Ich bin alleinerziehend und habe seit April eine Vollzeitstelle. Habe in der Probezeit Urlaub bekommen der nun aber nicht bezahlt wurde. Ist das rechtens?

7 Antworten

kann man mit den vorliegenden Informationen nicht beantworten- der AG kann bezahlten und auch unbezahlten Urlaub gewähren- je nachdem was man beantragt hat. Aufgrund der Frage schätze ich mal, dass du normalen Jahresurlaub beantragt hast- bei einer Gewährung durch den AG muss dieser dann auch bezahlt werden.


Mit welcher Begründung wurde der Urlaub nicht bezahlt? Bei einem bestehenden Urlaubsanspruch muss auch der Lohn fortgezahlt werden!

dazu folgendes

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„Nach dem Bundesurlaubsgesetz erwirbt ein Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten“, sagt der Arbeitsrechtler Reinhard Schütte. Erst nach dieser Zeit besteht die Möglichkeit, den vollen Jahresurlaub auszuschöpfen. Man kann also nicht nach zwei Monaten im neuen Job schon drei Wochen Urlaub nehmen.

Ein generelles Urlaubsverbot in der Probezeit ist trotzdem nicht zulässig. Denn rein rechtlich erwirbt man jeden Monat 1/12 des Jahresanspruches auf Urlaub. Diesen kann man auch in der Probezeit schon nehmen. Der Arbeitgeber darf den Urlaub dann nur aus zwingenden betrieblichen Gründen verweigern, zum Beispiel wenn bereits viele andere Kollegen fehlen.

Nimmt man während der ersten sechs Monate keinen Urlaub, kann man diesen selbstverständlich später nachholen. Auch wenn man während der Probezeit gekündigt wird, besteht das Recht, noch ausstehenden Resturlaub in Anspruch zu nehmen. Da die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit mindestens zwei Wochen beträgt, bleibt dafür in der Regel auch bei einer Kündigung am letzten Tag der Probezeit ausreichend Zeit. "

Hallo NancySch81,

hast du dir den Urlaub genommen oder wurde er dir vom Chef erteilt?
Urlaub den du dir nimmst der von deinen Urlaubstagen abgezogen wird muss bezahlt werden. 
Urlaub der dir aufgrund besonderer Umstände erteilt kann unentgeltlich erfolgen, allerdings kenne ich das nur dass man unbezahlten Urlaub nehmen kann dieser aber nicht erteilt werden muss, wie das andersherum ist solltest du dich noch einmal genau beraten lassen bei einem Anwalt, da es bestimmt einige Einschränkungen dazu gibt. Schließlich kann ein Chef nicht einfach immer einfach so wenn er mal Lust hast unbezahlten Urlaub erteilen.

Liebe Grüße
Serelen

Unbezahlter Urlaub darf nicht durch den Arbeitgeber angeordnet werden. Dies darf der AG einem AN gewähren aber anders herum ist das nicht zulässig.

Sieh dazu:

Eine Vereinbarung, in der sich ein Arbeitnehmer verpflichtet, in Fällen von Auftragsmangel unbezahlt zuhause zu bleiben, also unbezahlten Urlaub zu nehmen, ist unwirksam (LAG Nürnberg, 30.05.2006, 6 Sa 111/06).

Der Arbeitgeber trägt das Beschäftigungsrisiko. Der Arbeitgeber würde mit einer solchen Vereinbarung das unternehmerische Risiko ohne Gegenleistung auf den Arbeitnehmer verlagern. Daher ist eine Vereinbarung, wegen Auftragsmangels unbezahlten Urlaub zu nehmen, unangemessen und daher rechtsunwirksam.

Also anfangs hieß es das die Firma 3 Wochen in den Ferien zumacht, das wurde aufgehoben und gesagt alle mit Kindern können Urlaub nehmen. Das dieser unbezahlt sein soll wurde nicht gesagt. Wenn ich das geahnt hätte wäre ich arbeiten gegangen. 

was stand auf deinem Urlaubszettel- welche schriftliche Bestätigung hast du erhalten? Grundsätzlich kannst du ohne Antrag auf unbezahlten Urlaub auch nicht in diesen geschickt werden. Hast du nichts entsprechendes unterschrieben fordere spätestens nach der Probezeit das ausstehende Gehalt ein.

Schau in deinen Vertrag, normalerweise gibt es keinen Urlaub in der Probezeit, somit wäre das rechtens.

selbst wenn im Vertrag steht, dass kein Urlaub in der Probezeit genommen werden kann kann der AG diesen dennoch gewähren - es muss nur vorher geklärt werden, ob es der reguläre Urlaub ist oder darüber hinaus gehender unbezahlter Urlaub.

@Joergi666

Ein generelles Urlaubsverbot in der Probezeit ist trotzdem nicht zulässig.

Falsch ein generelles verbot des Urlaub in der Probezeit ist nicht zulässig allerdings muss der AG nur den bisher gewonnenen Urlaubsanspruch gewähren... Also 2,5 tage/monat bei 30tagen/jahr

@Kaya01

die Betonung liegt auf MUSS - er KANN aber darüber hinaus auch Vereinbarungen zugunsten des AN zulassen.

@Kaya01

Habe bislang acht Tage erarbeitet und war zehn Tage weg, deshalb verstehe ich es auch nicht. Erreiche meinen Chef leider nicht...

@Joergi666

Da hast du vollkommen Recht ;)