Hilfe will nicht zum Gerichtstermin?

9 Antworten

Schwierig. Da du noch keine 18 bist dürfen die noch vieles. Aber im gerichtssaal kann dir nichts passieren da sind genug sicherheitsleute. Also keine angst. Und wenn er dir wirklich was angetan hat dann ist es nur in deinem interresse ihn bestrafen zu lassen.

Deine Eltern sollen dir nicht drohen, sondern in dieser schweren Zeit beistehen.Deine Eltern sollen sich mal genau erkundigen, wie die Chancen stehen.

Sie lieben dich über alles! Dein Ex hat dir wehgetan und sie wollen ihn dafür leiden sehen!

Und du brauchst keine Agst vor deinem Ex zu haben, zur Not kann man ein Näherungsverbot erlassen, dass er sich dir nicht nähern darf.

das bringt nichts.

Hallo anastasia1712,

du hast Deinen Ex wegen Körperverletzung angezeigt.

Dein früherer Freund war also dir gegenüber körperlich gewalttätig.

Ich kann mir keinen Reim draus machen, warum nun deine Eltern dir gegenüber seelisch gewalttätig werden, indem sie dir mit Rauswurf aus deinem Zuhause drohen.

Dass du nicht mit dem Mann erneut zusammentreffen willst, mit dem du eng befreundet warst und der dir gegenüber gewalttätig wurde, müssen deine Eltern doch verstehen.

Auch verstehe ich nicht, wieso sie gegen den Willen ihrer betroffenen Tochter Einspruch erhoben haben.

Da müssen sich nach meinem Eindruck in deiner Familie Konflikte entwickelt haben, die ihr vielleicht selber nicht so ganz durchschaut.

Gut fände ich es, wenn du dich mit deinen Eltern darauf einigen könntest, euch beraten zu lassen.

Z.B. durch kluge Verwandte, Freunde, durch eine Erziehungsberatungsstelle,...

Notfalls könntest du dich auch allein an das Jugendamt wenden oder eine Beratungsstelle aufsuchen.

Könnte vielleicht auch ein Rechtsanwalt vermittelnd tätig werden?

Denkbar ist schließlich auch, dass deine Eltern die Drohung gar nicht so ernst meinten, wie du sie aufgefasst hast.

Vor dem Gerichtstermin ist nach meinem Eindruck eine Aussöhnung zwischen deinen Eltern und dir sehr, sehr wichtig.

Die rein rechtliche Situation finde ich in eurer Lage zweitrangig.

Gibt es denn inzwischen Beweise?