H&M Ladendiebstahl

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Du kannst davon ausgehen, daß es ein Strafverfahren geben wird. Allerdings wird dieses am Ende nach § 45 JGG eingestellt werden. Eine kleine Auflage wird es aber vermutlich geben. Sofern Du nicht schon über Einkommen verfügst, also in der Ausbildung bist, werden es wohl Sozialstunden werden. Geldstafen gibts bei Jugendlichen gar nicht.

Einen EIntrag im Führungszeugnis gibts auch nicht. Bei Jugendlihcen nur in absoluten Ausnahmefällen. Und da es eine Verfahrenseinstelung wird, wird es auch keine Gerichtsverhandlung geben.

Die Eltern werden nur einen allgemein gehaltenen Brief erhalten, daß gegen Dich ein Verfahren wegen Diebstahls läuft. WAS geklaut wurde, wird da nicht drin stehen.

Zu allem weiteren lies bitte auch meinen Tipp http://www.gutefrage.net/tipp/ladendiebstahl-und-die-folgen

danke, woher nimmst du dein wissen außer aus dem Link? Und bist du dir ganz sicher? Entschuldigung, wir sind nervös :D

@Hasenstall999

Das Wissen kommt aus 11 Jahren Berufserfahrung ;-) Und ja, ich bin mir GANZ sicher^^ Mit Ersttäterinnen ist der Staat noch gnädig.

Und der Link IST ist von mir^^

@skyfly71

Wird eh alles überbewertet, solange du keine ermordest oder vergewaltigst ist alles im grünen Bereich.

Sind Eure Personalien eigentlich irgendwo aufgenommen worden? Wenn nicht, können die Euch nicht anzeigen, und Eure Angst (die ich Euch ein wenig gönne) ist umsonst.

ja, der securitiy mann hat alles aufgeschrieben! danke, wir gönnen das uns auch.

@Hasenstall999

Das meiste ist ja nun beantwortet worden. Schreibt trotzdem einen Entschuldigungsbrief, das kommt immer gut an. Ins Führungszeugnis kommt nur ein Eintrag, wenn Du vor Gericht verurteilt worden bist, und dann auch erst ab einem gewissen Geldbetrag bzw. Haftstrafe (auch auf Bewährung). Ihr scheint ja wirklich daraus gelernt zu haben. Geht zu Euren Eltern und gesteht Euren Fauxpax, dann wird die Standpauke nicht ganz so schlimm, wenn der Brief kommt. Sagt Euren Eltern auch, daß Ihr einen Entschuldigungsbrief schreibt.

Brief geht an euch. Geldstrafe und Sozialstunden evtl. Wochenendarrest. Je nachdem wie der Staatsanwalt gelaunt ist. Das wird im Bundeszentralregister eingetragen.

die strafe wird nicht sehr hoch ! der brief wird wohl an euch addressiert sein ! steht als absender natürlich gross STAATSANWALTSCHAFT drauf ! vielleicht kriegt ihr einen strafbefehl das ist ein brief wo drinsteht was eure strafe ist ! dann gibt es keine gerichtsverhandlung. briefe brauchen schon etwas zeit - ihr seit ja nicht die einzigen die wegen dummheit in den knast wollen . . . wenn ihr so bei gericht redet wird die strafe echt nicht hoch !

ist da genau aufgelistet was ich alles mitgehen lassen habe? Oder steht einfach drauf "es wurde geklaut, strafe:" ?

Strafbefehle gibts bei Jugendlichen nicht^^