Haus ohne Schließanlage - ist der Vermieter in der Pflicht?
Unser Haus (Altbau) hat keine Schließanlage am Tor zu Vorder- und Hinterhaus. Das Tor soll zufallen und jeder hat einen Schlüssel, aber da Besucher oder DHL uä nicht reinkommen, steht es leider oft offen. Nun wurden schon öfter Fahrräder gestohlen etc und Obdachlose durchwühlen den Müll.Hat man das Recht auf eine Schließ- und Klingelanlage?!
6 Antworten
Es ist nicht Sache des VM zu kontrollieren, ob das Tor verschlossen gehalten wird. So viel Eigenverantwortung sollten die Mieter schon aufbringen können :-)
Wenn ich das richtig verstehe, müsst Ihr immer nach unter laufen, um die Tür/das Tor zu öffnen, weil Ihr aus den Wohnungen heraus nicht öffnen könnt? Das ist zwar ärgerlich, aber war ja bereits bei Anmietung so und offensichtlich, so dass dies vereinbarter Zustand ist und kein Rechtsanspruch darauf besteht...
Naja ihr braucht ja nur nach unten Laufen und das Tor aufmachen wenn Besuch kommt.
Für den Postboten und die Besucher bringt ihr eben eine Funkklingel an die Kostet nur 20 Euro und wird angeklebt oder geschraubt.
Man hat das "Recht" auf Klingel und Schloss. aber nicht per se auf eine teure Schliessanlage!
Ich denke, es geht um den Öffnungsmechanismus von der Wohnung nach unten zum Tor...
Wozu soll denn bitte der VM in der Pflicht sein ? Oder hat der VM eine Schliessanlage mit vermietet ?
ich denke nicht, dafür muss selbst gesorgt werden