Ich habe einen Einbürgerungsantrag vor einem Monat gestellt, aber befinde mich in der Probezeit. Kann ich erst nach der Probezeit eingebürgert werden?

2 Antworten

Dafür muss es ja eine gesetzliche Grundlage geben. Mit der Sicherung der Lebenshaltung ohne Sozialleistungen (das ist ja auch eine Einbürgerungsvoraussetzung) hat das wahrscheinlich nichts zu tun. Sondern mit der "Einbürgerung nach einem abgeschlossenen Studium". Da ist die Voraussetzung, dass man nach dem Examen innerhalb einer begrenzten Frist eine angemessene (d.h. der akademischen Qualifikation entsprechende) Anstellung findet. Vielleicht wird eine solche erst nach der Probezeit anerkannt. Google Dich mal durch. Wenn Du nichts findest, ruf beim Amt an. Die machen das ja nicht, um Dich zu ärgern, sondern folgen irgendwelchen Gesetzen und Richtlinien.

Also wenn es in der Email steht würde ich davon ausgehen das es so ist warum allerdings weiß ich nicht vill weil die das mit den Papieren erst danach hinkriegen und es einfach noch erwähnen wollten.