Holzpantoletten Absatzschoner aus Metall hatten habe ich nun Angst, dass das meine Haftpflichtversicherung als grob fahrlässig werten könnte und ich auf den Behandlungskosten für die Kleine sitzenbleibe.
Soll ich die Absatzschoner aus Metall in der Schadensmeldung lieber nicht erwähnen?

2 Antworten
Sie müssen das nicht erwähnen, möglicherweise ist das irrelevant, es lag wohl mehr an Ihrem Gewicht, das das passiert ist und währe wohl auch aufgetreten wenn diese Platte nicht da gewesen wäre. Da diese Platte den Absatz abrundet, hat es eventuell verhindert, das Äußerlich mehr Schaden aufgetreten ist.
Wenn du eine private Haftpflichtversicherung hast, deckt die auch grobe Fahrlässigkeit.
Du hat dem Kind ja nicht absichtlich auf den Fuß getreten.