Hilfe bei Nebenkostenabrechnung ?

Sbrechnung  - (Wohnung, Mietrecht, Anwalt)

7 Antworten

Die Kostenarten sind umlegbar sofern vertraglich vereinbart.

Das mit der Personenzahl kann Dir nur der Vermieter erklären. Evtl. sind ja Leute gemeldet die nicht wirklich da wohnen.

Die Kosten scheinen nachvollziehbar. Mit wenigen Ausnahmen wird nach Wohnfläche verrechnet. Allerdings ist die Vorrauszahlung sehr gering, wodurch natürlich die extrem hohe Nachzahlung resultiert. Lass das durch den Mieterbund prüfen, weil wir deinen Vertrag nicht kennen.

Es sind hier die üblichen, bzw. die in § 2 Betriebskostenverordnung genannten Kostenarten umgelegt worden.

Inwiefern diese laut vertraglicher Vereinbarung umgelegt werden dürfen, lässt sich aus der Ferne nicht einschätzen. Selbiges gilt für den Umlageschlüssel der Kosten.

Was auf den ersten Blick auffällt, sind die geringen Vorauszahlungen. Wenn ich das richtig erkenne, hast Du in dem Jahr etwas mehr als 1.000 € an Vorauszahlungen geleistet. Wenn ich das auf den Monat und die m² herunterrechne, komme ich auf einen Wert von ungefähr 1,10 €/m²/Monat.

80,00 €/Monat an Vorauszahlungen für eine 75m²-Wohnung reichen hinten und vorne nicht.

Im Schnitt sollten die Vorauszahlungen bei ca. 2,50 €/m²/Monat liegen. Es ist also keinesfalls verwunderlich, dass Du hier eine größere Nachzahlung zu leisten hast.

80,00 €/Monat an Vorauszahlungen für eine 75m²-Wohnung reichen hinten und vorne nicht.

So ist es. Das doppelte wäre realistischer gewesen da auch Heizkosten dabei sind.

Die 12 steht wohl für die Monate, denn das Jahr hat ja bekantlich 12 Monate.

Lade das mal bei www.betriebskostenabrechnung-pruefen-lassen.de hoch. Die prüfen Nebenkostenabrechnungen für wenig Geld. Bloß kein Mieterbund oder so!

Und bloß keine ominöse Webseite. Am besten Anwalt für Mietrecht.