Ich werde beschuldigt, ein Auto, das neben mir geparkt war, beschaedigt zu haben beim Oeffnen meiner Tuer. Muss ich auf den Brief des Fahrer's reagieren?

8 Antworten

Ich würde den Fall der Versicherung melden, aber gleichzeitig mitteilen, dass du nicht Verursacher des Schadens bist. Dies nur der Ordnung halber.

Dem Kontrahenten würde ich schreiben (per Einschreiben), dass du den Schaden nicht verursacht hast. Nur die Tatsache, dass ihr nebeneinander geparkt habt, ist noch kein Beweis für seine Behauptung, dass du den Kratzer verursacht hast. Möglicherweise war der Kratzer schon vorher am Fahrzeug vorhanden.

Reagieren schon: du forderst einen eindeutigen Beweis. Ein Foto ist kein Beweis. Wenn der Besitzer einen Gutachter und RA einschaltet ist das seine Sache, nur falls der Gutachter feststellt, das es dein PKW war, dann zahlst du die Reparatur, den RA und den Gutachter. Also solltest du dir sicher sein, das du es nicht warst und sich auch keine Spuren an deinem PKW befinden.

Melde den Schaden deiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Die lehnen auch unberechtigte Ansprüche ab. Wenn Ihr mit mehrern Personen im Fahrzeug gewesen seid, dann hast du doch genug Zeugen. Waagerechte Spuren sind aus meiner Schadentätigkeit die üblichen Spuren von aufgeschlagenen Türen. Einen Anwalt wirst du nicht benötigen, da es nur zwei möglichkeiten gibt. Entweder du hast Recht und kannst es beweisen oder du kannst es nicht beweisen und der andere hat Recht. Erfahrungsgemäß läuft es so ab.

Diese Sache ist ein wenig seltsam, auch die Auskunft des Polizeibeamten.

Denn wenn Du das Auto beschädigt hast und dich dann entfernt hast, dann wäre das ja Fahrerflucht und die Polizei müsste ermitteln.

Der Rat, dich mal bei deiner Versicherung beraten zu lassen ist vielleicht gar nicht so schlecht. Die wissen vermutlich, wie man hier am besten vorgeht.

scheinbar war die Polizei ja vor Ort und hat die Daten des Fahrers aufgenommen - aber mich nicht kontaktiert. Das Kleenex mit der Nummer der Polizei hat wohl der Fahrer an meiner windschutzscheibe hinterlassen (glaube nicht dass die Polizei Papiertaschentuecher hinterlaesst). Fahrerflucht meinerseits kann es also gar nicht sein - mein auto stand ja die ganze Zeit da. Nur werde ich jetzt vor vollendete Tatsachen gestellt und hatte gar nicht die Chance, selber dabei zusein, als er die Polizei rief (die wie gesagt der Meinung sind, dass dies keine Polizei Angelegenheit ist)

@Katrina1234

Wie gesagt, das ist schon ein etwas ungewöhnlicher Vorgang. Wie schon ein anderer Schreiber sagte, ist Nicht-Reagieren oft nicht der beste Weg sich, auch unberechtigter Beschuldigungen, zu erwehren.

Mach dich am besten, wie schon gesagt, z.B. bei der Versicherung oder - noch besser aber das kostet halt Geld - bei einem Anwalt kundig!

Nachbemerkung: Was Mignon1 sagt halte ich auch für einen guten Ratsclag!

Naja die Spuren an deinem Auto müssten ja gesichert werden, seine natürlich auch. Ruf deine Versicherung an, die sind ja auch dazu da ungerechtfertigte Ansprüche abzuweisen.