Höchstdauer für Promotion/Dissertation bei Beschäftigung an der gleichen Universität?

2 Antworten

Für die Promotion hast du prinzipiell so lange Zeit, wie du willst. Dafür gibt es keine Grenzen, außer, dass dein/e Doktorvater/-mutter vielleicht irgendwann abspringt.

Wenn du eine Promotionsstelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter hast, dann ist diese auf sechs Jahre begrenzt und kann nach der Promotion noch 6 Jahre weitergehen. Dann stünde die Entfristung an, was aber immer weniger Unis tatsächlich machen.

Auf einer Drittmittelstelle sieht die Sache anders aus. Da können beliebig viele befristete Arbeitsverhätnisse eingegangen werden. Das Problem hierbei ist allerdings, dass viele Unis keine Folgeverträge mehr eingehen und dass die Zeit, die du auf Drittmittelstellen gesessen hast, angerechnet wird, wenn du in eine haushaltsfinanzierte Stelle übergehst.

Also: Wenn du auf einer Drittmittelstelle sitzt und "nebenbei" deine Promotion machst, ist der einzige limitierende Faktor die Finanzierungsdauer der jeweiligen Stelle. An der Promotion kannst du in dem Fall bis zum Sankt-Nimmerleinstag rumbasteln.

Vielen Dank für die Antwort, Ansegisel. Also wenn mein Vertrag nun noch 5 Jahre geht, könnte ich mich auch erst in 3 Jahren für eine Promotion einschreiben und dann 10 Jahre lang promivieren, richtig? Konkret: Meine Beschäftigung wird nicht auf die Promotionszeit angerechnet, richtig?

@Grido

Meines Wissens nach wird die Beschäftigungszeit auf der Drittmittelstelle (wenn sie als Wissenschaftlicher Mitarbeiter ist, egal ob als Qualifikationsstelle (also mit Zeitanteil für Promotion etc.) oder nicht) auf die Zeit, die dir dann auf der universitätsfinanzierten Promotionsstelle bleibt, angerechnet.

Außerdem beträgt die Zeit vor (!) der Promotion nur 6 Jahre. Danach kannst du nochmal 6 Jahre mit Dr. auf der Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt werden.

Nach den fünf Jahren, wäre also nur ein Jahr übrig.

Solltest du weiter drittmittelfinanziert sein, gelten diese Beschränkungen nicht.

Ich würde (absolut ohne Gewähr) mit der Promotion so schnell wie möglich anfangen, denn es dauert immer länger als man denkt...

Frag aber unbedingt sicherheitshalber nochmal in der Personalverwaltung oder der Studienberatung nach, wie das genau gehandhabt wird. Nachher liege ich hier irgendwo daneben...

@Ansegisel

So weit, so klar. Vielen Dank!
Letztendlich ist aber nur die Stelle von einer möglicherweise länger andauernden Promotion betroffen. Nicht die Promotion selbst, richtig?

Der einzig große Nachteil an einer verspätet gestarteten Promotion wäre dann, dass man einige Zeitanteile schon aufgebraucht hätte, wenn einem vielleicht eine explizite Promotionsstelle winken würde, oder?

@Grido

Genau. Die Promotion selbst ist nicht an eine Promotionsstelle an der Uni gebunden. Das ist nur der günstigste Weg, weil du so praktisch fürs Promovieren bezahlt wirst und gleich in die Institution Universität eingebunden bist.

Für die Promotion selbst musst du nur einen Doktorvater finden, der deinen Promotionsantrag an der Uni unterschreibt. Dann bist du als Promotionsstudent immatrikuliert und kannst loslegen. Wie du dich finanzierst, wie lange du brauchst oder ob du an der Uni angestellt bist, spielt dabei erstmal keine Rolle.

Der Verbrauch der "Zeitanteile" ist schon ein Problem, aber sechs Jahre sind auch eine lange Zeit. Und es gibt immer noch eine Vielzahl von Stipendien, wo so etwas keine Rolle spielt.

bezahlt wird nicht "die Diss", sondern Arbeitszeit mit vereinbartem Arbeitsinhalt (während der auch am Dissthema gearbeitet werden kann)

befristet ist daher nicht die Diss sondern die (bezahlte) Arbeitszeit

wenn die betreuenden Professoren allerdings (offiziell oder inoffiziell) sagen, dass sie nach 6 Jahren nicht mehr betreuen bzw. die Diss ablehnen (werden) dann nützt auch ein Gesetz nichts weil sie eben eine andere Begründung gebrauchen werden, die dann wieder gesetzeskonform ist ...

üblicherweise hat es nur Sinn, sich auf eine Diss einzulassen, wenn der Hauptprof (oder der Zweitbetreuer) sich sagen "ja den will ich als Doktor haben" und ev. "den will ich als Assistent oder potentiellen Nachfolger im Institut haben" UND von dem sich die 2 Leutchen erwarten, dass ihr Ruf steigt und nicht fällt 

die Diss sollte zu diesem Zweck nicht zu viel Unsinn enthalten (ein klein wenig ist ratsam, damit Korrekturspielraum verbleibt, und weil in Hierarchien es meist "notwendig" ist, später bei Bedarf "abgeschossen" werden zu können, wenn man nicht mehr genehm ist) 

aber

andererseits auch nicht beim flüchtigen Durchlesen sofort durchschaubar sein, weil sonst "trivial" krakeelt wird und der Ruf des Instituts "leidet"

ansonsten wird die Fertigstellung nach mehr als 2-3 Jahren einfach immer unwahrscheinlicher, weil niemand einen "alten Doktor" oder gar "Privatdozenten" bei anschliessender Habilitation ohne Planposten haben will

(ev. 4-5 Jahren für eine Diss, wenn dann "schwieriges Thema" oder starke Instrumenten-Abhängigkeit behauptet werden kann; auf Geld über einen Planposten hinaus zu schauen, rentiert sich vor Promotion keinesfalls und danach jedenfalls nicht mit hoher Sicherheit)