Ich bin am 07.04.1957 geboren und beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Dazu habe ich einen GdB von 50. Ab wann kann ich in Altersrente gehen?

5 Antworten

Durch die Altersgrenzenanhebung können Sie erst am 01.04.2023 in die Regelaltersrente wechseln und noch nicht mit 65 Jahren. Am Rentenzahlbetrag wird sich kaum etwas ändern, die Rentenart heißt dann nur anders. Es erfolgt eine Umwandlung von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente. Der Grad der Behinderung spielt hier keine Rolle.

Hallo 

Sie schreiben:

Ich bin am 07.04.1957 geboren und beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Dazu habe ich einen GdB von 50. Ab wann kann ich in Altersrente gehen?


Antwort:


Ab 1.1.2001 gibt es in der DRV nur noch die Erwerbsminderungsrente!
Die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde in der DRV zum Stichtag 31.12.2000 abgeschafft und gilt nur noch für Altfälle!

Geburtsjahrgang 1957 geht mit 65 + 11 Monaten in die Regelaltersrente!
Siehe Tabelle unter folgendem Link Seite: 8 !
Der Übergang von der vollen Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente erfolgt in der Regel seitens der DRV automatisch!
Wenn Sie ab Rentenbezug keine weiteren Beiträge mehr auf Ihr Rentenkonto abgeführt haben, dann wird sich an der Höhe Ihrer Altersrente nichts mehr wesentlich ändern, denn die bei Rentenbeginn erfolgten Abzüge gelten Lebenslang! Ausgenommen allgemeine Rentenanpassungen!

Im Zweifelsfall fragen Sie einfach bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt nach!


Der GDB hat übrigens weder auf die Erwerbs-, noch auf die Regelaltersrente eine Auswirkung!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51387/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

mit 63 mit abzügen oder mit 65 mit vollen bezügen denke ich mal

Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird mit 65, also 2022, einfach in eine ganz normale Altersrente umgewandelt und weitergeführt !

Du bist doch schon Rentner. Was willst Du denn noch? Das einzige ist, daß aus der EU-Rente die normale Altersrente wird. Viel wird sich da nicht ändern. Wenn Du anderer Meinung bist, dann frage die Rentenversicherung.