Hundebiss recht?

4 Antworten

Es gibt (außer vielleicht den Hansestädten) kein Bundesland mit Leinenpflicht, das ist Gemeindesache.
Der Hund, der beißt hat normalerweise auch Schuld, man kann höchstens eine Teilschuld bekommen

Ahso dachte das es die Bundesländer entschieden 😅 danke für deine Antwort.

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@Tarik575

Gottseidank nicht.
Bei uns muss ein Hund z.B. nur innerhalb geschlossener Ortschaften, auf Festen und in öffentlichen Gebäuden angeleint sein und fertig. Überall außerorts darf der Hund also frei laufen sofern er nicht unangenehm auffällt, dann kann als "Strafe" eine leinenpflicht verhängt wreden.

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Der Hund, der beißt hat normalerweise auch Schuld

Juristisch ist ein Hund eine schuldunfähige Sache. Er kann also niemals "Schuld haben".

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@Schnoofy

Völlig falsch. Leider noch ein weit verbreiteter Mythos. Was du meinst ist das Eigentums/Besitzrecht. Hat aber nichts mit den restlichen zusätzlichen Gesetzen zu tun. Ein Hund ist keine Sache!

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist“ https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90a.html

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Es kommt IMMER der Beisser zur Kasse, egal ob angeleint oder nicht. Der kriegt Auflagen. Das ist die Massnahme.

Der Haftungsfall sieht ander aus. Dort zahlt derjenige, der seinen Hund nicht angeleingt hatte, mindestens die Hälfte seines Schadens, oft sogar mehr oder alles. Denn er hat den Vorfall ausgelöst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin Wesensrichter für die Zuchtzulassung von Hunden.

Ein angeleinter Hund darf nicht beissen, es sei denn, er wurde von dem Freiläufer attackiert.

Der der den Hund an der Leine hatte.

Auch wenn keine Leinenpflicht ist, muss man den eigenen Hund immer an der Leine oder bei sich behalten, wenn der fremde Hund an der Leine ist.

Es ist zwar schon so, dass erst einmal im Grundsatz die Gefährdungshaftung gilt. Kann aber aber nicht sein, dass der Hundebesitzer der seinen Hund angeleint und bei sich hat dann für den Schaden aufkommen muss, wenn der andere Hundehalter sich nicht an die Regeln hält und seinen Hund nicht unter Kontrolle hat.

In solchen Fällen tut man gut daran nicht einfach hin zu nehmen, wenn am Schreibtisch 08 15 Entscheidungen getroffen werden.

Übrigens gilt ein Hund an Flexi und Schleppleine als nicht angeleinter Hund. Er hat genau so unter Kontrolle zu stehen wie ein nicht angeleinter Hund.

Wer aber einen äussert aggressiven Hund an der Leine führt und weiss, dass sein Hund alles was vorbei kommt beisst. Ist er seiner Maulkorbpflicht nicht nachgekommen. Dann ist er eben auch nicht frei von seiner Haftungspflicht.