Ich will die Schulden zahlen, aber wie?

8 Antworten

" Nach Zahlungseingang werden wir die angebrachten Pfändungen zurücknehmen und Ihnen den entwerteten Vollstreckungstitel aushändigen“

Das bedeutet, dass, wenn die Rechnung freiwillig ganz gezahlt oder eben nach vollständiger Begleichtung durch Ratenzahlungen, getilgt ist, ihr den Vollstreckungsitel (Urteil/VB,etc.) entwertet ausgehändigt bekommt und damit also nicht mehr gegen Euch vollstreckt werden kann. Zahlt ihr nicht, kann mit diesem Titel vollstreckt werden, er ist die Vorraussetzung für eine Vollstreckung.

Ich würde damit anfangen Kontakt zu den Gläubigern aufzunehmen und Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen; z.B. 50 Euro monatlich bei den niedrigeren Schulden und 100 - 200 monatl. bei größeren Beträgen.

Ein Haftbefehl ergeht dann, wenn die eidesstattliche Versicherung(Vermögensverzeichnis) nicht abgegeben wurde, dann kann Zwangshaft zur Erzwingung der Abgabe angeordnet werden.

Titel wie z.B. Urteilekönnen auch von Land- bzw. Oberlandesgerichte erlassen werden, Vollstreckungs- und Mahnbescheide sowie Kostenfestsetzungsbeschlüsse und Pfübs von den Amts- und Mahngerichten.

Ich kann Dir allerdings nur raten, bei größeren und mehreren Summen einen fachlichen Berater aufzusuchen, der Dir dabei hilft. Wer weiß ob schon Zwangsvolltsreckungen laufen...da würde ich nicht herumexperimentieren.

Vor Ratenvereinbarungen mit Inkassofirmen muss man dringend warnen!

Damit erkennt man meist völlig ungerechtfertigte Gebühren an, und oft legen die es nur darauf an, dass jemand mal nicht zahlen kann oder die Rate 1-2 Tage zu spät kommt, so dass sie dann die Vereinbarung kündigen und neue Kosten fordern.

Bei diesem Chaos solltest Du Dich schnellstens bei einer öffentlichen Schuldnerberatung (AWO, Caritas, Verbraucherzentrale etc,) anmelden.

Ach ja, orientiere Dich nicht an dem Mist der im Fernsehen verbreitet wird, Peter Zwegat z. B.

Das ist das Gefährlichste, was es gibt, weil dann jede noch so unberechtigte Forderung tituliert wird und nachher nicht mehr anfechtbar ist. Wenn die das länger so gemacht haben, bleibt womöglich nur die Privatinsolvenz. Es gibt unseriöse Geldeintreiber, die nur auf sowas warten, um dann alle nur denkbaren Fantasiekosten und Betrugsforderungen rechtlich unanfechtbar zu titulieren!

Auf jeden Fall sollten sich professionelle Schuldenberater drum kümmern!

Zum Vorgehen (bei Verbrauchern):

  • Wenn Rechnungen nicht bezahlt werden, mahnen die Gläubiger in der Regel erst ein paar Mal persönlich.
  • nach 30 Tagen oder einer kürzeren, fest bestimmten Zeit kann Zahlungsverzug eintreten, d.h. es können rechtmäßig Zusatzkosten wie geringere Mahngebühren und Verzugszins (zusammen meist einige Euro) gefordert werden. Höhere Forderungen sind dubios.
  • dann schalten viele Geschäftsbetriebe Inkassofirmen ein, die hohe Gebühren fordern und die Schuldner oft über's Ohr zu hauen versuchen, dass sie ungerechtfertigte Forderungen zahlen oder schriftlich anerkennen (oft mit Ratenvereinbarungen). Die Inkassoforderungen müssen aber vielfach gar nicht und nur selten in voller Höhe bezahlt werden.
  • es kommen Anwälte ins Spiel, oft Vertragsanwälte, die massenhaft Forderungen eintreiben, und die nochmal Geld verlangen. Grundsätzlich ist ein Anwalt ein legitimes Mittel zur Forderungsbeitreibung, so dass man ihn bezahlen muss. Strittig ist aber die Höhe, außerdem stellen viele dieser Anwälte unberechtigte Forderungen (so sind Inkassogebühren zusätzlich zu Anwaltskosten vorgerichtlich nicht zu bezahlen).
  • Gerichtlicher Mahnbescheid: Die Forderung wird über Gericht geltend gemacht, und man muss innerhalb 2 Wochen entweder zahlen, (teil)widersprechen oder die Titulierung hinnehmen. Achtung, es können beliebige Fantasiekosten und sogar betrügerische Forderungen in Mahnbescheide geschrieben werden, die mit Versäumen des Widerspruchs letztlich rechtsgültig werden!
  • Vollstreckungsbescheid, wenn nicht bezahlt oder widersprochen wird. Der Gläubiger oder seine Stellvertreter können vollstrecken. Es kann innerhalb 2 Wochen Einspruch erhoben werden, der aber in ein Gerichtsverfahren mündet, das der Schuldner mindestens zum Teil bezahlen muss (er hätte Widerspruch gegen den MB einlegen sollen). Nach Ablauf der 2 Wochen sind die Forderungen nahezu unanfechtbar, egal, wie unseriös sie sind.
  • ggf. Prozess: widerspricht man dem MB, kann der Gläubiger klagen. Achtung, wenn man sich nicht verteidigt, verliert man automatisch; unseriöse Geldeintreiber klagen auch bei völlig unsinnigen Forderungen, wenn sie damit rechnen, dass jemand den Gang zum Anwalt scheut!
  • Mit der Titulierung kann die Vermögensauskunft (ehemals eidesstattl. Versicherung, Offenbarungseid) verlangt und gepfändet werden. Normal bis zur Pfändungsgrenze (z.Z. ca. 1000€ mindestens für Alleinstehende), in Ausnahmefällen (z.B. Straftaten, Unterhalt) auch bis zum Existenzminimum.
  • Ratenzahlungen sind auch beim Gerichtsvollzieher möglich - ist in der Regel besser als bei Inkassofirmen.
  • Haft für Schulden gibt es nicht, wohl aber Erzwingungshaft, wenn man die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert. Die ist aber keine Strafe; mit Abgabe der VA wird man wieder auf freien Fuß gesetzt.
  • Man muss bei Vollstreckung nur das zahlen, was tituliert ist, der Gerichtsvollzieher festsetzt oder für was ein Kostenfestsetzungsbeschluss vorliegt; keine Fantasiegebühren von Inkassos, Anwälten o.a. Keine derartigen Schriftstücke unterschreiben!
  • Wenn man die Schulden abbezahlt hat oder die Restschuldbefreiung nach Privatinsolvenz bekommen hat, muss man sehen, dass man den Vollstreckungstitel zurück bekommt. Sonst wird der oft noch nach vielen Jahren missbraucht, um irgendwelche Fantasieforderungen zu stellen und mit der Drohung der Zwangsvollstreckung zu erpressen.
  • Die Einträge für Zwangsvollstreckungen im gerichtlichen Schuldnerverzeichnis werden spätestens 3 Jahre nach Zahlung gelöscht.

Ich überlege, ob ich diesen Text mal in einen Tipp schreibe, damit ihn auch andere lesen können...

Und noch was: Unterschreib auf GAR KEINEN FALL irgendwas, womit du die Schulden deiner Eltern übernimmst! Du kannst sie bezahlen, wenn du in der Lage dazu bist, ohne eine Verpflichtung einzugehen. Aber Geldeintreiber versuchen gerne, Verwandte, Eltern, Kinder usw. zur Mitverpflichtung zu drängen!

Wenn die sich so lange tot stellen, könen die Schulden locker so hoch sein, dass man sie auch mit gutem Einkommen nicht mehr bezahlen kann.

Außerdem sollten natürlich die Forderungen auf das berechtigte Maß begrenzt und Fantasiegebühren ausgemistet werden.

gehe zur Schulderberatung.

Hallo Marko,

als erstes solltest du mit den Anwäten der Gläubiger telefonieren und denen eure Situation schildern und fragen, wie du jetzt am besten vorgehen kannst. Und dann würde icheinen genauen Plan aufstellen, wer was wo genau schuldet und wieweit die jeweiligen Verfahren sind, also ob der Gerichtsvollzieher da war, Haftbefehl vorliegt usw.....

Dieser Satz, den du aufgeschrieben hast, sagt, das wenn das Geld bezahlt ist, die Forderung erledigt ist....

Alles Gute und viel Kraft für diesen Weg!

Das Kommunizieren mit Gläubigeranwälten oder Inkassos sollte man in der Regel nicht selbst machen, sondern Profis überlassen. Sonst ist die Gefahr zu groß, dass man zu irgendwelchen Verbrecherverträgen gedrängt wird, mit denen man völlig überhöhte Kosten anerkennt und die schon von vorne herein auf Scheitern und immer neue Folgekosten angelegt sind. Ratenvereinbarungen darf man nie unterschreiben, wenn man nicht absolut sicher ist, dass man die geforderten Raten immer absolut pünktlich und in voller Höhe zahlen kann. Auch dann sind Inkasso-Ratenverträge meist extrem nachteilig.