Haushaltshilfe für Schwiegereltern im Alter möglich?

7 Antworten

Eine finanzielle Vergütung für die Tätigkeit als Haushaltshilfe bekommst du in diesem Fall nicht. Das gibt es nur, wenn im eigenen Haushalt Kiinder leben und die haushaltsführende Person erkrankt (§ 38 des Fünften Sozialgesetzbuchs) oder im Fall einer Schwangerschaft.

Deine Schwiegereltern müssen also für eine Hilfe bezahlen, solange sie keinen Pflegegrad haben. Dann hätten Sie Anspruch auf Pflegegeld, mit dem z.B. eine Haushaltshilfe bezahlt werden könnte.

Vielleicht würde sich aber trotzdem die Anfrage bei einer Sozialstation oder bei der Pflegekasse rentieren und ein nachfolgender Antrag auf einen Pflegegrad.

Im Übrigen hilft man seinen Eltern und Schwiegereltern nach meiner Meinung unentgeltlich, solange das im zeitlichen Rahmen bleibt. Wenn der Hilfebedarf dann zu groß wird, ist es höchste Zeit, einen Pflegegrad zu beantragen.

Der erste Schritt ist immer ein Antrag auf Pflegegrad bei der Krankenkasse. Ruft dort an, lasst euch den Antrag auf Pflegegrad zuschicken. Dieses möglichst schnell  erledigen, denn es zählt immer der Zeitpunkt der Antragstellung. Parallel könnt ihr euch schon um eine Pflegeberatung bei einem Pflegedienst kümmern, die helfen bei Bedarf auch bei der Antragstellung.

In dem von dir vorgestellten Situation gibt es weder von der Kranken - noch von der Pflegekasse finazielle Unterstützung.

Die Krankenkasse könnte nach § 38 SGB V die Kosten für eine selbstorganisierte Haushaltshilfe bezahlen, wenn es zum einen in deren Satzung stehen würde. Eine Kostenbewilligung der Haushaltshilfe  setzt jedoch voraus, dass in dem betreffenden Haushalt eine Person vorübergehend erkrankt sein muss, so wie keine weitere Person im haushalt lebt die die HW erbringen könnte und es muss ein Kind unter 12 Jahren im betreffenden Haushalt leben. Angehörige 1. Grades erhalten keine Entlohnung.

So bleibt  nur, dass ihr die Haushaltshilfe privat bezahlen müsst.

Benötigen die Eltern über die Haushaltshilfe hinaus, weitere Hilfen bei der Grundpflege, Ernährung , Mobilität und den Ausscheidungen, oder liegen kognitive Defizite vor, so ist bei der Pflegekasse der Eltern ein Einstufungsantrag in einen Pflegegrad zu stellen.

Bekämen sie Pflegegrad 1 so stünde dem jeweils betroffenen mtl. 125€ zur Verfügung, die für zusätzliche Entlastungsleistungen verwendet werden können. Dazu zählen Betreuungsleistungen als auch Hauswirtschaft.

Dieses Geld gibt es jedoch nicht Bar auf die Hand, sondern das ist nur über zugelassene Pflegeeinrichtungen, die qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen anbieten, abrufbar.

Ab Pflegegrad 1 kann man zwischen Pflegegeld, das gibt es wenn rein privat gepflegt wird und der Kombileistung wählen.

Kombileistung gibt es wenn privat in kombination mit einem zugelassenen ambul. Pflegedienst die Versorgung erfolgt. Der Pflegedienst rechnet dann, die von euch eingekauften Leistungen , auch Hauswirtschaft, direkt mit der Pflegekasse ab.

Bleibt von dem Geld der Kombileistung etwas über, so wird das protzentual auf das Pflegegeld umgerechnet und dieser Restanteil wird dann an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Verbraucht ihr mehr Geld als zur Verfügung steht, so ist der Mehrbetrag privat zu bezahlen.

Beratungen erhaltet ihr bei jedem örtl. ambul. Pflegedienst, dem Pflegestützpunkt, dem örtl. Seniorenbüro, dem VdK über Pflegeberater n. § 7 a SGB XI, erfragbar bei der Pflegekasse, oder jeder anderen sozialen Beratungsstelle.

Ihr könnt auch einmal beim Sozialamt anfragen wegen finazieller Unterstützung zur Haushaltshilfe.

Wie schon zu Anfang geschrieben, benötigen z´sie nur Hilfe bei der Hauswirtschaft, so hat ein Einstufungsantrag wenig aussichten auf Erfolg.

Hallo!

Erkundige dich bei der Sozialstation bzw häuslichem Pflegedienst bei euch in der Nähe. Die helfen bei der Antragstellung und haben oft auch Hauswirtschafterinnen angestellt oder wissen, wo man sich hin wenden kann.

Für Pflegeleistungen können die eltern euch mit Pflegegeld, wenn sie es bekommen, entlohnen. Für Haushaltshilfe zahlt die KK bei Angehörigen 1. Grades nicht.