Hausverwaltung Insolvent, was tun?

6 Antworten

Das DARF nicht deine Sache sein! Wenn die Hausverwaltung als Bevollmächtigter, Beauftragter oder Vertreter deines Vermieters auftritt, hast du deine Schuld getilgt, wenn du nachweisen kannst, dass du sie diesem bezahlt hast.

Ob der anschließend die Kohle durch bringt, verprasst, tot wirtschaftet oder sonstwas mit anstellt, bleibt Sache des Auftraggebers - also des Vermieters.

Ähnliches gilt für die Kaution, die ja obendrein noch keine Bezahlung ist, sondern eine Rücklage, die von Gesetzes wegen angelegt und beschützt bleiben sollte. Ist die weg, dann wäre die Anzeige wegen Unterschlagung sicher mit einem Anwalt zu besprechen, wobei ich mich auch hier erst mal an den Vermieter halten würde. Denn DER hat die Kaution bekommen - auch wenn es an seinen Bevollmächtigten war, den ER mir geschickt hat!

Wenn dir da tatsächlich jemand kommen wollte, würde ich zumindest diesen Standpunkt einnehmen und die Sache sorglos einem Anwalt übergeben.

Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter.

Der hat die Hausverwaltung zu Erfüllungsgehilfen bestimmt. §§ 278, 831 BGB

Alle Deine Ansprüche muss der Vermieter erfüllen. Ob er das Geld vom Hausverwalter zurück bekommt, kann Dir sch.....egal sein.

Mache Dir keine Sorgen.

Ausserdem, wenn der Hausverwalter sein Unternehmen einfach nur schlecht geführt hat udn dadurch in Schieflage kam, aber die Kundengelder getrennt gehalten hat, dann müssen gar keine Verluste entstehen (also für den Vermieter), weil wenn das über gesonderte (Treuhand) Konten gelaufen ist, sind die Gelder nicht betroffen.

Der Vermieter hat sich mit dem Insolvenzverwalter auseineander zu setzen. Alle deine Ansprüche sind dem Vermieter unter Fristsetzung und nachweislich zuzuleiten.

Wer beauftragt haftet.

Und die Hausverwaltung hat schließlich dein Vermieter beauftragt, weshalb er auch für Schäden aus diesem Auftrag haftet. Wenn also die Kaution oder dein Abrechnungsguthaben in die Insolvenzmasse des Verwalters fällt, dann ist es Sache des Vermieters dich hier schadlos zu stellen.

Aus meiner Sicht ein Problem des Vermieters, denn der hat ja die Hausverwaltung beauftragt und da bist du raus aus der Pflicht.

Die HV hatte ja erhaltene Zahlungen weiter zu leiten. An die Rechnungssteller wie die Stadtwerke, oder an den Vermieter.

In Kalifornien ist die Verwaltung von Mietkaution gesetzlich geregelt. Damit den Dispo ausgleichen ist verboten!