Haus gekauft - Keller feucht - Schimmel?

11 Antworten

Wenn dir versichert wurde, dass es keinen Befall gibt, solltest du gute Chance haben, etwas unternehmen zu lassen, was nicht an deinen Geldbeutel geht, dazu fragst du aber evtl. besser einen Anwalt. Wichtig wäre etwas schriftliches in der Hand zu haben, was dir bestätigt, dass es dort keinen Schimmel geben soll.

Ansonsten hilft nur ein weiterer Gutachter und schnelles Entfernen des Schimmels, da dieser ggf. sehr gesundheitsschädlich sein kann. Möglicherweise muss das Haus zusätzlich geschützt werden ( Außendämmung/ Bitumen )...

Wünsche dir da viel Glück und hoffe, dass ich wenigstens ein kleines bisschen helfen konnte

Schriftlich habe ich natürlich nichts :-(

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Es gibt keine "extra negativen" Gutachten.

Gutachter werden bestellt und sind vereidigt sowie unabhängig.

Wer Dir das erzählt hat, hat Dir gewaltig einen aufgebunden, um Dich über vorhandene Schimmelbildung hinwegzutäuschen.

Dem Makler würde ich auf die Füße treten. Setze Dich doch mal mit dem Gutachter in Verbindung, wie er das sieht.

Ich komme aus dem Baugewerbe und kann Dir daher versichern, daß es keine Gefälligkeitsgutachten gibt, weil sich sonst der Aussteller eines solche Gutachtens strafbar macht und aus der Kammer verwiesen werden kann.

Zum Thema Gutachten: Es kommt schon vor, dass man dem Gutachter sagen kann, was man gerne lesen möchte.

Genauso ist´s ja auch bei einem Autoschaden, bei dem der Gutachter fragt: "Reparatur oder Auszahlung des Restwertes?" Da gibts immer Spielräume innerhalb der gesetzlichen Regeln die man ausschöpfen kann. Eine verchromte Auspuffblende wird da gern schonmal zu einer Sportauspuffanlage, das Kassettenradio zum hochwertigen Audio System usw....

Dass Makler keinen sauberen Ruf haben, kommt nunmal von genau solchen Fällen wie diesem hier. Da wird erstunken und erlogen, was das Zeug hält. Ich selbst hatte schon mehrfach mit sochen Figuren zu tun.

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@Kekskugel

Und bei den Kollegen aus dem KfZ-Gewerbe kommt es deshalb auch immer wieder mal vor, dass welche Ihre Bestellung verlieren...

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@WetWilly

Ein vereidigter Gutachter, der Gebäude begutachtet, wird es sich zehnmal überlegen, ob er seinen Beruf an den Nagel hängen kann, wegen einer falschen Aussage.

Es gibt Spielräume, die gibt es immer, aber wenn man Schimmel nicht in sein Gutachten mit aufnimmt, ist das strafbar.

Ebenso gibt es keine "vertraulichen" Gutachten, das ist völliger Humbug.

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@turalo

Im Gutachten steht: Urheberschutz, es ist nur für den Auftraggeber und nur für den vorgegebenen Zweck bestimmt. Dritten ist grundsätzlich die Verwendung dieses Gutachtens untersagt. Das Gutachten ist 3 Jahre alt - gekauft habe ich das Haus Anfang diesen Jahres.

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Tja, dem Makler auf die Füße treten dürfte schwierig sein - sicher wird er sich herausreden. ich kann ja nicht beweisen, dass der Schimmel vorher da war.

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@MBallack

Verwendung dieses Gutachtens untersagt

aber nicht das Sichten des Gutachtens. Es besagt lediglich, daß Du es nicht verwenden darfst, wenn Du das Haus weiterverkaufen möchtest.

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Wie "turalo" schon richtig geschrieben hat - kein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter würde ein Gutachten in irgendeine Richtung verändern. Warum sollte er das tun? Für eine kleine Gefälligkeit oder ein paar Euro die gesamte berufliche Zukunft aufs Spiel sezten?

Wenn so etwas rauskommt, kann ich (da vereidigt) dafür in Haft geheen und meine Bestallung verliere ich dann sowieso.

Soviel noch als Ergänzung von einem Gutachter-Kollegen....

Zu Deinem Fall: sorry, ich frage mich schon, wie naiv man so sein kann. Der Makler ist niemandes Freund - der möchte nur den Abschluß machen, um jeden Preis. Gleichzeitig kannst Du den Makler quasi nicht haftbar machen. Gegenüber dem Vorbesitzer hast Du keine Ansprüche, da Du das Gutachten eingesehen hast, waren Dir alle Tatsachen bekannt und Du hast gekauft "wie gesehen". Eine arglistige Täuschung liegt dann ebenfalls nicht vor.

Also leg´ schonmal Geld beiseite für die Sanierung.

Also ich würde - falls möglich - die Versicherung einschalten. Wenn du deinen Schimmelbefall im Haus hast, dann könnte es sein, dass dir der ganze Estrich ausgerissen werden muss. Höre auf den Gutachter (den evtl. die Versicherung oder aber gefälligst der Markler von sich selbst aus einschalten wird). Er wird Schimmelproben veranlassen und die Sachlage einschätzen (lassen).

Nun ja, der Vorbesitzer hat dir ja bereits gesagt, dass Schimmel im Haus vorhanden ist. So gesehen wird es schwierig, ihn zur Rechenschaft zu ziehen. Hast du einen Anwalt? Bespreche dich am besten mit ihm.

Jetzt bin ich mal gespannt: Welche Versicherung?

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Der Vorbesitzer und der Makler haben Schimmel vehement verneint!! Sonst hätte ich das Haus nie und nimmer genommen.

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Wenn dir gesagt wurde, dass es im Keller Feuchtstellen gibt, kannst du natuerlich aufgrund eben dieser Feuchtstellen keine Ansprueche geltend machen. Wenn ich ein Auto kaufe und man mich vorher darauf aufmerksam gemacht hat, dass der TÜV abgelaufen ist, kann ich auch keine Ansprueche geltend machen, weil's keinen TÜV hat.

Der Link von gerd1011 bringt dich nicht weiter, weil es dort um versteckte Maengel geht, bei dir aber um dir vor dem Kauf mitgeteilte.