Hundehaltung Mietwohnung - Frist?
Durch Zufall haben wir vor einigen Tagen den perfekten Hund für uns gefunden. Doch zunächst wurde uns die Hundehaltung innerhalb einer Mietwohnung mündlich vom Vermieter untersagt. Die Gründe hierfür waren jedoch privater Natur (schlechte Erfahrung, erlauben wir es Ihnen werden uns noch mehr Mieter fragen,dabei haben wir es denen verboten, wer kommt für Schäden auf,....), weshalb wir um eine erneute Einzelfallentscheidung beten werden.
Abgesehen davon das wir ideale Rahmenbedingungen zur Haltung eines Hundes aufweisen liegt ein weiteres Problem bei dessen Verfügbarkeit. Er befindet sich bei einem ausgezeichneten Züchter und könnte innerhalb der nächsten Tage vermittelt werden.
Den Züchter können wir nicht bitten uns den Hund ein weiteres Mal zu "reservieren", da es andere Interessenten gibt die sich nicht mit ähnlichen Problemen auseinandersetzen müssen.
Ist der Vermieter dazu verpflichtet sich innerhalb kürzester Zeit mit unserem Anliegen auseinander zu setzen, da wir sonst keine Möglichkeit mehr haben den Hund zu kaufen? Wann dürfen wir mit einer Antwort rechnen? Könnte er die Entscheidung sogar hinauszögern, um die Anschaffung des Hundes zu verhindern?
8 Antworten
der verieter ist nicht verpflichtet schnell zu reagieren.
erst klaert man mit dem verieter, ob hundehaltung erlaubt ist und laesst sich das schriftlich zusichern -dann erkundigt man sich nach einem hund. also bitte haltet euch an die reihenfolge.
auch nach dem neuen BGH urteile gilt -einverstaendinis des vermiters ist notwenidig.
manchmal ist es sinnvoll den vermieter eine hoeher kaution anzubieten, sollte der hund etwas beschaedigen oder der inweis auf das bestehen einer hundehaftplficht.
es gibt auch andere zuechter.
Man bemüht sich um das schriftliche Einverständnis für die Haltung eines Hundes in einer Mietwohnung bevor man sich den Züchter seinen Traumhundes aussucht!!! Viele Züchter bestehen heute (zu recht!) darauf, dass Welpeninteressenten wenn sie in einer Mietwohnung wohnen, ein schriftliches Einverständnis ihres Vermieters vorlegen...
Wenn bei euch ja alle Rahmenbedingungen so ideal für einen Hund sind, dann ist das auch noch in vier Wochen so...
Und wenn der Züchter meint, den Welpen lieber anderen Leuten geben zu wollen, dann soll er das tun...
Habt ihr einen schriftlichen Vor-Vertrag gemacht beim Züchter? Wurden bestimmte Daten festgeschrieben? Habt ihr eine Anzahlung, bzw. Reservierungsgebühr für "diesen" Welpen bezahlt?
Nur redenden Menschen kann geholfen werden - also: morgen früh beim Vermieter vorsprechen und die Fakten klären...
Auf gar keinen Fall solltet ihr den Hund bei euch einziehen lassen ohne dieses Einverständnis... - denn dann kommt garantiert erst eine Abmahnung und kurze Zeit später die Kündigung für eure Mietwohnung
Die Gründe hierfür waren jedoch privater Natur
Das hat nichts mit privater Natur zu tun. Nicht weil der Vermieter keine Hunde mag, sondern weil er aufgrund schlechter Erfahrungen generell im Haus keine Hunde haben mag, kann er nicht dem einen die Hundehaltung erlauben und dem anderen verbieten.
Es könnte z. B. sein, dass das Haus etwas hellhörig ist und der Vermieter Angst davor hat, einen Kläffer ins Haus zu bekommen. Das wäre nur ein Grund von vielen möglichen.
Zunächst einmal müßtest Du den Vermieter überzeugen oder gerichtlich die Erlaubnis zur Hundehaltung durch setzen, bevor Du Dir einen Hund anschaffst. Das wird wohl so nichts mit dem "Traumhund", es sei denn Du findest auf die Schnelle eine neue Wohnung.
Falsche Reihenfolge, wie Inicio schon sagt. Wenn ihr den Hund auf Biegen und Brechen holt, seit ihr vermutlcih dafür die Wohnung bald los. Ihr könnt den Vermieter auch nicht unter Druck setzen , damit er sich schnell entscheidet - außerdem würde dann die Entscheidung sicher zu euren Ungusten ausfallen. Daß ihr euch schon einen Hund ausgesucht habt, ist nicht sein Problem.
Also, ich sag's Dir direkt. Bei uns hier in München ist in fast allen Miets- und Genossenschaftswohnungen Hundehaltung verboten, aber das ist gesetzeswidrig. So sagen es jedenfalls die Hundehalter. Ich kenne sehr viele Menschen, die Hunde in Mietwohnungen haben, weil sie genau wissen, dass der Vermieter rechtlich nichts dagegen tun kann. Bei uns in der Genossenschaft hat auch jemand einen Hund. Für uns Mitbewohner ist das vollkommen ok, weil wir fast alle Haustiere haben.
@kokosmilchfrau -deine antwort istschlicht und ergeifend faslch. ein verieter kann dir die hundehaltung untersagen -das gilt wie eh und je. nur ein pauschlaes verbot ist nicht mehr moeglich. also es sit immer eine enzelentscheidung des vermiters. dshalb kann auch ein mieter einen hund haben und der andere aus bestimmten gruenden nicht.
Da erzählst du aber etwas vollkommen Falsches!!!
Und genau deshalb bin ich froh, dass man als Vermieter und Eigentümer einer Mietwohnung immer noch NEIN sagen kann und dass sich Mieter auch daran halten müssen...
Komm mir also nicht mit dem BGH-Urteil vom 20.03.2014 - das war nämlich nur ein Urteil in einer Einzelfallentscheidung
Aber vielleicht unterliegt Bayern ja auch nicht mehr der allgemein-gültigen Deutschen Gesetzgebung :-))
In was für ein Wespennest habe ich denn da gestochen??? Ich persönlich habe keinen Hund und habe nur das geschrieben, was mir andere Mieter (mit Hund) erzählt haben.
...das kennen wir schon... Es sind immer die anderen die die "falschen" Aussagen machen... :-))
@ Kokosmilchfrau,
Bitte entschuldige, aber das Verbot einer Hundehaltung durch einen Vermieter ist nicht gesetzeswidrig.
Nach wie vor darf ein Vermieter die Haltung von Hunden in einer Mietwohnung untersagen, wenn für die Ablehnung gute Gründe vorliegen.