ich beziehe ALG2 und habe Heizkosten Gutschrift behalten?was nun!?

7 Antworten

Wenn Du einen Teil Deiner Miete selbst gezahlt hast, also nicht die komplette Miete vom Amt bekommen hast, darfst Du was behalten.

Auszug aus der Internetseite der Sozialberatung Kiel:

"Zahlen Bezieher von Leistungen nach dem SGB II aus ihrem Regelsatz oder Einkommen zu ihrer Miete hinzu, weil die Miete nur in Höhe der sog. Mietobergrenze anerkannt wird, so steht ihnen ein etwaiges Betriebskostenguthaben in Höhe ihrer monatlichen Zuzahlungen zur Miete x 12 Monate zu. Das Jobcenter darf das Betriebskostenguthaben in dieser Höhe weder zurückfordern noch darf dieses auf die Leistungen für die Unterkunft angerechnet werden".

Sollte die Miete komplett gezahlt worden sein, musst Du das Geld zurückzahlen. "Zurückzahlen" in dem Sinn, dass Du im folgenden Monat weniger Geld für die Miete vom Amt bekommst.

"Betriebskostenguthaben mindert als Einkommen gemäß § 22 Abs 3 SGB II[1] die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im betreffenden Monat - See more at: http://www.hartzbote.de/guthaben-aus-der-betriebskostenabrechnung-41351#sthash.ctlbMd7F.dpuf"

Melden musst Du es auf jeden Fall.

Na ja, jede Einnahme muß ja dem Jobcenter gemeldet werden und wenn sie sogar die Kosten und Lasten der Unterkunft bezahlen, steht ihnen ja auch eine etwaige Gutschrift zu. Eine Nachforderung bezahlen sie ja auch. Somit einfach und klar: Abrechnung einreichen bei denen, falls noch nicht geschehen, und dann gibt es einen neuen Bescheid. Viel Glück.

Du hast eine Anhörung bekommen, bei der geht es um die Festsetzung der Rückzahlung, bzw. des Abzugs von Deinen Leistungen ...

in der Regel heißen die Antoertmöglichekiten

trifft zu oder trifft nicht zu ....

dann entscheidet die Behörde, ob und wie der überzahlte Betrag erstattet werden muss

und ggfls. noch darüber, ob eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs zu erstatten ist ...

auf die Pflicht, dass solche Sachen (Einnahmen) anzugeben sind, wird lang un breit in allen Merkblättern hingewiesen ...

Nennt sich Anhörung was du da hast,danach kommt eine Aufforderung das Geld zurück zu Zahlen,wenn du Glück hast und die Behörde Gnädig ist, dann bekommst du keine Anzeige wegen Betrug,wo sich dann der Staatsanwalt mit dir Beschäftigt

danke für deine schnelle Antwort.Aber wirklich hilfreich war sie nicht! 0o 0 Ehr erschreckend! XD

Wenn es nicht der Fehler von Pamukcuk war, dass die Heizkosten falsch berechnet worden sind, kann das Amt auch keine Anzeige wegen Betrug machen.

Wenn er aber falsche Angaben gemacht hat, sieht es anders aus.

Wenn dir die Heizkosten vom Jobcenter erstattet wurden und du erhälst eine Abrechnung, bei der sich eine Gutschrift ergibt, dann musst du das zuviel gezahlte Geld, also den Gutschriftsbetrag an den Jobcenter zurückzahlen.So einfach ist das.

Du darfst nicht vergessen, dass die Leistungen des Jobcenters Steuergelder sind , welche all diejenigen zahlen, die einer steuerpflichtigen Arbeit nachgehen.Es ist nicht das Geld des Jobcenters. Die haben strenge Vorgaben wie mit den ihnen zur Verfügung gestellten Steuergeldern umzugehen ist.

Wenn du allerdings die Heizkosten aus eigener Tasche bezahlt hast, dann hat der Jobcenter keinen Anspruch auf Rückzahlung.

So wie du es beschreibst, hast du einen Anhörungsbogen bekommen den du beantworten musst. Hat der Jobcenter die Heizkosten bezahlt, dann hast du durch die Überzahlung Einnahmen erzielt, die nicht dir gehören.

Die Paragraphen machen deutlich, auf was sich der Jobcenter beruft. Was also im Gesetz bei Überzahlung festgeschrieben wird. Das gibt den engen Spielraum des Jobcenters wieder.