Höflich um einen Arbeitszeugnis bitten?

5 Antworten

Nach § 109 Gewerbeordnung hat der AN bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Du bittest Deinen AG um ein "qualifiziertes" Zeugnis, z.B:

"Bitte stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus"

Das Zeugnis solltest Du mit Deinen anderen Papieren beim Ausscheiden aus dem Betrieb bekommen. Zeugnis ist eine "Holschuld". Der AG ist nicht verpflichtet, Dir das Zeugnis zuzuschicken, wenn Du es nicht abholst. Schicken muss er dann, wenn er es nicht rechtzeitig fertig hat. Du solltest Ihn dann dazu auffordern.

Übrigens: Solltest Du noch Urlaubsanspruch/Überstunden haben, kannst Du diese im Kündigungsschreiben als Freizeitausgleich beantragen.

Wenn schon bekannt ist, dass Du kündigen willst, kannst Du sagen, dass Du Dich ja bekanntermaßen beruflich verändern oder weiterentwickeln möchtest und deshalb um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bittest. Wenn das noch nicht bekannt ist, dass Du gehen willst, kannst Du um ein Zwischenzeugnis bitten. (Der Grund dafür könnte theoretisch auch sein, dass Du denkst, Dein Vorgesetzter könnte weggehen/ versetzt werden oder es könnte sich personell in den Chefetagen was ändern.) Du wirst dann wahrscheinlich gefragt, warum Du das haben willst. Wenn Du nichts Negatives über Deinen Arbeitgeber sagen willst, kannst Du auch sagen, dass Du Dich aus privaten Gründen nach einem anderen Arbeitsplatz umschaust. Das kann heißen: Deine Freundin wohnt weiter weg, Du willst mit ihr zusammenziehen oder Deine Familie braucht Unterstützung (Eltern, Geschwister, Verwandte sind krank, älter, hilfsbedürftig o.ä.) und Du denkst über Umzug nach, usw. Je nachdem, wie die Beziehung zu Vorgesetzten ist, könnte es sein, dass sie genauer nachfragen. Darauf müsstest Du dann gut vorbereitet sein. Du bist allerdings nicht verpflichtet, private Gründe genau zu benennen und kannst auch sagen, dass Du nicht darüber reden willst.

Es wäre perfekt wenn du das mündlich zum Chef/in sagst und im Kündigung darauf hinweist:

"Über dies bitte ich Sie, mir zwei qualifizierten Arbeitszeugnisse auszustellen."

Dann kann der Arbeitgeber später nicht mehr ausweichen das er/sie das nicht gehört hat.

Für denselben Zeitraum hat man selbstverständlich nur Anspruch auf ein Arbeitszeugnis!

In einem offenen und freundlichen Gespräch solltest du die Hintergründe deiner Kündigung kurz erklären und um ein Zeugnis bitten. Dies muss selbstverständlich ein wohlwollend qualifiziertes Zeugnis sein. Zu Details füge ich dir mal ein Link bei

http://www.kanzlei-mudter.de/zeugnis.html

Du musste der wegen der Formulierung wirklich nicht so viele Gedanken machen. Du hast den Anspruch auf ein Zeugnis und wichtig ist es nur im Guten auseinander zu gehen, da alles andere auch sich in dem Zeugnis niederschlagen könnte. Dir jedenfalls viel Glück und alles Gute

Hallo,

ein Arbeitszeugnis brauchen Sie nicht erbetteln.

Der Arbeitgeber ist verplichtet Ihnen ein Arbeitszeugnis auszuhändigen. Dies sollte automatisch Ihren Entlassungspapieren beiliegen.

Sollte dies nicht der Fall sein, dann können Sie Ihren Arbeitgeber auffordern, Ihen ein Arbeitszeugnis nachzureichen.

Gruß

Tuvieh

Das ist leider falsch!

Gemäß der gesetzlichen Grundlagen (§§ 109 GewO, 630 BGB) hat der ausscheidende Mitarbeiter einen Anspruch (!) auf ein Arbeitszeugnis, den er jedoch einfordern muss.

Ohne diese Forderung passiert gar nichts!

Und wenn er darüber hinaus kein qualifiziertes Arbeitszeugnis fordert, bekommt er auch nur ein einfaches (ohne Führung und Leistung).

Allein richtig ist, dass man nicht darum betteln muss.

@verreisterNutzer

Hallo,

danke für die Info. Gut zu wissen.

Ohne diese Forderung passiert gar nichts!

Ist ein wenig zu scharf formuliert

Ich habe immer in Top - Firmen gearbeitet und somit war ein Arbeitszeugnis immer eine absolute Stebstverständlichkeit. Darüber gab es nie Diskussionen.

Allerdings ist mir bekannt, dass es Unternehmen gibt, die darauf beharren, dass der Ausscheidende Mitarbeiter das Arbeitszegnis einfordert.