Holz hacken in der Mietwohnung: erlaubt oder verboten?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hast Du keinen Vermieter dem du das erzählen kannst??? Das geht ja wohl gar nicht!!

Mußt Dir solch eine rücksichtslose Vorgehensweise absolut nicht bieten lassen. Rede erst mal mit Deinem Nachbarn und anschließend, wenn er es nicht unterläßt, mit Deinem Vermieter

Die Vermieterin hat einen Pfleger - ist der dann der Ansprechpartner?

@monokulti

Solltest Dich auf jeden Fall mit ihm dann auch in Verbindung setzen

@amdros

Danke für den Stern und trotzallem frohe Weihnachten

Das Hacken von Holz in der Wohnung zählt nicht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Mietsache und ist daher verboten.

… was jetzt aber nichts mehr nützt, weil der hat sich bestimmt schon bis zum EG durchgehackt in den letzten 10 Jahren...

@bwhoch2

Hab den guten Herren letztens bei der Diamantsuche 15 Meter unterm Keller getroffen, er hat die Axt mittlerweile gegen eine Holzspitzhacke getauscht die er aus dem Feuerholz hergestellt hat.

Dein Vermieter kann mal gar nichts dafür für das, was dein Nachbar über dir veranstaltet. Deswegen hat sich das mit der Mietminderung mal gerade erledigt (es sei denn dein Nachbar ist dein Vermieter). Was er da oben macht ist Ruhestörung und wenn der Putz von der Decke rieselt ist es Sachbeschädigung. Sprich mit dem Kollegen und wenn das nicht hilft wende dich doch vertrauensvoll an unsere Freunde und Helfer in der nun blauen Uniform. Da werden Sie geholfen.

Nein, es ist eigentlich nicht erlaubt, erst recht wenn dadurch eine unannehmbare Störrung anderer Mietparteien entsteht, was hier wohl vorliegt. Du kannst aber nicht einfach hingehen und eine Mietminderung machen, da es nicht das Verschulden des Vermieters ist, sondern das deines Nachbarn. Aber du kannst dich beim Vermieter beschweren. Dessen Aufgabe ist es dann denn Missstand innerhalb einer angemessenen Frist abzustellen. Erst wenn er dem nicht nachkommt kannst du etwas in Richtung Mietminderung unternehmen.

Beschweren über den Vermieter bringt meist auch eine Abmahnung vom Vermieter an den Ruhestörer mit sich...

So diese Tätigkeit keine Ruhestörung ist, kann der Mieter das machen, nur ab dem Moment, ab dem aus dieser Tätigkeit bei Dir "Gebäudeschaden" entsteht, nicht mehr. Mietminderung ist da nicht möglich, aber dennoch solltest zuerst die Schäden fotographieren, also Beweissicherung vornehmen und alles Deinem Vermieter melden. Telefonisch ist nicht ausreichend. Sonst bleiben bei ggf. Auszug die Renovierungskosten in Deiner Wohnung auch bei Dir hängen.