Im absoluten Halteverbot gehalten!

9 Antworten

der fahrer hinter dir,  hat sich strafbar gemacht. hat darf nicht einfach private kennzeichen fotografieren, den würde ich anzeigen.

ausserdem darf er auch nicht dort halten

hat sich strafbar gemacht. hat darf nicht einfach private kennzeichen fotografieren

Es ist nicht verboten Autos und/oder Kennzeichen zu fotografieren.

@Crack

natürlich nicht. er darf aber bilder auf denen personen oder kennzeichen von autos zu erkennen sind nicht ohne deren erlaubnis weitergeben

@martinzuhause

er darf aber bilder auf denen personen oder kennzeichen von autos zu erkennen sind nicht ohne deren erlaubnis weitergeben

Bilder mit erkennbaren Personen darf man nicht ohne Genehmigung veröffentlichen - Fahrzeuge oder Kennzeichen in den meisten Fällen aber schon. In dem Fall würde das Foto aber nicht veröffentlicht werden, insofern ist es nicht verboten. Ob es dann allerdings als Beweismittel etwas taugt ist eine andere Frage.

Er hat ebenso gehalten wie du! Zweitens wenn er den Motor angelassen hat hat er ja ein Handy in die Hand genommen

der andere fahrer hat dann natürtlich auch im absoluten halteverbot gehalten und hat dein kennzeichen fotografiert ohne das du ihm das erlaubt hast. 

vllt war es jemand der meint er müsse die arbeit des ordnungsamtes machen. also einfach erst mal abwarten ob da überhaupt was kommt

kennst du die Örtlichkeiten? Eventuell war dahinter kein absolutes Halteverbot.

@Lexa1

evtl doch. kennst du die örtlichkeiten?

Ich glaube ein Parkverstoß ist keine Gefahr für Deine Probezeit. Das wird erst ab einer OWi von 40€ kritisch. 

Wenn irgendeiner Dich fotografiert, würde ich noch nicht unbedingt mit einer Anzeige rechnen. Wenn Du hinterm Steuer gesessen hast, kann man auf dem Foto nicht erkennen ob Du in sehr langsamer Fahrt gewesen bist oder etwa nur kurz *angehalten* hast, was sich laut StvO vom *halten* oder gar *parken* unterscheidet.

*Anhalten* oder *Warten* ist unter bestimmten Umständen auch im Halteverbot möglich. Diese Umstände lassen sich wohl nicht so einfach mit einem Foto von einer Privatperson klären.

Also Kopf hoch und warte erstmal ob überhaupt was kommt. (Und wenn sinds vielleicht 15€ und gut ist.)

Das wird erst ab einer OWi von 40€ kritisch.

Ab 60€

oder etwa nur kurz *angehalten* hast, was sich laut StvO vom *halten* oder gar *parken* unterscheidet.

Welcher Unterschied besteht zwischen "kurz halten" und "halten" ?

*Anhalten* oder *Warten* ist unter bestimmten Umständen auch im Halteverbot möglich.

Nein. Deshalb heißt es ja auch absolutes Haltverbot.

@Crack

Der Unterschied sind die Umstände - Dann wird aus dem Halten ein Warten

https://de.wikipedia.org/wiki/Anhalten\_%28Stra%C3%9Fenverkehr%29

Ich weiß, dass die geschilderte Situation evt. nicht 100% darauf zutrifft. ;-) Mir ging es nur darum darauf hinzuweisen, mit welcher Form der Darstellung, die potentielle Owi in Frage gestellt werden könnte.

Die Frage ob sich das lohnt, ist natürlich nochmal eine Andere..

@AGPym

Der Unterschied sind die Umstände - Dann wird aus dem Halten ein Warten

Ein verkehrsbedingtes Warten - welches keinen Verstoß darstellen würde - liegt aber nicht vor.

Siehe Deinen Link: wenn es der Verkehrsablauf oder anderes verkehrsverbundenes Geschehen es erfordern.

Hier wurde aus freien Stücken gehalten, und das ist nicht erlaubt.

@Crack

Die Frage ist ob das Foto das auch weiss..

Kann nun etwas auf mich zu kommen und wenn ja was?

Die erste Frage die man sich stellen sollte ist die:

Wie dumm muss man sein wenn man eine Ordnungswidrigkeit anzeigen will und als Beweis dafür ein Foto macht wobei man genau die gleiche OWi begeht - denn man hält ja auch unerlaubt im absoluten Halteverbot.

Von daher würde ich mal davon ausgehen das hier überhaupt nichts passieren wird, außer derjenige war vom Ordnungsamt o.ä.

Kann nun etwas auf mich zu kommen und wenn ja was? 

Maximal ein Verwarnungsgeld von 15€. Wenn das fristgerecht bezahlt wird ist alles erledigt.

Deine Probezeit spielt hier keine Rolle.

Du bist ja nicht auf dem Foto oben, wie schon erwähnt viel mehr als 15€ wird auf deine Mutter nicht zukommen