Habe bei Shpock einem Deal zugestimmt - Verkäufer droht mir mit Anwalt!?

10 Antworten

Normalerweise ist man erst mit 18 Jahren voll geschäftsfähig und für sein Tun auch verantwortlich. Sollte der Verkäufer einen Anwalt beauftragen und die Sache würde auf dem Wege einer Klage zu regeln sein, käme es auf den Richter an, wie dieser entscheidet. Du hast dem Deal zugestimmt und damit einen Kaufvertrag abgeschlossen.  Das ist zunächst einmal Fakt. Ich würde dem Verkäufer dahingehend antworten, dass die Zustimmung zu diesem Deal deinerseits ein Irrtum gewesen ist und du noch nicht volljährig bist. Weitere Informationen würde ich dem Verkäufer nicht geben. Aufgrund dieser Tatasache bittest du um Stornierung des möglichen Kaufvertrages. Dann musst du abwarten, wie der Verkäufer reagiert. Ob er tatsächlich einen Anwalt einschaltet und dieser dann das Risiko eingehen wird, gegen einen Minderjährigen zu klagen, bliebe abzuwarten. Lass dich auf keinen Fall von dem Verkäufer erpressen. Die Sache ist nun mal passiert und daraus solltet du lernen.

Hi,
sobald du dem Deal zugestimmt hast, ist ein verbindlicher Kaufvertrag entstanden https://www.shpock.com/faq/#faq-kaufen-auf-shpock-2). 

Da du, wie du schreibst, noch nicht Volljährig bist, könntest du auf der Schiene vielleicht noch Erfolg haben. Zu dem Mindestalter konnte ich nichts finden.

Ansonsten hat er aber Recht. Das ist wie bei Ebay. Wenn du dort etwas ersteigerst, bist du auch einen verbindlichen Kaufvertrag eingegangen. 

Ich würde mich mal direkt an shpock wenden und wegen deinem Alter fragen. 

Kaufvertrag mit einem minderjährigen? so ein Blödsinn. Der braucht absolut garnix zu befürchten!

das du noch keine 18 bist hast du doch auch vor der zustimmung gewußt , oder ???   der verkäufer verläßt sich auf deine zustimmung und du hast einen verbindlichen kaufvertrag abgeschlossen.

es gibt ein urteil , ein minderjähriger mit 17 jahren hat eine sache bei e-bay gekauft , für ca. 180 € , als er nicht gezahlt hat ist die sache zum anwalt gegangen und vor gericht, dieses hat endschieden das ein 17 jähriger wissen müße , das er nicht enfach etwas kaufen könne und dann mit dem spruch kommt .... Ich bin ja noch nicht volljährig !!

Er bekam 50 € taschengeld in der woche zur freien verfügung und konnte somit ohne weiteres zahlen , was er dann auch mußte .

Ihr wollt doch alle sooo erwachsen sein , aber wenns dann mit der endscheidungsfreudigkeit mal wieder zu schnell gegangen ist , wird die minderjährigkeitskarte gezogen

Es bräuchte den Minderjährigenschutz nicht, wenn es ihn nicht bräuchte, oder?

Das Urteil würde ich ja gerne mal sehen. 

@Droitteur

"""" Es bräuchte den Minderjährigenschutz nicht, wenn es ihn nicht bräuchte, oder?  """"     ahhh jaaaa   allet klar

Natürlich, du wirfst dem Minderjährigen ja vor, sich wie ein Minderjähriger - unvernünftig - zu verhalten. Dabei ist das doch gerade der Grund, weshalb es den Minderjährigenschutz überhaupt gibt.

@Droitteur

Darum gehts doch garnicht... was mir hier in letzter zeit häufig auffällt , junge leute kaufen irgendeinen scheiss , wissen ganz genau das sie minderjährig sind und es auch nicht bezahlen können , aber es wird gemacht , bis dann die große reue kommt und die plötzlich eingebung... ""ooohh  ich bin ja minderjährig , da kom ch mit durch """

An die Fa. die dann mit der bestellung sitzenbleibt , oder privatleute die schon verschickt haben... schauen in die röhre, das ist eine sauerrei !!!  die "" minderjährigen""  kennen alle ihre rechte , nur von den pflichten wollen sie nichts wissen. deshalb gibt es auch diesen richterspruch in dem ganz klar steht.. wenn ein minderjähriger etaws kauft , das im taschengeldbereich liegt , ist kein recht auf rückgabe da , wegen minderjährigkeit .

@WasWarumWieso

Diesen Richterspruch würde ich wirklich gerne zu Gesicht bekommen; wäre mir neu.

Deinen Unmut verstehe ich. Es steht Verkäufern allerdings frei, sicherzustellen, mit wem sie Verträge abschließen. Tun sie dies nicht, kann das nicht zulasten unvernünftiger Jugendlicher gehen, wenn das Gesetz sie ausdrücklich und gerade deshalb schützt.

Wenn Jugendliche einen Schaden anrichten, müssen sie diesen natürlich ersetzen und ein Betrug ist ebenfalls für sie strafbar. Solange aber, wie hier, noch nicht geliefert wurde und auch keine entsprechende Absicht bestand, ist nicht von Betrug zu reden. Einen echten Schaden will ich auch mal sehen; abgesehen davon, dass es sicher nervt. Wie gesagt liegt es da am Verkäufer, sich des Alters zu versichern. Es genügt nicht, zu sagen, die Plattform gebe das nicht her - das ist gerade die Vernunft der erwachsenen Verkäufer gefragt; Pech, wenn sie es auf Dritte abwälzen, weil es so bequem ist.

@Droitteur

anscheinend haben sie es noch nicht bemerkt... wir leben im virtuellen zeitalter .. alles ist anonym , alles kann gefakt werden , da loggen sich männer ein als minderjährige mädchen , erwachsene frauen sind in wirklichkeit 14 jährige männl. jugendliche.... wer soll denn bitteschön im www bei einem ankauf / verkauf feststellen wer dahintersteht... wenn ich einen artikel einstelle zum verkauf und bekomme ein gebot dann rescherschiere ich doch nicht erst , wo auch ; wer der bieter ist !!!!  ich muß ihm vertrauen , es bleibt mir nichts anders übrig. Leben sie weiter in ihrer heilen , kleinen welt ......die es nicht mehr gibt , jedenfalls nicht im www  !!  E N D E

@WasWarumWieso

Dann hast du es wohl noch nicht verstanden. Wenn es die heile kleine Welt nicht mehr gibt, dann ist das eben so: das ist jedoch das Problem der Erwachsenen (deshalb mag sie nicht mehr heil sein); mitnichten das der Minderjährigen.

1.Ein Kaufvertrag kommt durch eine entsprechende Willenserklärung zustande. Diese hast du durch die Dealbestätigung getan.

2.Ein Widerrufsrecht käme nach den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes nur dann in Betracht, wenn der Verkäufer nicht als Privater, sondern im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit den Vertrag geschlossen hat. Sollte das der Fall sein, können Sie gemäß §§ 312 b, d, 355 ff BGB den Vertrag widerrufen, da der Vertrag nach Ihrer Schilderung ausschließlich mittels Telekommunikation (E-Mail, Telefon) zustande gekommen ist. Hat der Verkäufer dagegen als Privater gehandelt, steht Ihnen ein solches Recht nicht zu. 

als minderjähriger müssen dann aber erst noch seine eltern zustimmen

Ein kaufvertrag kommt erst garnicht zu stande wenn man minderjährig ist!

@cuno6

Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist in folgenden Fällen nicht erforderlich:
Der beschränkt Geschäftsfähige

● bestreitet den Kauf mit Mitteln, die ihm zu diesem Zweck zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter überlassen worden sind, wobei man von einem normalerweise üblichen, dem Alter entsprechenden Betrag auszugehen hat (Bewirkung der Leistung mit eigenen Mitteln § 110 BGB). 

Beispiele
– Die 15-jährige Julia kauft von ihrem Taschengeld die neue CD einer Hardrockgruppe. Die Eltern sind von diesem Kauf nicht begeistert. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen, auch wenn die Eltern nicht einverstanden sind.

– Der 17-jährige Peter kauft von seinem Taschengeld ein gebrauchtes Mofa. Da sich aus dem Kauf des Mofas für Peter eine Reihe von Verpflichtungen ergeben (Versicherung, Kraftstoff usw.), ist hier die Zustimmung der Eltern für das Zustandekommen des Kaufvertrages erforderlich.

Da die Fragenstellerin geschrieben hat "mir ist etwas dazwischen gekommen" gehe ich davon aus, dass Sie über ihr eigenes Geld verfügt

http://www.christiani.de/pdf/77508_probe.pdf

@cuno6

Ein Kaufvertrag kommt mit einem Minderjährigen zustande, allerdings ist dieser so lange Schwebend unwirksam, bis eine Einwilligung der Eltern vorliegt!

@FrauJessica

Es wurde noch gar nicht gezahlt, darum  ist der Vertrag nicht nach 110 wirksam. 

@Droitteur

1.Ein Kaufvertrag kommt durch eine entsprechende Willenserklärung zustande. Dieses hat Sie durch die Dealbestätigung getan. Ähnlich wie bei eBay wenn man auf "Kaufen" drückt.

@FrauJessica

Sie ist minderjährig, also ist der Vertrag auch erst einmal schwebend unwirksam. Der leidlich so genannte Taschengeldparagraph hilft dem nicht ab, solange die Minderjährige noch nicht gezahlt hat.

Hallo  Sunnygirl16,

getätigte Kaufverträge auf unserer Plattform sind grundsätzlich verbindlich und können nur mit beiderseitigem Einverständnis gelöst werden. Solltest du dein Interesse an einem bereits gekauften Artikel verloren haben, bleibt dir nur der Dialog mit dem Verkäufer. Sollte dieser der Auflösung nicht zustimmen, so bist du verpflichtet, das Produkt weiterhin zu bezahlen. Im Streitfall kontaktiere uns doch einfach unter support@shpock.com - wir versuchen unser Bestes euch dabei zu helfen das Problem zu lösen.

Viele Grüße, dein Shpock-Team. :-)