Haustür klingel!wer steht in der Pflicht?

4 Antworten

Gerade stoße ich auf folgende Frage: https://www.gutefrage.net/frage/habe-keinen-briefkasten-und-keine-klingel

Da steht unter anderem:

Klingel und Briefkasten gehört zu einer Mietsache - der Vermieter muß diese anbringen lassen - Gerichte gehen bei Fehlen der Klingel von einer Mietminderung von 5% aus - bei einem fehlenden Briefkasten von 3%. Du solltest dem Vermieter schriftlich mit Fristsetzung auffordern sowohl Klingel als auch Briefkasten anbringen zu lassen.
Der Vermieter muss dem Mieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand überlassen. Hierzu gehört auch das der Vermieter einen Briefkasten für die Wohnung des Mieters anbringt. Es muss sichergestellt sein, das den Mieter wichtige Post zum Beispiel vom Gericht, auch erreicht. So das OLG Köln NJW-RR 2001, 1221

etc...

Vielleicht hilft dir das ja weiter :-).

LG

Danke das hatte ich auch schon gefunden...naja wenn ich ihm morgen vor der Arbeit antreffen bekommt er die Wahl..Entweder alles beseitigen oder ohne Kündigungsfrist uns aus dem Vertrag lassen sobald etwas neues gefunden ist...fertig

Falls du nichts findest, bei den Verbraucherzentralen ist einmal die Woche ein Anwalt zum Thema Mietrecht. Der könnte euch bei der Frage helfen, beraten und Tipps zum Schriftverkehr geben. LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich hätte da schon längst Tatsachen geschaffen und mir eine Funktürklingel zugelegt, die ich an den Briefkasten geklebt hätte.

Haben wir leider aber dadurch das ein Haus genau vor uns steht sind es zwei Wände und keine hat es geschafft zu funktionieren bis zum Eingang 😣

@firegirl1509

Da frage ich mich allerdings, ob die Post den Weg überhaupt verweigern darf und mit welcher Begründung.

@michi57319

Sie sind nicht verpflichtet auf dem Hof zu gehen weil Hunde auch ab und zu draußen sind..Aber auch wenn sie nicht draußen sind wird zettel im Briefkasten geworfen und wegsind sie